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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsamt


Sibille
15.11.2005, 07:50
Seit Juli läuft der Arbeitslosengeld Antrag - bis heute erfolgte keine Auszahlung .
Zuvor war der arbeitlos meldende Geschäftsführer einer GMBH , welche aber stillgelegt ist. Als weiterer Gesellschafter war die Ehefrau.
Nun erkennt das Arbeitsamt diese Tätigkeit wohl nicht an , da auch die Ehefrau Mitgesellschafter war.
Der letzte Arbeitgeber - vor der Tätigkeit in der GmbH schickt ebenfalls keine Meldung zurück , so daß bis heute keinerlei Zahlung erfolgt .
Die Zahlung wird aber dringend benötigt - wie kann man auf das Amt einwirken ?

Betroffener
16.11.2005, 20:52
:welcome: Sibille,

am Besten durch leibhaftiges Erscheinen mit allen erforderlichen Unterlagen, Kontoauszügen, Mietvertrag und letzter Betriebskostenabrechnung usw.

Da die Antragsabgabe über einen Monat zurückliegt, muss eine glaubhaft gemachte Notlage beim Amt zumindest so wirken, dass die soziale Notlage mit einem Scheck zur Überbrückung abgefedert wird.
Dazu ist eine gewisse Hartleibigkeit und Dickfelligkeit nötig.

Sollte es sich allerdings um ALG I handeln, dann gilt sinngemäß das Gleiche - nur Schecks gibt es da keine. Aber durchsetzen zum ggf. nächsten Vorgesetzten kann und muss man sich da auch.