ALN - Robot
13.04.2005, 01:04
Katzen-Verbot im Mietvertrag ist wirksam
Hamburg/Berlin
- Ein Katzen-Verbot im Mietvertrag ist rechtens.
Die Klausel: «Der Mieter verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten», ist wirksam.
Hamburg/Berlin
- Ein Katzen-Verbot im Mietvertrag ist rechtens.
Die Klausel: «Der Mieter verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten», ist wirksam.