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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gutachten


mrdream
04.12.2006, 13:05
Hallo.. Ich habe eine Herzkrankheit und bin im besitz eines gültigen gutachtens über meine krankheit. die bagis verlangt von mir ich solle dieses gutachten neu bestätigen lassen. muss ich das machen ? wenn ja wer zahlt die praxisgebühr? oder kann ich verlangen das der amtsarzt das übernimmt? muss ich das rechtlich überhaupt hinnehmen ?

StephanK
04.12.2006, 14:25
:welcome: mrdream,
ich nehme an, dass es um die Frage geht, ob Du dauerhaft erwerbs(un)fähig bist, also nicht darum, ob Du nach einer überstandenen Krankheit aktuell wieder arbeitsfähig bist.
Dies festzustellen ist nach § 44a Abs. 1 Satz 1 SGB II Aufgabe der Agentur für Arbeit (als die eine Hälfte der BAGIS). Du musst zwar im Rahmen der Mitwirkungspflicht Dir bekannte Tatsachen angeben und ggf. Dich ärztlichen Untersuchungen stellen, die von der Behörde verlangt werden, aber Du bist nicht verpflichtet, solche Untersuchungen selbst vornehmen zu lassen.

Biete also "großzügig" an, das vorhandene, evtl. nicht mehr ganz taufrische Gutachten dem Amtsarzt mitzubringen, aber mehr musst Du nicht.