Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug/Nachmieter stellen?
Hallo
Ich muss aus der großen Wohnung raus.
Was ist, wenn ich nun erst zum 1.3. kündigen kann, aber schon eine andere Wohnung zum 1.2. beziehen kann? Übernimmt die Sozialagentur die doppelte Miete oder kann ich dem Vermieter zb eine gewissen Anzahl an potenziellen Nachmietern vorstellen, damit ich hier früher raus kann?
Habe mal gehört, wenn ich drei "gute" Nachmieter zur Verfügung hätte, dann wäre ich "raus aus der Sache". Stimmt das?
Gruss Tanja
Hallo Tajak,
hier ein link der Dir sicherlich helfen wird Licht ins Dunkel zu bekommen.
hier (http://www.umzugsratgeber.net/special_kuendigung.htm)
ich denke bei einem aus Sicht der Arge erforderlicher Umzug ist die Möglichkeit der Fristlosen Kündigung zu vertreten.
-das dürfte dir helfen fristgemäß einziehen zu können.
zur Bestätigung ruf doch mal beim Mieterverein oder dergleichen an.
Die Kündigung muß unbedingt schriftlich erfolgen, und du mußt eine Bestätigung der Kündigung vom Vermieter einfordern.
MfG
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ich denke bei einem aus Sicht der Arge erforderlicher Umzug ist die Möglichkeit der Fristlosen Kündigung zu vertreten.
-das dürfte dir helfen fristgemäß einziehen zu können.
Uhm, ich weiß nicht, ob man das hier so fragen darf, ohne dass es Ärger gibt - aber mich würde interessieren, wie man am wirksamsten eine fristlose Kündigung "erreichen" kann.
Das ist ja z.B. auch von Bedeutung, wenn ein Angehöriger stirbt und man dann theoretisch noch 3 Monate Miete zahlen müsste, aber für die Renovierung etc. vielleicht schon ein Monat reicht...
HAllo Feline,
wie meinst du das? - möchtest du das der Vermieter seinerseits fristlos kündigt?
Und wie meinst du das mit wenn ein Angehöriger stirbt? - der alleine oder mit dir in einer gemeinsamen Wohnung lebte.
Hier noch mal ein link der Abschnitt Erben wird dich da wohl am meisten interessieren
Edit: Link entfernt
Bei Tod des Mieters tritt in Zukunft der Lebenspartner in den bestehenden Mietvertrag ein. Bisher galt dies nur für den Ehepartner.
Das Thema ist sehr umfangeich deswegen am besten mal selber googeln
und auch von fachlicher Seite beraten lassen, wenn es für dich relevant ist.
MfG
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Der Link ist momentan nicht verfügbar...
wie meinst du das? - möchtest du das der Vermieter seinerseits fristlos kündigt?
Und wie meinst du das mit wenn ein Angehöriger stirbt? - der alleine oder mit dir in einer gemeinsamen Wohnung lebte.
Also wenn man als ALG II Empfänger einen alleinlebenden Elternteil hat, der seinerseits auch nicht so sehr viel auf der hohen Kante hat. Und wenn dieser stirbt...
Dann muss ja die Wohnung gekündigt, der Hausrat aufgelöst und renoviert werden. Auflösung und Renovierung würde man in einem Monat schaffen. aber es gibt ja die 3-monatige Kündigungsfrist.
Das würde bedeuten, man müsste 3 Monate nicht nur die eigne Miete zahlen, sondern auch die für die Wohnung des verstorbenen Elternteils.
Dazu kommen eben die Kosten für Renovierung, Haushaltsauflösung, Beerdigung....
Da überlegt man natürlich, ob es einen "Ausweg" gibt, wie man nur einen Monat die Miete bezahlt....
Betroffener
18.11.2005, 00:55
Hallo Feline,
eine fristlose Kündigung bedeutet aber nicht in jedem Fall auch das Ende der Mietzahlung. Bis jemand so eine fristlose Kündigung ausspricht, muss nach der deutschen Gesetzeslage schon sehr viel passieren.
Ich habe keine Ahnung, ob Du es schon getan hast oder nicht.
Manchmal sind Vermieter auch sehr nette Menschen (auch bei Verwaltern von Wohnungsbaugesellschaften), die mit sich reden lassen - gerade bei Todesfällen.
Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Das andere ist keine wirkliche Lösung.
Als rücklagenloser ALG II Empfänger kannst Du diese Leistung auch gar nicht erbringen - es reicht ja kaum fürs eigenen Leben.
Mein Beileid und viel Erfolg bei den Verhandlungen.
Hallo Feline,
da kann ich mich dem Betroffenem nur anschließen.
Ich habe auch noch mal gegoogelt aber leider nichts passendes gefunden.
Der link geht übrigens auch nicht mehr warum weiß ich leider auch nicht :sad:
aber in deinem Fall würde ich mich dann wirklich mal beim Mieterbund oder sonstigen schlau machen.
würde übrigens auch mal gerne wissen wie genau das dann läuft oder laufen kann.
MfG
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Neinnein, kein Beileid nötig, ich habe das nur erstmal theoretisch erfragt.... es KÖNNTE ja jeden Tag auf einen zukommen, wenn man alte Eltern hat....
Naja, ich bin auch ohnehin nicht der Typ, der solche Aktionen gern machen würde. Und da es ja offenbar auch nicht den gewünschten "Erfolg" zeitigen würde, wäre es ja auch keine gute Lösung.
Ich bin sowieso im Mieterbund, habe mir aber gedacht, dass ich mich dann sowohl mit dem Sozialamt (wegen der gesamten Kosten) als auch mit dem Vermieter (der Stadt bzw. dem Städtischen Altenheim, da es eine Seniorenwohnung ist) in Verbindung setzen würde ---> was ja letztendlich auf dasselbe rauskäme :D
Ich schätze auch, dass Seniorenwohnungen recht begehrt sind, also der Vermieter eh Interesse an schneller Neuvermietung hätte.
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