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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befristete Arbeit


karlsruhe
05.12.2006, 07:24
Hallo,
ab 1.1.07 bin ich arbeitslos. Da ich bisher sehr gut verdient habe fällt das
ALG entsprechend aus. Jetzt bekomme ich einen Jobvorschlag für eine Arbeit,
die 1 Jahr befristet ist und mit Sicherheit mind. 1000 Euro brutto weniger
bezahlt als mein alter Job. Wenn ich nun diesen Job annehme und nach 1 Jahr
gehen muß fällt ja mein ALG erheblich geringer aus oder nicht?

Gruß Karlsruhe

Die Ägypter
05.12.2006, 09:49
Soweit ich weiß wird es anteilig - je nach Beschäftigungsdauer zu einem reduzierten Anspruch ALG I führen - aber nicht schlagartig...

Eine andere Geschichte ist - du musst einen Job mit 1000 Euro weniger ganz zu Anfang eines ALG I-Bezuges nicht annehmen!


3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

SGB III - § 121 (http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312100)

Seebarsch
05.12.2006, 11:42
Hallo Karlsruhe,
wie nefertari schon mitteilte, ist das eine böse Falle in die Du hereinlaufen würdest.
Du hast angegeben, dass Du ab dem 01.01.2007 arbeitslos werden würdest und die Agentur jetzt schon einen Vermittlungsvorschlag gemacht hat. Das ist eigentlich gut, da dann ja keine Arbeitslosigkeit eintreten würde.
Nach dem Zeitvertrag würden dann die Leistungen nach dem Entgelt der letzten 12 Monate bemessen, so dass Du ein niedrigeres Entgelt bekommst.
Du hast aber auch angegeben, dass Du bisher sehr gut verdient hast!
Wenn Du mit Deinem bisherigen Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hast und der neue Job ebenfalls darüber liegt, spielt es eigentlich keine Rolle.

Ansonsten gibt es bei der dann eintretenden Alo ab 01.01.2008 die Möglichkeit, die Bemessung hinsichtlich der unbilligen Härte im Sinne des § 130 Absatz 3 SGB III (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)prüfen zu lassen!

Allerdings kann hier keiner sagen, ob der § in 2008 noch gültig sein wird!

Wenn Du noch weitere Fragen hast, melde dich bitte!
Gruß
:D

karlsruhe
05.12.2006, 15:53
Hallo,

danke für die schnelle und informative Antwort.

Viele Grüße
Karlsruhe

karlsruhe
06.12.2006, 10:06
Hallo,

noch zur Info: Der befristete Job läge um 1600 Euro brutto unter meinem
jetztigen Gehalt. Da bekomme ich im 1. Jahr echt mehr ALG1 für Nichtstun.
Ich finde das eigentlich schon eine Frechheit, einem so einen Job anzubieten,
nur damit sie Geld sparen können.
Ausserdem ist der Job ab sofort zu besetzen und das geht bei mir gar nicht,
da ich ja erst ab 1.1.07 arbeitslos bin.

Gruß Karlsruhe

PS: Es sind wirklich 1.600 Euro brutto, das ist kein Tippfehler von mir.

Seebarsch
06.12.2006, 10:30
Hallo Karlsruhe,
ja wo man sparen kann!
Hinsichtlich der Zumutbarkeit eines Job-Angebotes solltest Du den § 121 (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)SGB III mal ansehen.
Meiner Meinung ist das Job-Angebot nicht zumutbar und kann folgenlos abgelehnt werden.
Gruß
:patsch:

joneska2
06.12.2006, 11:36
Ich bin ab 01.01.2007 arbeitslos und werde ALG1 für 12 Monate ohne Sperrzeit beziehen können. Falls ich die Möglichkeit auf einen 1 Jahr befristete Arbeitsstelle habe, welche Einflüß hat diesen Job auf mein ALG - werde ich nach diesem Arbeitsverhältnis die ALG1, die mir jetzt zusteht, gewährleistet bekommen oder wird es ausfallen / anders verrechnet sein.

Seebarsch
06.12.2006, 12:37
Hallo Joneska2,
:welcome:
Wenn Du nach dem erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld eine neue befristete Tätigkeit von 1 Jahr aufnimmst, erwirbst Du einen neuen Anspruch auf Alg für die Dauer von 6 Monaten.
Der Restanspruch aus dem alten Anspruch und der neue Anspruch werden zusammengerechnet, so dass Du dem Alter entsprechend einen Gesamtanspruch von maximal 12 Monaten hast.

Bei der Bemessung der Leistungen wird das Entgelt aus dem Zeitvertrag und das Entgelt aus dem alten Alg-Bezug verglichen. Das höhere Entgelt ist dann anzuwenden.
Wenn Du also aus dem Zeitvertrag ein niedrigeres Entgelt als vorher hast, tritt eine "Bestandsschutzregelung" ein, die Dir dann das höhere Entgelt sichert!
siehe auch § 131 Absatz 4 SGB III (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Gruß

joneska2
07.12.2006, 15:12
Hallo Joneska2,
:welcome:
Wenn Du nach dem erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld eine neue befristete Tätigkeit von 1 Jahr aufnimmst, erwirbst Du einen neuen Anspruch auf Alg für die Dauer von 6 Monaten.
Der Restanspruch aus dem alten Anspruch und der neue Anspruch werden zusammengerechnet, so dass Du dem Alter entsprechend einen Gesamtanspruch von maximal 12 Monaten hast.

Bei der Bemessung der Leistungen wird das Entgelt aus dem Zeitvertrag und das Entgelt aus dem alten Alg-Bezug verglichen. Das höhere Entgelt ist dann anzuwenden.
Wenn Du also aus dem Zeitvertrag ein niedrigeres Entgelt als vorher hast, tritt eine "Bestandsschutzregelung" ein, die Dir dann das höhere Entgelt sichert!
siehe auch § 131 Absatz 4 SGB III (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Gruß
vielen Dank, d.h. wenn ich in April 2007, nach 3 Monate ALG1 Auszahlung, ein befristete Arbeitsvertrag von 12 Monate bekomme, dann in April 2008, falls ich wieder Arbeitslos bin, bekomme ich die 9 Monate ALG1 die schon "auf Eis" gelegt sind - ausgezahlt. Sie haben mich sehr geholfen, thanks a million !!

Seebarsch
07.12.2006, 18:58
Hallo joneska2,
NÖ, du bekommst keine 9 Monate Anspruch, sondern 12 Monate.
Du hast ja auch mit dem 1 Jahr Zeitarbeit zusätzlich einen neuen Anspruch erworben!
:razz: