chrisd2
05.12.2006, 16:25
Ich habe folgendes Problem:
Habe vor 2 oder 3 Monaten Post von der BA erhalten. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, daß ich vom 01.03.2004 bis zum 31.03.2004 Leistungen in Höhe von 638,43 € doppelt erhalten hätte. Auf Anfrage meinerseits wurde mir eine genaue Auskunft über den Sachverhalt seitens eines Call Center Mitarbeiters verweigert. Auf Nachfrage wer denn der Sachbearbeiter wäre bakam ich als Antwort das ich diesen nicht sprechen könnte und mir nur von diesem besagtem Call Center Auskünfte erteilt würden. Daraufhin habe ich schriftlichen Wiederspruch gegen die Forderung eingelegt, worauf ich nur eine erneute Zahlungsaufforderung erhalten habe. Gegen diese Forderung habe ich erneut Wiederspruch eingelegt. Als nächstes kam dann am 02.11.2006 eine Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt. Dort wurde mir auf Nachfrage nur mitgeteilt, daß ich der ZAhlung nachzukommen habe, da das Hauptzollamt nur mit der Vollstreckung beauftragt sei und keine Auskünfte über den Sachverhalt geben könne. Auf nochmaliger Nachfrage bei der BA kam wieder keine Reaktion. Bis heute. Da bekam nämlich mein Arbeitgeber ein Mitteilung über eine Lohnpfändung.
Meine Frage ist nun: Muss ich diese so akzeptieren oder habe ich eine Handhabe gegen das Vorgehen der BA?
Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Habe vor 2 oder 3 Monaten Post von der BA erhalten. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, daß ich vom 01.03.2004 bis zum 31.03.2004 Leistungen in Höhe von 638,43 € doppelt erhalten hätte. Auf Anfrage meinerseits wurde mir eine genaue Auskunft über den Sachverhalt seitens eines Call Center Mitarbeiters verweigert. Auf Nachfrage wer denn der Sachbearbeiter wäre bakam ich als Antwort das ich diesen nicht sprechen könnte und mir nur von diesem besagtem Call Center Auskünfte erteilt würden. Daraufhin habe ich schriftlichen Wiederspruch gegen die Forderung eingelegt, worauf ich nur eine erneute Zahlungsaufforderung erhalten habe. Gegen diese Forderung habe ich erneut Wiederspruch eingelegt. Als nächstes kam dann am 02.11.2006 eine Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt. Dort wurde mir auf Nachfrage nur mitgeteilt, daß ich der ZAhlung nachzukommen habe, da das Hauptzollamt nur mit der Vollstreckung beauftragt sei und keine Auskünfte über den Sachverhalt geben könne. Auf nochmaliger Nachfrage bei der BA kam wieder keine Reaktion. Bis heute. Da bekam nämlich mein Arbeitgeber ein Mitteilung über eine Lohnpfändung.
Meine Frage ist nun: Muss ich diese so akzeptieren oder habe ich eine Handhabe gegen das Vorgehen der BA?
Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen.