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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiederspruch unbegründet nicht anerkannt


chrisd2
05.12.2006, 16:25
Ich habe folgendes Problem:
Habe vor 2 oder 3 Monaten Post von der BA erhalten. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, daß ich vom 01.03.2004 bis zum 31.03.2004 Leistungen in Höhe von 638,43 € doppelt erhalten hätte. Auf Anfrage meinerseits wurde mir eine genaue Auskunft über den Sachverhalt seitens eines Call Center Mitarbeiters verweigert. Auf Nachfrage wer denn der Sachbearbeiter wäre bakam ich als Antwort das ich diesen nicht sprechen könnte und mir nur von diesem besagtem Call Center Auskünfte erteilt würden. Daraufhin habe ich schriftlichen Wiederspruch gegen die Forderung eingelegt, worauf ich nur eine erneute Zahlungsaufforderung erhalten habe. Gegen diese Forderung habe ich erneut Wiederspruch eingelegt. Als nächstes kam dann am 02.11.2006 eine Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt. Dort wurde mir auf Nachfrage nur mitgeteilt, daß ich der ZAhlung nachzukommen habe, da das Hauptzollamt nur mit der Vollstreckung beauftragt sei und keine Auskünfte über den Sachverhalt geben könne. Auf nochmaliger Nachfrage bei der BA kam wieder keine Reaktion. Bis heute. Da bekam nämlich mein Arbeitgeber ein Mitteilung über eine Lohnpfändung.
Meine Frage ist nun: Muss ich diese so akzeptieren oder habe ich eine Handhabe gegen das Vorgehen der BA?

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen.

wertikus
05.12.2006, 17:00
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=41792&postcount=2

Seebarsch
05.12.2006, 17:43
@chrisD2
Hallo Chrisd2,

hier beschweren! (http://www.arbeitsagentur.de/nn_242982/Navigation/Dienststellen/RD-NRW/Wesel/Ihre-Meinung/Ihre-Meinung-Nav.html__nnn=true)

Siehe den Link etwas weiter unten!

Den Sachverhalt recht genau schildern und per E-Mail beschweren.
Das sollte recht schnell erfolgen!
Gruß
:o

StephanK
05.12.2006, 17:47
Daraufhin habe ich schriftlichen Wiederspruch gegen die Forderung eingelegt, worauf ich nur eine erneute Zahlungsaufforderung erhalten habe. Gegen diese Forderung habe ich erneut Wiederspruch eingelegt.Als Folge Deines (ersten) Widerspruches hättest Du normalerweise einen Widerspruchsbescheid erhalten müssen (oder ist das die Überschrift dessen, was Du erneute Zahlungsaufforderung nennst?).
Und - mehr vorsichtshalber - noch eine zweite Nachfrage: Ich nehme an, Du hattest das "normale" Arbeitslosengeld, also kein Alg II erhalten (für das ein insofern paar abweichende Regeln gelten). Stimmt das?

Wenn die von seebarsch vorgeschlagene Kontaktaufnahme mit den Kundereaktionsmanagement was bringt, ist's gut.
Wenn nicht, dann kann in diesem Stadium nur noch eine Vollstreckungsgegenklage beim Sozialgericht helfen - etwas, wozu in jedem Fall anwaltliche Beratung anzuraten ist.