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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geringfügige Beschäftigung, 15 Stunden überschritten


drolfzig
05.12.2006, 20:27
Hallo Forumgänger,

so kurz wie möglich: Ich habe vom 23.10. bis 24.11. (5 Zeitwochen) "geringfügige Beschäftigung" angemeldet. Ich ging fest davon aus, dass dadurch der Anspruch ruht, was es nicht tut, wie ich heute weiß.
(ich weiß, nicht wissen schützt vor Konsequenzen nicht).:patsch:

Mein Problem ist folgendes: Mein Anspruch ist damit nicht unterbrochen worden und nun ist die Grundlage für den Gründerzuschuss (GZ) nicht mehr erfüllt. Der Restanspruch von 90 Tagen ist unterschritten (mittlerweile nur noch 73). Nebenbei bemerkt, habe ich alle Papiere dafür soweit zusammen, Buisenesplan, Stellungnahme, Anmeldung FA, Antrag in der Hand. Als Freiberufler habe ich die Selbstständigkeit vorbereitet und ohne den GZ kommt man kaum aus den Startlöchern.

Ein Weg: Bei der Leistungsabteilung der AA - mittlerweile 10 Tage nach Beendigung der Beshäftigung - "bemerken", dass man in der geringfügigen Zeit doch 16 Stunden die Woche gearbeitet hat, in der Hoffnung, dass man dann "nur" RV / KV nachzahlen muss, sich "nur" eine Anzeige mit Bußgeld einfängt und "nur" eine Sperrzeit von nicht mehr als 14 Tagessätzen aufgebrummt bekommt. (Damit man letztlich doch noch 90 Tage auf der Uhr hat)

Aber: Wenn dann ein Fass aufgemacht wird von der AA, hat man dann die nächsten Monate einen ganzen Tross von Sozialermittlern im Nacken? Aus den ganzen Schilderungen im Forum erfährt man von schärfsten Geschichten, die man sich lieber erspart, selbst als redlicher Bürger.

Hat jemand Erfahrungen gemacht, bei der Überschreitung der geringfügigen Beschäftigung?

Grüße von drolfzig

Seebarsch
06.12.2006, 10:45
Nett gedacht klappt aber nicht!
Wenn Du angibst, dass Du versicherungspflichtig gearbeitet hast, d.h. mindestens 15 Stunden wchtl. treten die genannten Rechtsfolgen ein.
Zusätzlich wirst Du die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen müssen. Daraus geht dann hervor, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt oder nicht.
:patsch:

drolfzig
08.12.2006, 17:06
Hallo Seebarsch,

Danke für Dein Posting. Es gibt sehr viele sehr informative Postings von Dir... Bemerkenswerter Einsatz in diesem Forum. Wollte ich nur mal gesagt haben.

Übrigens habe ich bei der Agentur mit meinem Sachbearbeiter noch alles klären können. Die Aufnahme der Tätigkeit (entscheidend) lag vor Ablauf der 90 Tage. Antrag abgeben mit den Unterlagen folgt nun kurzfristig. Da ich davon ausging, dass ich erst mit Abgabe des Antrags aus dem Bezug gehen würde und ich also erst seit gestern abgemeldet bin, habe ich nun 24 Tage unberechtigt Leistungen bekommen. Ob und welche Konsequenzen das hat, werde ich noch sehen (keine Ahnung). Jedenfalls gibt das keine Sperrzeit, wie mir gesagt wurde. Mit einem Blauen Auge kann ich nur sagen: Wissen ist macht! Bei der ersten Arbeitslosigkeit und der Fülle an Informationen ist ein unmittelbarer Überblick (fast) glücksache und das Risiko hoch, dass es auch mal an einer Frist oder einem unbedachten Kreuzchen auf irgendeinem Formular scheitert.

:danke: an meinem Sachbearbeiter, der sich für seine "Kunden" engagiert. Diese Leute gibt es auch.

PS. Habe die freiw. ALV (sehr gutes Produkt aus meiner Sicht) gleich mit beantragt...

Grüße drolfzig

Seebarsch
08.12.2006, 17:20
Hallo drolfzig,
danke für Blumen.
Sei mir aber nicht böse, wenn ich trotzdem etwas misstrauisch bin.
Den Antrag für die Förderung hast Du mit Sicherheit bei deinem Arbeitsvermittler abgegeben. Der scheint auch mal praktisch zu denken und macht dann etwas gegen die "normalen" Regeln klar. Gut so!

Allerdings ist der Vermittler nicht derjenige der über die Leistungen entscheidet. Hoffentlich hat der Vermittler den Sachverhalt auch dem Leistungsbereich korrekt mitgeteilt.
Ansonsten solltest Du das nachholen. Dass Du das Alg zurückzahlen musst, ist Dir ja klar. Dass da noch etwas nachkommt glaube ich eigentlich nicht, da Du ja praktisch per "Selbstanzeige" an der Klärung des Sachverhaltes mitgewirkt hast.

Ich wünsche Dir viel Erfolg für Deine selbständige Tätigkeit und hoffe, dass Du in nicht allzu weiter Zukunft auch Personal einstellen kannst. Wenn es dazu kommen sollte, kann die Agentur da auch Zuschüsse zahlen!
:Respekt:
Gruß