drolfzig
05.12.2006, 20:27
Hallo Forumgänger,
so kurz wie möglich: Ich habe vom 23.10. bis 24.11. (5 Zeitwochen) "geringfügige Beschäftigung" angemeldet. Ich ging fest davon aus, dass dadurch der Anspruch ruht, was es nicht tut, wie ich heute weiß.
(ich weiß, nicht wissen schützt vor Konsequenzen nicht).:patsch:
Mein Problem ist folgendes: Mein Anspruch ist damit nicht unterbrochen worden und nun ist die Grundlage für den Gründerzuschuss (GZ) nicht mehr erfüllt. Der Restanspruch von 90 Tagen ist unterschritten (mittlerweile nur noch 73). Nebenbei bemerkt, habe ich alle Papiere dafür soweit zusammen, Buisenesplan, Stellungnahme, Anmeldung FA, Antrag in der Hand. Als Freiberufler habe ich die Selbstständigkeit vorbereitet und ohne den GZ kommt man kaum aus den Startlöchern.
Ein Weg: Bei der Leistungsabteilung der AA - mittlerweile 10 Tage nach Beendigung der Beshäftigung - "bemerken", dass man in der geringfügigen Zeit doch 16 Stunden die Woche gearbeitet hat, in der Hoffnung, dass man dann "nur" RV / KV nachzahlen muss, sich "nur" eine Anzeige mit Bußgeld einfängt und "nur" eine Sperrzeit von nicht mehr als 14 Tagessätzen aufgebrummt bekommt. (Damit man letztlich doch noch 90 Tage auf der Uhr hat)
Aber: Wenn dann ein Fass aufgemacht wird von der AA, hat man dann die nächsten Monate einen ganzen Tross von Sozialermittlern im Nacken? Aus den ganzen Schilderungen im Forum erfährt man von schärfsten Geschichten, die man sich lieber erspart, selbst als redlicher Bürger.
Hat jemand Erfahrungen gemacht, bei der Überschreitung der geringfügigen Beschäftigung?
Grüße von drolfzig
so kurz wie möglich: Ich habe vom 23.10. bis 24.11. (5 Zeitwochen) "geringfügige Beschäftigung" angemeldet. Ich ging fest davon aus, dass dadurch der Anspruch ruht, was es nicht tut, wie ich heute weiß.
(ich weiß, nicht wissen schützt vor Konsequenzen nicht).:patsch:
Mein Problem ist folgendes: Mein Anspruch ist damit nicht unterbrochen worden und nun ist die Grundlage für den Gründerzuschuss (GZ) nicht mehr erfüllt. Der Restanspruch von 90 Tagen ist unterschritten (mittlerweile nur noch 73). Nebenbei bemerkt, habe ich alle Papiere dafür soweit zusammen, Buisenesplan, Stellungnahme, Anmeldung FA, Antrag in der Hand. Als Freiberufler habe ich die Selbstständigkeit vorbereitet und ohne den GZ kommt man kaum aus den Startlöchern.
Ein Weg: Bei der Leistungsabteilung der AA - mittlerweile 10 Tage nach Beendigung der Beshäftigung - "bemerken", dass man in der geringfügigen Zeit doch 16 Stunden die Woche gearbeitet hat, in der Hoffnung, dass man dann "nur" RV / KV nachzahlen muss, sich "nur" eine Anzeige mit Bußgeld einfängt und "nur" eine Sperrzeit von nicht mehr als 14 Tagessätzen aufgebrummt bekommt. (Damit man letztlich doch noch 90 Tage auf der Uhr hat)
Aber: Wenn dann ein Fass aufgemacht wird von der AA, hat man dann die nächsten Monate einen ganzen Tross von Sozialermittlern im Nacken? Aus den ganzen Schilderungen im Forum erfährt man von schärfsten Geschichten, die man sich lieber erspart, selbst als redlicher Bürger.
Hat jemand Erfahrungen gemacht, bei der Überschreitung der geringfügigen Beschäftigung?
Grüße von drolfzig