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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV vor dem Sozialgericht und was dann?


Ostberliner
18.11.2005, 13:52
Hier die Beantwortung einer sog. "Kleinen Anfrage" im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Gregor Hoffmann (CDU)
vom 17. Oktober 2005 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2005) und Antwort

Hartz IV vor dem Sozialgericht und was dann?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Veränderungen sind angesichts der andauernden Klagewelle hinsichtlich der Hartz IV-Gesetzge-bung beim Sozialgericht vorgesehen?
2. Wie viel Personal wird angesichts der Fallzahlen zusätzlich beim Sozialgericht gebraucht, um die Spitzen-belastung zu reduzieren und eine bürgerorientierte Bear-beitungszeit zu erreichen?

Zu 1. und 2.: Die Präsidenten der Verwaltungs- und der Sozialgerichtsbarkeit haben sich bereits Anfang 2004 darüber verständigt, welche Personalverlagerungen auf-grund der Hartz IV-Gesetzgebung angezeigt sind. So ist das Sozialgericht zum 1.1.2005 um 5 Richterstellen sowie 4 Stellen für Servicekräfte und das Landessozialgericht um 1 Richterstelle zu Lasten der Verwaltungsgerichts-barkeit verstärkt worden. Darüber hinaus hat das Sozial-gericht einen zusätzlichen Proberichter erhalten. Bis zu weitere 6 Richterstellen stehen für die Sozialgerichtsbar-keit zur Verfügung und werden je nach Bedarf spätestens bis zum 1.1.2007 verlagert.

3. Welche Schritte sind in den Jobcentern eingeleitet worden, um die Vielzahl der Klagefälle möglicherweise zu reduzieren?

Zu 3.: Alle 12 Berliner JobCenter nutzen die dort ein-gerichteten Widerspruchsstellen zur Bearbeitung von An-gelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), um bereits im Vorverfahren gerichtliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Von großer Bedeutung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten ist auch das in allen Berliner JobCentern eingerichtete Kundenreaktionsmanagement. Darin wird jedem Kunden und jeder Kundin die Mög-lichkeit eingeräumt, Anregungen, Lob, Kritik und insbe-sondere Beschwerden im Rahmen von Eingaben vor Ort in den JobCentern vorzutragen. Die einzelnen Beschwer-devorgänge werden im persönlichen Kontakt zwischen Kunden/innen und Mitarbeitern/innen von den JobCen-tern bearbeitet; hierbei sollen bestehende Problemlagen - insbesondere zur Vermeidung von weitergehenden Rechtsstreitigkeiten - unmittelbar aufgeklärt werden.

4. Wie lange dauert das Klageverfahren zu Hartz IV durchschnittlich und wie hoch ist die Quote der Fälle, deren Klage zurückgewiesen wird bzw. deren Anspruch im Wege der Klage stattgegeben wurde und welche Feh-ler liegen überdurchschnittlich häufig vor?

Zu 4.: Hier ist zu unterscheiden nach Verfahren, die
a) die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sowie
b) Angelegenheiten der Sozialhilfe (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes
betreffen.
Zu a): Von den bis einschließlich August 2005 erle-digten 369 Verfahren blieben 248 Klagen (= 67 %) ohne Erfolg. Die erledigten Verfahren waren im Durchschnitt gut drei Monate anhängig. Diese äußerst kurze Verfah-rensdauer wird wegen des anhaltend hohen Geschäftsan-falls voraussichtlich nicht gehalten werden können.
Daneben sind 760 Verfahren zur Gewährung einstwei-ligen Rechtsschutzes erledigt worden, über deren Erfolg keine statischen Erhebungen geführt werden.
Zu b): Von 205 erledigten Klagen blieben 116 (= 57 %) erfolglos; 441 Verfahren wurden im einstweiligen Rechtsschutz erledigt. Hinsichtlich der Verfahrensdauer und des Erfolges der Verfahren einstweiligen Rechts-schutzes gilt das zu a) Gesagte.
Eine bestimmte Fallgruppe von „Fehlern“ zeichnet sich bislang nicht ab. Vielmehr wird ein Großteil der entstandenen Rechtsfragen erst durch eine sich über den Instanzenzug hinweg aufbauende Rechtsprechung Klä-rung erhalten.

Berlin, den 04. November 2005
Karin Schubert
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Senatorin für Justiz