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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistungen während Umschulung


Julia76
05.12.2006, 23:10
Hallo,
ich habe eine Frage.Voraussichtlich habe ich das Glück einen Bildungsgutschein zu bekommen.Ich beziehe ALG1 seit Anfang Oktober und habe einen Anspruch von 6 Monaten,d.h. bis Anfang April.Meine Bildungsmaßnahme könnte ich erst im März 07 beginnen,wo dann nur noch ein paar Tage meines Anspruchs übrig sein werden.Die Maßnahme wird 21 Monate dauern.Übernimmt die Agentur dann "nur" die Kosten der Ausbildung oder auch zusätzlich weiterhin für den Lebensunterhalt während der Weiterbildung,sprich ALG1,obwohl ich ja ab April theoretisch gar keinen Anspruch mehr hätte?:shock:
:danke:

Seebarsch
06.12.2006, 10:35
Hallo Julia76,
das Alg 1 ist eine Versicherungsleistung bei der der Anspruch - dein halbes Jahr - zeitmässig abläuft.
Das bedeutet, dass die Agentur dir weiterhin die Maßnahmekosten zahlt, allerdings der Lebensunterhalt nach Ablauf des Alg 1 Anspruches durch Alg 2 sichergestellt werden muss.
:shock:

Julia76
18.12.2006, 10:01
Danke für die Antwort.
Aber sie verwirrt mich etwas.Warum hat mein Berater mich denn gar nicht darauf hingewiesen?:confused: Und ich habe das Gefühl,jeder hat dazu auch eine andere Antwort...Wenn das so ist, heißt das, das Jobcenter ist dann dafür verantwortlich und nicht mehr die Agentur? Und kommt man dann automatisch in den Bezug von ALG2 oder muss man erstmal wieder das ganze Antragsprocedere durchlaufen?Außerdem hätte ich wohl gar keinen Anspruch auf ALG2 wegen des Verdienstes meines Freundes...oder gelten nach dem Bezug von ALG1 andere Vorausstzungen?
Vielen Dank.:(

StephanK
18.12.2006, 11:07
Warum hat mein Berater mich denn gar nicht darauf hingewiesen?Vermutlich deswegen, weil für ihn ganz selbstverständlich ist, dass das Alg I nach Kalender ausläuft - unabhängig davon, ob in diesem Zeitpunkt noch eine Bildungsmaßnahme läuft oder nicht.
Das war vielleicht ein bisschen Betriebsblindheit seinerseits - und Deinerseits war es vielleicht ein bisschen blauäugig, die Befristung, die ja im Alg-Bescheid drin steht, nicht wirklich ernst zu nehmen und darauf zu vertrauen, dass sich an der Geldleistung während der Bildungsmaßnahme nichts ändern würde.

Wie auch immer: Es gibt KENEN AUTOMATISCHEN ÜBERGANG in's Alg II, sondern Du musst diese Leistung neu beim für Deinen Stadtbezirk zuständigen Jobcenter der ARGE Berlin mit allen Schikanen neu beantragen, und es ist ratsam, das schon vier bis sechs Wochen vor Auslaufen des Alg zu tun.

Ob das Einkommen Deines Freundes angerechnet wird, kann ich nicht einschätzen. Lies bitte die Informationen zum Thema Bedarfsgemeinschaften hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) . Jedenfalls macht es bei dieser Frage keinen grundsätzlichen Unterschied, ob Du vorher Alg I bezogen hast oder nicht.

Julia76
20.12.2006, 00:26
Danke für die Antwort.
Ich denke aber, sie stimmt nicht 100%ig.
Im Merkblatt für Arbeitslose steht:"... Für die Zeit einer von Ihrer Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld weiter gezahlt....Eine Minderung der Anspruchsdauer unterbleibt ganz, wenn bereits zu Beginn der Weiterbildung die Anspruchsdauer 30 Tage oder weniger beträgt......"
Das wurde mir auch von anderer Seite so bestätigt.
Somit kann es nicht für meinen Berater selbstverständlich gewesen sein,dass das ALG dann ausläuft,oder??
Und ich bin auch nicht blauäugig was die Befristung angeht,die hab ich schon sehr ernst genommen, ich bin nur davon ausgegangen, was ich an anderen Beispielen sehe.
Gruß,
Julia

Seebarsch
20.12.2006, 12:14
Hallo Julia76,
das bedeutet nichts anderes, als dass Du am Ende der Maßnahme noch einen Anspruch auf 30 Tage Alg 1 hast.
Wenn Dein Berater so sicher ist, soll er Dir schriftlich geben, dass Du während der gesamten Maßnahme Alg-W bekommst!
:razz: