Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiedermal Bedarfsgemeinschaft?
Guten Morgen,
meine Freundin und ich kennen uns seit ca. 8 Monaten und wohnen schon einige Zeit „illegal“ zusammen.
Sie geht 20 Stunden/Woche arbeiten und erhält dafür 389,- €, zusätzlich ca 600,- € ergänzend HartzIV. Sie ist über 25 und hat eine 10-jährigen Sohn. Vom Vater des Kindes erhält sie keinerlei finanzielle Unterstützung.
Ich verdiene ca. 1.500,- € Netto/Monat, lebe in Scheidung und zahle für meinen 10-jährigen Sohn ca. 250,- € Unterhalt.
Wir wollen ab 01.01.2007 alles offiziell regeln.
Nun meine Frage, wenn ich mich bei ihr polizeilich melde wird ihr dann sofort komplett HartzIV gestrichen oder haben wir da noch diese 1-jährige „Karrenzzeit“?
Wie sollte sie am günstigsten meinen Einzug in ihre Wohnung beim Amt angeben? Ich meine, wenn so auf einen Schlag knapp 600,-€ fehlen – das ist ganz schön hart!!!
Vielen Dank für Eure Hilfe
TOX
StephanK
07.12.2006, 08:48
:welcome: Du mit dem "giftigen" nickname :-)
In dieser Hinsicht ist Berlin ein hartes Pflaster, "dank" der Rechtsprechung des berlinisch-brandenburgischen Landessozialgerichts, das ja den Standpunkt vertritt, eine Einstandsgemeinschaft könne schon ab dem ersten Tag des Zusammenlebens bestehen.
Was Du "Karenzzeit" nennst ist also nicht wirklich eine. Im ersten Jahr des Zusammenlebens ist es schon so, dass die ARGE beweisen muss, dass eine Einstandsgemeinschaft besteht, und nicht Ihr das Gegenteil. Aber niemand kann die ARGE hindern, das "einfach so" anzunehmen mit der Folge, dass Ihr den ganzen Kladderadatsch mit Widerspruch und - oft genug - gerichtlichem Verfahren am Hals habt.
Wie sollte sie am günstigsten meinen Einzug in ihre Wohnung beim Amt angeben?Meiner Meinung nach (nur) durch ein Formular "Veränderungsmitteilung", mit dem sie mitteilt, dass sie ihre Unterkunftskosten dadurch senkt, dass noch jemand in der Wohnung wohnt und einen Teil der Miete trägt. Motto: den Ball flach halten... :wink:
Man könnte hier vielleicht noch ergänzen, daß die Wohnungsunterteilung (Zimmer u. Zimmergröße) die Möglichkeit zur Untervermietung bieten sollte. Eine Erlaubnis zur Untervermietung sollte schriftlich vom Vermieter erteilt vorliegen (in Berlin wird die wohl häufiger verlangt) und ein Untermietvertrag sollte letztlich auch nicht fehlen.
PS: wenn ich mich bei ihr polizeilich melde
Das mach besser beim Meldeamt!:wink:
Danke erstmal für die Antworten.:sensationell:
Ist es auch möglich im Untermietvertrag anzugeben, dass alle Räume der Wohnung zu gleichen Teilen gemeinschaftlich genutzt werden? Ich mein, wenn da dann doch mal einer vom Amt kommt und ich hab kein eigenes Zimmer - ist wohl nich so gut?!:patsch: Ist übrigens ne 3-Raumwohnung.
StephanK
07.12.2006, 13:54
Auf der Ebene des Untermietvertrages ist das unproblematisch möglich.
Die ganz andere Frage ist eben, das für Schlüsse die ARGE ggf. daraus zieht - und in dieser Hinsicht bin ich relativ skeptisch. Schau Dir einfach mal Anfragen anderer Berliner zu diesem Thema hier an, dann siehst Du, was ich meine.
Berlin1195
07.12.2006, 14:01
Ich glaube kaum, dass ihr die " Nichteheähnlichkeit " in Berlin durchbekommt. Ich spreche aus eigender Erfahrung. Vielleicht entscheiden gewisse Berliner Bezirke anders, aber wie gesagt, mein Bezirk ( Südost ) hat mir alle Beweise einer Nichteheähnlichkeit widerlegt. Summe aller Bemühungen : Ich unterschreibe nächste Woche einen Mietvertrag für meine neue Wohnung. Ich bekomme wieder Hartz IV und bin wieder krankenversichert.
Berlin1195
einsamer Wolf
07.12.2006, 20:01
Eine Möglichkeit wäre wohl, zu warten bis der jetzige Hartz IV Antrag ausläuft und dann beim Folgeantrag die Veränderung betreffs der Untervermietung bekannt zu geben!
Natürlich solltest du dich auch solange nicht amtlich ummelden.
So haltet ihr euch mehrere Möglichkeiten offen, zum einen fällt das Geld nicht gleich weg und zum anderen könnte es gut sein das die Arge nicht sofort den Verdacht auf eine Eheähnliche Gemeinschaft äußert (1 Jahr Schonfrist).
Mfg
:p
StephanK
07.12.2006, 20:31
Nein, davon ist definitiv abzuraten :!:
Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen müssen unverzüglich gemeldet werden, also auch, wenn ein neu Zugezogener einen Teil der Miete übernimmt. Dies nicht zu melden wäre Betrug und würde dementsprechend geahndet.
Ich fordere den "einsamen Wolf" auch auf, von solchen Vorschlägen abzusehen!
Und darauf, dass es eine solche "Schonfrist" jedenfalls in Berlin nicht zu geben scheint, habe ich bereits hingewiesen.
Ich schließe mich StephanK an und distanziere mich ausdrücklich vom Beitrag den „einsamer Wolf“ hier zum Thema gepostet hat.
Auch ich halte den Beitrag von "lonesome wolf" für einen völlig falschen und irrsinnigen Weg. Einer ARGE oder einem Jobcenter effektiv etwas entgegenzusetzen, setzt etwas mehr als schräge Taktiken voraus.
Hier hilft definitiv nur die anstehende Auseinandersetzung mit dem "Leistungsträger" und dem sicherlich nicht angenehmen Weg, der beschritten werden muss, um vielleicht doch das Ziel zu erreichen.
Die legalste Variante wäre eine räumliche Trennung.
:mymind:
Also eine räumliche Trennung kommt für uns definitiv nicht in Frage. Wir werden Anfang nächsten Jahres den Weg in die "Höhle des Löwen" antreten und den netten Damen und Herren erklären, dass wir vorhaben zusammen zu ziehen. Vielleicht noch einige Erklärungen liefern - "man kennt sich noch nicht so lange", "wer weiß wie man sich versteht wenn man zusammen wohnt"...usw. ABWARTEN. Wenn Ihr dann also sofort die Kohle gestrichen wird müssen wir halt damit leben aber das alles "illegal" und ohne pol. Ummeldung laufen zu lassen ist uns zu heikel. Man weiß ja nie welcher "Neider" oder nette Hausbewohner einen nicht leiden kann und der ARGE einen Tipp gibt.
Werde mich also dann im neuen Jahr wieder hier melden und weiter von der Geschichte erzählen.
Jetzt erstmal allen ein grosses :danke: , besinnliche Feiertage und n juten :weg: Rutsch.
Berlin1195
09.12.2006, 12:43
Also eine räumliche Trennung kommt für uns definitiv nicht in Frage.
Was ändert sich schon bei einer räumlichen Trennung ? Wenn ihr euch lieb habt, dann ändert sich gar nichts. Von Montag bis Freitag biste in deiner eigenen Wohnung (muss ja nicht weit weg sein, von der alten Wohnung )und von Freitag bis Sonntag biste bei deiner Freundin.
Wohnen müssteste schon ab und zu in deiner eigenen Wohnung, wegen eventueller " Jobcenterbesuche ".
Aber wenn du dem Jobcenter ab dem 1. Jahr nicht beweisen kannst, dass bei euch keine " Eheähnlichkeit " vorliegt, dann gibts kein Geld und keine Krankenversicherung mehr. Wenn du dann bei der Freundin bleibst, habt ihr zwar 30 Tage Kuschelfaktor, aber auch 30 Tage weniger Geld und eine Krankenversicherung fällt auch weg.
Berlin1195
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