Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz 4 Antrag
Hallo
Ich wohne mit meinem Freund zusammen in Borken Nrw!
Ich muss jetzt zum 1. mal einen Hartz 4 Antrag stellen. Kann mir jemand sagen mit wieviel Geld ich rechnen kann oder ob ich auf grund meines Freundes nur den Mindestsatz bekomme? Wir zahlen die miete jeder zu 50 % und auch alle anderen kosten!!
Liebe Grüße und danke im Vorraus
Hallo Stef,
erstmal wäre zu klären ob es sich bei euch beiden auch wirklich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt, Erkärung dazu hier:
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
und da ihr schon einmal die Miete je zur Hälfte zahlt würde es mich auch nicht wundern wenn ihr getrennte Konten hättet.
Die eleganteste Lösung ist ihr bildet jeder eine eigene Bedarfsgemeinschaft, oder wenn dein Freund einen Job hat bleibt er außen vor.
- was letztendlich an Geld dabei herauskommt hängt davon ab als was ihr euch im Antragsbogen ausgebt.
MfG
border
Hallo
Danke schonmal fürs antworten.
Mein Freund hat nen Job, wohnen seit einem jahr zusammen haben getrennte Konten und ein gemeinsames wo NUR die miete und nebenkosten runter gehen.
Betroffener
21.11.2005, 15:39
Hallo Stef,
in diesem Fall gehört das Kreuz zu Alleinstehend.
Zu Deinem Freund sind keinerlei Angaben nötig oder zu machen!.
Er taucht nur auf der Seite mit der Miete auf - und sonst nirgends.
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