PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit wegen Eigenkündigung... und nun?


Moritz Paul
07.12.2006, 15:55
Hallo, ich habe zum 1.1. meinen Job selbst gekündigt (weil es nicht mehr zu ertragen war und ich trotz intensiver Suche nichts anderes gefunden habe) und werde deswegen wohl 12 Wochen eine Sperre bekommen.

Kann ich dann andere Leistungen beziehen? Hartz IV oder ...? oder lebe ich dann 12 Wochen von gar nichts?

Ich hätte das Angebot gegen Kost und Logis ein RPraktikum zu machen. Darf ich das während der Sperrzeit? Denn dann bin ich ja nicht "verfügbar". Muss ich in der SPerrzeit verfügbar sein?

StephanK
07.12.2006, 16:38
:welcome: Moritz Paul,
Du kannst ersatzweise Alg II beantragen, musst aber alle Anforderungen wie jeder Alg II-Bezieher erfüllen, also vor allem die hinsichtlich der Bedürftigkeit. D.h. wenn Deine Ersparnisse über der Freigrenze liegen, besteht auch kein Anspruch.

Außerdem wird der Regelsatz als Sanktion um 30 % gekürzt, es gibt also keine € 345, sondern nur € 241. Dazu kommt die Miete, soweit sie angemessen ist.

Verfügbar sein musst Du im Hinblick auf's Alg I durchgehend, weil Verfügbarkeit Bestandteil der gesetzlichen Definition von Arbeitslosigkeit ist und davon wiederum abhängt, dass Deine Krankenversicherung weiterläuft. Deswegen solltest Du das geplante Praktikum mit Deinem Vermittler bei der Arbeitsagentur absprechen.