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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstiegsgeld und Krankenversicherung


jack
21.11.2005, 13:03
Hallo,

Hintergrund:
Betrifft Person, ALG II-Empfänger.
Ich habe vor: eine Firmengründung tätigen,
Einstiegsgeld beantragen.
Ich habe gerade von meinem Fallmanager erfahren,
dass man spätestens nach 6 mon. selbst meine
Krankenversicherung zahlen muß.

Soviel ich weiß, solange ich ALG II bekomme bin ich gesetzlich krankversichert.
Gibt es was neues, das ich nicht weiß?

Ich habe im Forum gesucht, leider nichts gefunden.

Für kleine Hilfe schon jetzt bedanke ich mich.

jack

Betroffener
21.11.2005, 15:55
:welcome: jack,

dann hast Du nicht richtig gesucht :engel:

Hier => Existenzgründung aus ALG I + ALG II: ICH-AG / Existenzgründerzuschuß / Einstiegsgeld (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#27)

Aber in Kurzfassung:
In meinem Kenntnisstand ersetzt die Förderung der ICH-AG (EXGZ; § 421 l SGB III)) die ALG II Zahlung - überwiegend zum Zwecke der Bezahlung der Sozialversicherungen, zu dem Du in der Förderzeit verpflichtet bist.
Das klappt im ersten Jahr (600 €) recht gut, wird aber im zweiten Jahr (360 €) und insbesondere im Dritten Jahr (240 €) beim abgestuften Absenken der Förderung zum massiven Problem, wenn bis dahin noch keine gewinnträchtigen Umsätze laufen.

Einstiegsgeld hingegen wird als Zuschuß zum ALG II geleistet. Nach Ende der vereinbarten Förderzeit entfällt dann ALG II.
Ggf. kann da über die Eingliederungsvereinbarung noch was geregelt werden.

Ach ja - die ICH-AGler werden werden weitgehend in Ruhe gelassen und nur jährlich geprüft, ob die Verdienstgrenzen überschritten werden. Bei Einstiegsgeld gibt es diese Überprüfung sozusagen praktisch monatlich.

Also frohes Entscheiden