StephanK
09.12.2006, 16:58
Gericht: Landessozialgericht Hessen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 27.11.06
Aktenzeichen: L 9 AS 213/06 ER
Kernaussage: Zins und Tilgung eines Darlehens können auch dann nicht vom anzurechnenden Einkommen abgezogen werden, wenn das Darlehen zur Anschaffung eines Autos aufgenommen wurde, das zur Berufsausübung notwendig ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Darlehen während des Alg II-Bezuges aufgenommen wurde.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=61978) des Beschlusses
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 27.11.06
Aktenzeichen: L 9 AS 213/06 ER
Kernaussage: Zins und Tilgung eines Darlehens können auch dann nicht vom anzurechnenden Einkommen abgezogen werden, wenn das Darlehen zur Anschaffung eines Autos aufgenommen wurde, das zur Berufsausübung notwendig ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Darlehen während des Alg II-Bezuges aufgenommen wurde.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=61978) des Beschlusses