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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : annulierte Kündigung


SchallundRauch
10.12.2006, 00:58
Hallo!

Ich hoffe mal ihr könnt mir weiterhelfen:

Ich arbeite nun seit 4 Jahren für eine "Zeitarbeitsfirma" und habe am 30.11.06 eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.06 bekommen.

Da nun der "Kunde" bei dem ich eingesetzt bin sich beschwert hat, hat meine Zeitarbeitsfirma diese Kündigung zurückgenommen und schriftlich am heutigen tage mir zugesand.

Meine Frage:
Zunächst einmal ist das Rechtens?
Zum zweiten: darf ich diese Kündigung von der Kündigung zurückweisen?
zahlt mir dann trotzdem das arbeitsamt geld oder zählt das als "einen möglichen job nicht angenommen?"

Um dies einmal klarzustellen, mir gehts nicht um abzocke, mir gehts darum, dass mein arbeitgeber mich nächsten, spätestens übernächsten monat warscheinlich wieder kündigen wird und ich diese "kündigung von der kündigung" nicht hinnehmen möchte.
Es kann doch nicht sein, dass mein Arbeitgeber mich jeden Monat kündigt und dann wieder "einstellt".

Ich hoffe mal ihr könnt mir tipps, links geben oder sonstirgendwie helfen.

Gruß Sven

StephanK
10.12.2006, 09:03
:welcome: schallender rauchender Sven,
Deine Skepsis besteht völlig zurecht.
Eine Kündigung ist eine einseitige, rechtsgestaltende Willenserklärung, von der man nicht so einfach wieder 'runterkommt.

Paralllelbeispiel: Wenn Du Deine Wohnung bei Deinem Vermieter kündigst, kannst Du auch nicht zwei Wochen später einfach sagen: Äh, war eigentlich gar nicht so gemeint, ich bleib' hier doch wohnen - es sei denn, der Vermieter lässt sich darauf ein.

Allerdings kann man seine eigenen Willenserklärungen anfechten, z.B. wenn man sich geirrt hat. Das könnte theoretisch auch Dein Arbeitgeber. Ein solcher Fall dürfte hier aber ausscheiden.

Die Kündigung ist damit also nicht "aus der Welt".
Deswegen ist die "Rücknahme" der Kündigung rechtlich anders zu werten, nämlich als ein neues Angebot zum Abschluss eines (neuen) Arbeitsvertrages.

Die Frage ist nun, ob Du gegenüber der Arbeitsagentur verpflichtet bist, dieses neue Angebot anzunehmen. Das ist meiner Meinung nach nicht so, weil Du zwar zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet bist (§ 37b SGB III), aber nicht "auf eigene Kappe" (wozu das von Dir gar nicht gesuchte Angebot Deines Noch-Arbeitgebers gehört), sondern nur in Bezug auf Angebote der Arbeitsagentur. Den weitergehenden Pflichten eines Arbeitslosen unterliegst Du derzeit aber noch nicht, weil Du ja noch nicht arbeitslos bist.

Meiner Ansicht nach brauchst Du also auf das Angebot nicht eingehen und musst deswegen auch keine Sanktionen der Arbeitsagentur befürchten.

Mike46
10.12.2006, 12:50
Hallo Sven,

ich schließe mich zuächst einmal der Meinung von Stephan an, zusätzlich bin ich jedoch auch noch der Ansicht, daß durch die ausgesprochene Kündigung Deines Arbeitgebers das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen Euch so gestört ist, daß es ohne eine angemessene Zwischenzeit deart gestört ist, daß sich hieraus ein unmittelbares neues Beschäftigungsverhältnis ohnehin verbietet, es sei denn, Du bist einverstanden.

Wir sind schließlich nicht in Amerika und 'hire and fire' nach amerikanischem Vorbild sind in Deutschland (zumindest bis jetzt) noch nicht üblich.

Ich denke daher, daß Du einer Rücknahme der Kündigung auch aus diesem Grund nicht zustimmen mußt und auch eine erneutes 'Arbeitsangebot' der Zeitfirma ruhig ablehnen kannst. Nach einer 'angemessenen' Zwischenzeit wäre das etwas anderes, dann wäre es ein neues Arbeitsangebot.

Gruß Mike

SchallundRauch
10.12.2006, 22:14
Danke, dass ihr so prompt antwortet.

Vom logischen Menschenverstand bin ich auch davon ausgegangen, dass ich mir dies nicht gefallen lassen muss.
Ich werd mich nochmal näher informieren und hier das Ergebniss hinterlassen, falls etwas dabei herauskommt was anderen ebenfalls helfen könnte.

Gruß

Sven

Seebarsch
11.12.2006, 19:58
Hallo SchallundRauch!
Wenn der Entleiher so viel Interesse an Dir hat, spreche doch mal mit dem!
Gruß und Erfolg
:razz: