Betroffener
22.11.2005, 12:35
Folgende Frage erreichte uns per Email:
Mein Problem: Ich bekomme ALG II, bin 19 Jahre alt, wohne derzeit bei meinen Eltern, die auch ALG II bekommen und besuche die 12 Klasse. Wir haben eine 71m² Wohnung (700 EUR warm). Da ich aber wegziehen will und mir eine eigene Wohnung nehmen will, kommen einige Fragen auf. Können meine Eltern in dieser Wohnung leben bleiben oder müssten sie zwangsläufig auch umziehen? Welche Wohnung darf ich nehmen? m²? Miete? Wer zahlt dann die Kaution und die Umzugskosten?
Wie gesagt, ich brauche wirklich Hilfe bei der Sache und wüsste sonst nicht wo ich mich noch melden könnte.
Danke im Voraus,
Im ersten Schritt ändert sich für die Eltern nichts, über kurz oder lang (wahrscheinlich innerhalb von 6 Monaten) werden dann aber die Kosten der Unterkunft für die Eltern "unangemessen", da die Wohnung zu gross ist (sofern die Miete nicht innerhalb des angemessenen Bereiches liegen sollte).
Auf jeden Fall ist die Neigung der ArGen sehr begrenzt, jungen Leuten, die noch bei den Eltern ein Dach überm Kopf haben, den Weg zum eigenen Hausstand zu ebnen.
Der Auszug an sich ist kein Problem, solange von der ArGe nichts oder wenig verlangt wird - was aber in diesem Fall sicher nicht zutrifft.
Die Eltern sind voll unterhaltspflichtig (Ausbildung nicht abgeschlossen, unter 25 Jahre), können dies aber wegen ALG II nicht wahrnehmen - dann wäre weiter die ArGe gefordert, die sich möglicherweise sträuben wird - zumal genau an dieser Ecke demnächst Änderungen geplant sind (nach dem Motto: der/die hat doch bei den Eltern eine Bleibe, für die schon der Staat zahlt, warum soll der Steuerzahler jetzt noch eine Wohnung finanzieren?).
Siehe hierzu auch: Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)
Falls sich die ArGe dazu bereit erklärt, die Wohnung zu finanzieren, bleiben die Themen Kaution (oft als kurz- oder längerfristiges Darlehen), Umzugskosten (sehr hohe Eigenleistung - weil arbeitsfähig, wenig Geld) und Erstausstattung (Minimalausstattung auf Basis Gebrauchtware), die allesamt einen grossen Ermessensspielraum beinhalten, regional sehr unterschiedlich gehandhabt werden und teilweise auch pauschaliert gewährt werden.
Auf jedem Fall ist die schriftliche Zusicherung in allen geforderten Punkten erforderlich, wo auch die Höhe der jeweiligen Leistung zu definieren ist.
Ich denke schon, hier sollte genau gerechnet und abgewogen werden auch im Gespräch mit den Eltern, was das alles an kurzfirstigen und langfristigen Nebenwirkungen mit sich bringt für alle Beteiligten.
Mir ist aus eigener Erfahrung sehr wohl bewusst, wie man sich im jugendlichen Alter in der elterlichen Umgebung fühlt und lieber auf eigenen Füssen in der eigenen Bleibe sein möchte.
Eher würde ich anregen, damit noch zu warten, bis klar ist, wo und wie sich Deine berufliche Ausbildung weiter entwickelt um dann eine verträgliche Entscheidung mit Deinen Eltern zu treffen.
Mein Problem: Ich bekomme ALG II, bin 19 Jahre alt, wohne derzeit bei meinen Eltern, die auch ALG II bekommen und besuche die 12 Klasse. Wir haben eine 71m² Wohnung (700 EUR warm). Da ich aber wegziehen will und mir eine eigene Wohnung nehmen will, kommen einige Fragen auf. Können meine Eltern in dieser Wohnung leben bleiben oder müssten sie zwangsläufig auch umziehen? Welche Wohnung darf ich nehmen? m²? Miete? Wer zahlt dann die Kaution und die Umzugskosten?
Wie gesagt, ich brauche wirklich Hilfe bei der Sache und wüsste sonst nicht wo ich mich noch melden könnte.
Danke im Voraus,
Im ersten Schritt ändert sich für die Eltern nichts, über kurz oder lang (wahrscheinlich innerhalb von 6 Monaten) werden dann aber die Kosten der Unterkunft für die Eltern "unangemessen", da die Wohnung zu gross ist (sofern die Miete nicht innerhalb des angemessenen Bereiches liegen sollte).
Auf jeden Fall ist die Neigung der ArGen sehr begrenzt, jungen Leuten, die noch bei den Eltern ein Dach überm Kopf haben, den Weg zum eigenen Hausstand zu ebnen.
Der Auszug an sich ist kein Problem, solange von der ArGe nichts oder wenig verlangt wird - was aber in diesem Fall sicher nicht zutrifft.
Die Eltern sind voll unterhaltspflichtig (Ausbildung nicht abgeschlossen, unter 25 Jahre), können dies aber wegen ALG II nicht wahrnehmen - dann wäre weiter die ArGe gefordert, die sich möglicherweise sträuben wird - zumal genau an dieser Ecke demnächst Änderungen geplant sind (nach dem Motto: der/die hat doch bei den Eltern eine Bleibe, für die schon der Staat zahlt, warum soll der Steuerzahler jetzt noch eine Wohnung finanzieren?).
Siehe hierzu auch: Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)
Falls sich die ArGe dazu bereit erklärt, die Wohnung zu finanzieren, bleiben die Themen Kaution (oft als kurz- oder längerfristiges Darlehen), Umzugskosten (sehr hohe Eigenleistung - weil arbeitsfähig, wenig Geld) und Erstausstattung (Minimalausstattung auf Basis Gebrauchtware), die allesamt einen grossen Ermessensspielraum beinhalten, regional sehr unterschiedlich gehandhabt werden und teilweise auch pauschaliert gewährt werden.
Auf jedem Fall ist die schriftliche Zusicherung in allen geforderten Punkten erforderlich, wo auch die Höhe der jeweiligen Leistung zu definieren ist.
Ich denke schon, hier sollte genau gerechnet und abgewogen werden auch im Gespräch mit den Eltern, was das alles an kurzfirstigen und langfristigen Nebenwirkungen mit sich bringt für alle Beteiligten.
Mir ist aus eigener Erfahrung sehr wohl bewusst, wie man sich im jugendlichen Alter in der elterlichen Umgebung fühlt und lieber auf eigenen Füssen in der eigenen Bleibe sein möchte.
Eher würde ich anregen, damit noch zu warten, bis klar ist, wo und wie sich Deine berufliche Ausbildung weiter entwickelt um dann eine verträgliche Entscheidung mit Deinen Eltern zu treffen.