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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme um Auszug aus der elterlichen Wohnung


Betroffener
22.11.2005, 12:35
Folgende Frage erreichte uns per Email:

Mein Problem: Ich bekomme ALG II, bin 19 Jahre alt, wohne derzeit bei meinen Eltern, die auch ALG II bekommen und besuche die 12 Klasse. Wir haben eine 71m² Wohnung (700 EUR warm). Da ich aber wegziehen will und mir eine eigene Wohnung nehmen will, kommen einige Fragen auf. Können meine Eltern in dieser Wohnung leben bleiben oder müssten sie zwangsläufig auch umziehen? Welche Wohnung darf ich nehmen? m²? Miete? Wer zahlt dann die Kaution und die Umzugskosten?
Wie gesagt, ich brauche wirklich Hilfe bei der Sache und wüsste sonst nicht wo ich mich noch melden könnte.
Danke im Voraus,

Im ersten Schritt ändert sich für die Eltern nichts, über kurz oder lang (wahrscheinlich innerhalb von 6 Monaten) werden dann aber die Kosten der Unterkunft für die Eltern "unangemessen", da die Wohnung zu gross ist (sofern die Miete nicht innerhalb des angemessenen Bereiches liegen sollte).
Auf jeden Fall ist die Neigung der ArGen sehr begrenzt, jungen Leuten, die noch bei den Eltern ein Dach überm Kopf haben, den Weg zum eigenen Hausstand zu ebnen.

Der Auszug an sich ist kein Problem, solange von der ArGe nichts oder wenig verlangt wird - was aber in diesem Fall sicher nicht zutrifft.

Die Eltern sind voll unterhaltspflichtig (Ausbildung nicht abgeschlossen, unter 25 Jahre), können dies aber wegen ALG II nicht wahrnehmen - dann wäre weiter die ArGe gefordert, die sich möglicherweise sträuben wird - zumal genau an dieser Ecke demnächst Änderungen geplant sind (nach dem Motto: der/die hat doch bei den Eltern eine Bleibe, für die schon der Staat zahlt, warum soll der Steuerzahler jetzt noch eine Wohnung finanzieren?).

Siehe hierzu auch: Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)

Falls sich die ArGe dazu bereit erklärt, die Wohnung zu finanzieren, bleiben die Themen Kaution (oft als kurz- oder längerfristiges Darlehen), Umzugskosten (sehr hohe Eigenleistung - weil arbeitsfähig, wenig Geld) und Erstausstattung (Minimalausstattung auf Basis Gebrauchtware), die allesamt einen grossen Ermessensspielraum beinhalten, regional sehr unterschiedlich gehandhabt werden und teilweise auch pauschaliert gewährt werden.

Auf jedem Fall ist die schriftliche Zusicherung in allen geforderten Punkten erforderlich, wo auch die Höhe der jeweiligen Leistung zu definieren ist.

Ich denke schon, hier sollte genau gerechnet und abgewogen werden auch im Gespräch mit den Eltern, was das alles an kurzfirstigen und langfristigen Nebenwirkungen mit sich bringt für alle Beteiligten.
Mir ist aus eigener Erfahrung sehr wohl bewusst, wie man sich im jugendlichen Alter in der elterlichen Umgebung fühlt und lieber auf eigenen Füssen in der eigenen Bleibe sein möchte.

Eher würde ich anregen, damit noch zu warten, bis klar ist, wo und wie sich Deine berufliche Ausbildung weiter entwickelt um dann eine verträgliche Entscheidung mit Deinen Eltern zu treffen.

Utka
22.11.2005, 17:08
Es liegt nicht nur dadran, dass ich auf eigenen Füßen stehen will. Ich würde gerne auch aus persönlichen Gründen ausziehen.

Folgendes dann: Gibt es irgendwelche Richtlinien für die ganzen genannten Punkte? Es müsste doch alles per Gesetz festgehalten sein, ob auch Jugendliche ausziehen dürfen und dabei weiterhin ARGE beiziehen bzw. wieviel qm Wohnung oder Miete mir zusteht. Das gleiche gilt nochmal für meine Eltern(50,55). Soweit ich das verstanden habe, hängen die Gesetze vom Bauchgefühl der Sachbearbeiter ab?
Können sie mir vieleicht etwas genaueres sagen.

Noch eine Frage am Rande: Wieviel dürfte ich als Selbstständiger verdienen?

Utka
23.11.2005, 23:09
Hallo nochmal,

wissen sie nicht wie das ist oder an wen ich mich noch wenden könnte, außer an die Sachbearbeiter selbst?

Betroffener
25.11.2005, 16:19
Hallo Utka,

natürlich gibt es Richtlinien - aber gerade im Bereich der Kosten der Unterkunft ist die Begrifflichkeit butterweich und regional unterschiedlich.

Festgelegt ist ausschliesslich die Größe einer Wohnung mit 45 bis 50 m² für eine Person, bis 60 m² für 2 Personen.
Somit dürften Deine Eltern mit 55 m² erst mal keinen Stress bekommen, wenn diese m² nicht kostenmässig ausserhalb des regional "angemessenen" Limit liegen.

Mir ist schon klar, dass es überwiegend persönliche Gründe sind für Deinen Auszugswunsch - welche das auch immer sind - sollten diese auch den Sachbearbeiter in der ArGe überzeugen.

Hilfe und Beratungsstellen vor Ort findest Du hier:
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Auf der gleichen Seite im Hauptmenü findest Du auch viele regionale Richtlinien für die Kosten der Unterkunft - Düsseldorf sollte auch dabei sein.

Die Gesetze sind in vielen Fällen auslegungsfähig und manchmal müssen eben auch die Gerichte zur Klärung herangezogen werden, wenn sich mal eine ArGe oder ein Sachbearbeiter ausserhalb des "Rahmens" bewegt.

Grundsätzlich sollte Dein Wunsch derzeit erfüllabr sein - aber eben auch im Amt keine Begeisterung auslösen, ein weitere Mietzahlung an der Backe zu haben, sodass versucht wird abzublocken.

P.s. Dem Wunsch nach einem Telefonat möchte ich nicht entsprechen. Wir verstehen uns hier als Unterstützer für die Hilfe zur Selbsthilfe. Da sind konkrete "Beratungen" nicht möglich. Ausserdem kommen wir da in massive rechtliche Konflikte, wenn es um "konkrete Einzelgespräche" geht.