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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Untermietsvertrag bei Eigentumswohnung?


JackDaniels
22.11.2005, 19:53
Moin allerseits!

Ein Bekannter von mir findet bei sich in der Gegend absolut keine Arbeit.
Bei mir in der Nähe kann er ab März eine neue Stelle antreten, vielleicht sogar schon früher! Bis dahin bekommt er aber noch ALG 2.
Aus diesem Grund hat er sich nun überlegt jetzt schon nach Niedersachsen zu ziehen.

Ein Zimmer kann ich in meiner Eigentumswohnung frei machen, Küche und Bad würden wir halt teilen.

Doch wie und was soll ich nun in den Untermietsvertrag schreiben?
Er würde ja wirklich alles von mir mitbenutzen wie komplette Küche und auch Waschmaschine.
Wollte dann wie hier so üblich 5 Euro pro m² nehmen, aber wie ist es bei gemeinsam genutzen Raum?
Wieviel kann man für einzelne Mitbenutzungen rechnen?
Kann man die Nebenkosten nach Nebenkosten dann anteilig berechnen, oder wird es einfach geteilt?

Dass sonst alles getrennt laufen wird ist selbstverständlich, auch mit den Zeiten für Badbenutzung haben wir schon nen Plan, nicht dass er mich da noch mit meiner Freundin überrascht! :lol:

Vielleicht hat ja hier schon jemand so nen Untermietsvertrag ausfüllen müssen?

Liebe Grüße.
Jack

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23.11.2005, 00:09
Hallo JAck,

mach es doch einfach mit der Berechnung so das sein Zimmer voll, und der Rest der Wohnung Flur Küche Bad also alles was er mitbenutzen darf zur hälfte als qm gezählt wird.

Dann bezahlt er auch indirekt für die Küche und Bad Benutzung mit.
Im Mietvertag könntes du ihm ja auch eine Nutzungsgebühr (PAuschale) für die Waschmaschine und was noch so anfällt mit eintragen sozusagen als Abnutzungs und Verbrauchgebühr. -oder du erwähnts hiervon nicht und läßt es einfach mit in die Komplettmiete einfließen.

Da du ja der Untervermieter bist kannst du ihm sozusagen einen Festpreis machen sagen wir mal 300 Euro warm inklusive Nebenkosten zum Beispiel.

Es kann dann sein das die Arge noch einen Bescheid über die Strom und Verbrauchskosten möchte um dies noch einmal anteilig auszurechnen. Aber das könntest du bei Bedarf ja deinem Untermieter mitgeben.

So haben wir es gemacht, -es geht aber sicherlich auch anders.


MfG

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JackDaniels
23.11.2005, 00:42
Na wenn ich das so einfach machen kann wäre es ja supi. :D

Ich habe mir eine Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle ausgedruckt und da wollen die jeden Fatz einzeln wissen...

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23.11.2005, 01:32
Hallo Jack,

du mußt ihm nur einen Untermietvertrag ausfüllen, und davon gibt es im Netz sehr viele Vorlagen, ausserdem sollten sie in jedem gut sortierten Schreibwarenhandel zu finden sein.

wieso Wohngeldstelle ich dachte er bekommt Alg2?

MfG

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JackDaniels
23.11.2005, 02:04
Natürlich ALG 2 = Hartz IV :patsch:

Diesen Antrag hab ich halt schnell im Netz gefunden...
Ist also der falsche! :oops:

Ich habe noch keine Ahnung wie, wo oder was er genau braucht, aber es sollte ja sowas wie eine Mietbescheinigung sein.

Deswegen mache ich mich ja jetzt hier bei Euch schlau um nix falsch zu machen.

Schonmal Dankeschön!

Jack *nunaufderSuchenachUntermietvertrag*

JackDaniels
23.11.2005, 02:25
Ist wohl wider Erwarten doch der Richtige: Bei uns im Landkreis ist die Kommune dafür zuständig und dieses Acrobat Reader - Ding ist dort zu finden: Klick! (http://212.95.125.127/FORM/20/PFF/997.pdf?ES100.GEMEINDE.ADR.ANSCHRIFT=Stadt%20Solta u%0D%0APoststr%2E%2012%0D%0A29614%20Soltau)

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23.11.2005, 11:12
Hallo Jack,

dein Untermieter will doch bei dir in deine Eigentumswohnung einziehen, -dann muß auch er sich darum kümmern die Gelder dafür erstattet zu bekommen!

Du mußt lediglich eine ganz normalen Untermietsvertrag mit ihm abschließen.

Falls er bei der Antragsstellung in der neuen Arge oder wo auch immer ein Formular bekommt das Du ausfüllen sollst, damit er Leistungen bekommt dann kannst Du das immer noch machen.

Ich habe noch keine Ahnung wie, wo oder was er genau braucht, aber es sollte ja sowas wie eine Mietbescheinigung sein.

-aber zuerst reicht ein ganz normaler Untermietvertrag, indem auch die Rechte und Pflichten deines Mieters einzutragen sind.

also erst muss er sich kümmern, und dann Du!

das was du da im Link hast ist doch schon das Ding von der Wohngeldstelle und auch nur eine Mietbescheinigung, die er wenn er denn da einen Antrag stellen würde, müsste von denen mitbekommen würde und du ausfüllen müßtest.

Also locker bleiben Untermietsvtertrag ausfüllen, unterschreiben lassen.
Er geht zum Amt und was dann kommt siehst Du dann schon von alleine.

MfG

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JackDaniels
23.11.2005, 13:14
Okay, dann halt ich erstmal die Füsse still. :engel:

Melde mich dann wieder wenn es weiter geht! :back:

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23.11.2005, 13:28
Hallo Jack,

ich hoffe das bei Eurem baldigen neuen Untermietsverhältnis alles glatt läuft, schön das Du über den Fortgang weiter berichten wirst. :-)


MfG

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JackDaniels
23.11.2005, 23:30
Guten Abend, da bin ich wieder!

Schaut Euch doch bitte diesen Vertrag mal an, ist dort noch irgendwas das fehlt oder verändert werden müßte? Wenn alles korrekt ist könnt Ihr den ja auch gerne für Euch selber verwenden! :-)

Untermietvertrag

Zwischen
Name, Vorname: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Anschrift: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
nachfolgend Eigentümer genannt

und
Name, Vorname: xxxxxxxxxxxxxxxxx
Anschrift: xxxxxxxxxxxxxxxxx
nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen:

§ 1 Mietsache

Der Untermieter hat folgende Wohnung angemietet:
Anschrift: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

1. Die Wohnung befindet sich im 2. Stock auf der xxxx Seite.
Folgende Räume werden vermietet:
2,5 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad/Dusche/WC.

3. Die Wohnfläche beträgt anteilig 39 m².

4. Diese Wohnung wird vom Eigentümer an den Untermieter untervermietet.

5. Zusätzlich dürfen Loggia, Dachboden und Garten benutzt werden.

6. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt: 1 Schlüssel für den Haupteingang, 1 Schlüssel für die Wohnungstür.



§ 2 Miete und Nebenkosten

1. Die Nettomiete beträgt monatlich 200,00 Euro,
in Worten Zweihundert Euro.

2. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit 130,00 Euro,
in Worten Einhundertdreizig abgegolten.

3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Pauschalen insgesamt 330,00Euro, in Worten Dreihundertdreizig Euro.

4. Ändern sich die Vorauszahlungen/Pauschalen der Nebenkostenabrechnung, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Eigentümers zum Untermieter. Der Eigentümer kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung in der Nebenkostenabrechnung schriftlich nachweist.

§ 3 Mietzahlungen

1. Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen sind monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats kostenfrei auf das Konto von xxxxxxxxx, Kontonummer xxxxx bei der Bank xxxx, Bankleitzahl xxxxxxxxxxx zu überweisen.

2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem bezeichneten Konto an.

3. Bei Zahlungsverzug darf der Eigentümer für jede schriftliche Mahnung zwei Euro pauschalierte Mahnkosten berechnen.


§ 4 Mietdauer

1. Der Untermietvertrag beginnt am xx.xx.20xx.

2. Der Untermietvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

3. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter Schadenersatz fordern, wenn der Eigentümer die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des Untermieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.


§ 5 Kündigung

1. Das Kündigungsrecht des Untermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

3. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.


§ 6 Überlassung der Mietsache an Dritte – Unteruntervermietung

Eine weitere Untervermietung der Mietsache durch den Untermieter ist nicht gestattet.


§ 7 Überlassung der Mietsache – Untervermietung

1. Der Eigentümer, oder von diesem Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Untermieters ist Rücksicht zu nehmen.

2. Bei längerer Abwesenheit hat der Untermieter sicherzustellen, dass die Rechte des Eigentümers nach Absatz 1 ausgeübt werden können.


§ 8 Rückgabe der Mietsache

1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Untermieter selbst besorgten Schlüssel, sind dem Eigentümer zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Eigentümer oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Eigentümers verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.







.................................................. ..................... .................................................. .....................
Ort, Datum Ort, Datum





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Eigentümer Untermieter

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24.11.2005, 00:48
Hallo JAck,

na das schaut doch schon ganz gut aus.

Ich würde noch nen Absatz mit Schönheitsreparaturen alle 3 Jahre machen.

Außerdem scheinen mir die Pauschalen Nebenkosten ziemlich hoch zu sein. Und ich würde noch beschreiben was in dieser Pauschale inbegriffen ist.

Weißt du das du die Bodenräume nicht zu dem Wohnraum rechnen darfst? Ist doch der Dachboden oder?

Und das Übergabeprotokoll mußt Du dann ja auch noch schreiben wenn du es schon erwähnst. :D

Und sonstige Absprachen wie Wachmaschinenbenutzung, Fach im Kühlschrank usw. könnt ihr ja privat abgemacht haben.

MfG

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JackDaniels
24.11.2005, 02:43
Na Border, kannst Du auch nicht schlafen? :wink:

Ich hab`s oben nochmal ein wenig editiert.

Den Absatz mit den Schönheitsreparaturen lass ich einfach mal weg, denke nicht dass er 3 Jahre lang bei mir wohnen wird. Ich werde ja wohl auch irgendwann mit meiner Freundin eine Familie gründen, spätestens dann muß er raus...

Die pauschalen Nebenkosten beinhalten absolut alles:
Strom 30€ , Wasser 10€, Müllabfuhr 7€, Heizung und Warmwasser 33€, Kühlschrankbenutzung 5€, Waschmaschinennutzung 10€, Kabelanschluss 4€, Hausmeister 11€, Gartenpflege 2,50€, Überlassen von Möbeln 15€, Kleinkram wie allgemeine Beleuchtung, etc =2,50.

Habe überall die Hälfte gerechnet von dem was ich bezahle...
Ist davon irgendetwas zu hoch?
Oder darf ich die Sachen wie Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler nun doch nicht dazu rechnen weil er theoretisch schon anteilig Miete dafür bezahlt?

border
24.11.2005, 11:16
Hallo Jack,

na wenn das alles in den Nebenkosten schon mit drin ist dann passt das schon.

Doch Du darfst alles dazurechnen, Du bist schliesslich der Vermieter und Dir entstehen Kosten durch Abnutzung usw..

MfG

border

JackDaniels
27.07.2006, 07:05
Das Amt hatte übrigens für ein halbes Jahr lang alles so akzeptiert wie von mir aufgeschrieben, danach hätten sie dem allgemeinen Satz nach nur noch knapp 310 Euro bezahlt....

Mein Bekannter hat mittlerweile wieder feste Arbeit :Respekt: und auch seine eigene Wohnung. War eine lustige Zeit muß ich sagen! :D

Die Ägypter
27.07.2006, 08:25
JackDaniels - du kommst aus Nähe Soltau?

Fall ja - winke ich mal virtuell in meine alte Heimat...

*seufz*

border
27.07.2006, 11:23
Hallo Jack,

schön zu hören daß das alles geklappt hat, und Dein Bekannter wieder eine Anstellung gefunden hat.


:Respekt:

MfG

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