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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstiegshilfe bei Behinderten?


membro
23.11.2005, 11:04
Hallo,
bei einer Existenzgründung eines ALG2 Empfängers kommt ja nur die Einstiegshilfe in Frage, die ja eine „Kann“-Bestimmung ist.
Wie schaut das aus, bei einer 50%igen Behinderung? Hat der Behinderte hier Anspruch auf „Muss“ Leistungen bzgl. der Einstiegshilfe?
Gruß,
membro

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24.11.2005, 13:25
Hallo membro,

genau so wie Du auch schon sagst handelt es sich um eine kann Bestimmung, die im großem Maße von deinem PAP abhängt, der entscheidet über Genehmigung und Höhe der Leistung.

Habe im Netz gesucht und leider keine konkrete Antwort auf deine Frage gefunden. Das brauchbarste war dieses hier:

http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/pressemappe1/pressemappe1_mittelstand_05_ich_ag.pdf

ich denke da wird Dir wohl nur dein Berater weiter helfen können.


wenn einer weiteres dazu weiß dann bitteschön!!

MfG

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