membro
23.11.2005, 11:04
Hallo,
bei einer Existenzgründung eines ALG2 Empfängers kommt ja nur die Einstiegshilfe in Frage, die ja eine „Kann“-Bestimmung ist.
Wie schaut das aus, bei einer 50%igen Behinderung? Hat der Behinderte hier Anspruch auf „Muss“ Leistungen bzgl. der Einstiegshilfe?
Gruß,
membro
bei einer Existenzgründung eines ALG2 Empfängers kommt ja nur die Einstiegshilfe in Frage, die ja eine „Kann“-Bestimmung ist.
Wie schaut das aus, bei einer 50%igen Behinderung? Hat der Behinderte hier Anspruch auf „Muss“ Leistungen bzgl. der Einstiegshilfe?
Gruß,
membro