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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : weihnachtsgeld bekommen und deswegen gar keine leistungen?


Toasti
23.11.2005, 17:01
hallo,
ich erhalte alg II und wohne mit meiner freundin zusammen.

sie ist noch in der probezeit und hat nun trotzdem ein angerechnetes weihnachtsgeld erhalten. dies waren ca. 400euro netto.

nun bekomme ich deswegen für den dezember überhaupt kein geld. also hätte man ihr weihnachtsgeld runtergerechnet hätte ich dies verstehen können. dann hätte ich 350euro bekommen.
so soll ich aber laut dem schreiben keinerlei anspruch haben.

- warum wird es gleich ganz gestrichen?
- und sie ist ja noch in der probezeit. wird sie (mal angenommen) demnächst gekündigt, so müsste sie es ja zurückzahlen. also wäre ihr geld eigentlich erstmal 4 monate zur sicherheit auf der seite gelandet.
wird sie gekündigt erhalte ich ja schließlich auch keine nachzahlung :-(

danke für tipps und hilfe

Betroffener
23.11.2005, 21:49
:welcome: Toasti,

da Du (oder ihr) offensichtlich das Kreuz beim falschen Kästchen gemacht hast (habt), ist das so in einer Bedarfsgemeinschaft.

Der gemeinsame Bedarf liegt bei 622€ (311 € je Person). Da Deine Freundin Einkommen hat, wird das von Hause aus rausgerechnet und jetzt durch das Weihnachtsgeld entfällt Dein Anteil vollkommen.
Deine Sozialversicherung (KV, PV und RV) wird dann üblicherweise auch nicht bezahlt!
Falls Deine Freundin das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, solltest Du auf jeden Fall schon jetzt die ArGe darauf hinweisen, dass es kein sicheres Einkommen war und gleichzeitig den Anspruch auf das Dir entzogene ALG II anmelden - vielleicht als Darlehen, das Du zurückzahlen musst, wenn Deine Freundin den Job behält, andernfalls bei nachweislicher Rückzahlung behalten kannst. Aber Achtung: bei darlehensweiser ALG II - Gewährung werden keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt!

Hier würde ich auf jeden Fall versuchen, dem Amt grundsätzlich klar zu machen, dass ihr keine "eheähnliche Gemeinschaft" seid, sondern 2 Alleinstehende, die in einer Wohngemeinschaft leben - jedenfalls wenn die entsprechenden Parameter zutreffen sollten - Details dazu findest Du hier:
Bedarfsgemeinschaften bei ALG II SGB II (Eheähnlich, Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=b022aef7c86acfd9439ea2a3d0801246#22)

Entsprechende Urteile dazu findest Du in der Rubrik:
ALG II - Bedürftigkeit und Anrechnung von Partnereinkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=91&sid=4a44bf8f448b8a9600899dbe7c40cd16)

Toasti
23.11.2005, 22:35
danke dir. werde morgen dort auf jeden fall nochmal nachhaken.

nur die sache mit der bedarfgemeinschaft ist ja so eine sache. nun läuft mein alg II schon 4 monate und wenn ich nun plötzlich sagen täte: "ätsch bätsch - kreuz falsch gemacht" glaubt einem das ja wohl keiner, oder?

wir hatten selbst ein problem mit diesem kreuz... schließlich wohnen wir noch nicht sehr lange zusammen und sind nicht verlobt oder ähnliches.