neela
24.11.2005, 00:45
Hallo alle zusammen,
ich habe mich nun hier angemeldet, um euch ein paar Fragen zu stellen, da mir die AA nicht weiterhelfen kann. Das ist zwar ein Unding, aber nunja, das kommentiere ich lieber nicht weiter...
Ich habe meinem Sachbearbeiter bei der AA vor einem Monat gesagt, dass ich gerne Überbrückungsgeld (ÜG) beantragen möchte. Daraufhin händigte er mir die Antragsformulare aus, stempelte diese mit dem damaligen Datum ab und sagte, das sei nun der Tag der Antragstellung.
Daraufhin habe ich ihn gefragt, wie das nun zeitlich vor sich geht und ob ich nun direkt mein Gewerbe anmelden darf. Man sagt ja oft, wenn man sich vorher (vor was?) selbständig macht, gibt es keine Förderung! Da kam nur ein "ööh", "ääh" und Schulterzucken. :-x
Im Internet habe ich Folgendes gelesen:
- Tag der Aushändigung der Antragspapiere ist Tag der Antragstellung. (soweit, sogut)
Wenn dieses vorher bedeutet vor der Antragstellung, dann heisst das doch, dass ich nun sofort mein Gewerbe beim Finanzamt anmelden kann, meinen Gewerberaum langsam einrichten kann, Werbung vorbereiten kann etc. Parallel dazu wird der Businessplan zu Ende erstellt, der IHK zur Prüfung vorgelegt etc.
Ist das so korrekt?
Ich hoffe sehr auf eure Hilfe.
Danke im Voraus.
Neela
ich habe mich nun hier angemeldet, um euch ein paar Fragen zu stellen, da mir die AA nicht weiterhelfen kann. Das ist zwar ein Unding, aber nunja, das kommentiere ich lieber nicht weiter...
Ich habe meinem Sachbearbeiter bei der AA vor einem Monat gesagt, dass ich gerne Überbrückungsgeld (ÜG) beantragen möchte. Daraufhin händigte er mir die Antragsformulare aus, stempelte diese mit dem damaligen Datum ab und sagte, das sei nun der Tag der Antragstellung.
Daraufhin habe ich ihn gefragt, wie das nun zeitlich vor sich geht und ob ich nun direkt mein Gewerbe anmelden darf. Man sagt ja oft, wenn man sich vorher (vor was?) selbständig macht, gibt es keine Förderung! Da kam nur ein "ööh", "ääh" und Schulterzucken. :-x
Im Internet habe ich Folgendes gelesen:
- Tag der Aushändigung der Antragspapiere ist Tag der Antragstellung. (soweit, sogut)
Wenn dieses vorher bedeutet vor der Antragstellung, dann heisst das doch, dass ich nun sofort mein Gewerbe beim Finanzamt anmelden kann, meinen Gewerberaum langsam einrichten kann, Werbung vorbereiten kann etc. Parallel dazu wird der Businessplan zu Ende erstellt, der IHK zur Prüfung vorgelegt etc.
Ist das so korrekt?
Ich hoffe sehr auf eure Hilfe.
Danke im Voraus.
Neela