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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitliche Abläufe bei Überbrückungsgeldantrag


neela
24.11.2005, 00:45
Hallo alle zusammen,

ich habe mich nun hier angemeldet, um euch ein paar Fragen zu stellen, da mir die AA nicht weiterhelfen kann. Das ist zwar ein Unding, aber nunja, das kommentiere ich lieber nicht weiter...

Ich habe meinem Sachbearbeiter bei der AA vor einem Monat gesagt, dass ich gerne Überbrückungsgeld (ÜG) beantragen möchte. Daraufhin händigte er mir die Antragsformulare aus, stempelte diese mit dem damaligen Datum ab und sagte, das sei nun der Tag der Antragstellung.

Daraufhin habe ich ihn gefragt, wie das nun zeitlich vor sich geht und ob ich nun direkt mein Gewerbe anmelden darf. Man sagt ja oft, wenn man sich vorher (vor was?) selbständig macht, gibt es keine Förderung! Da kam nur ein "ööh", "ääh" und Schulterzucken. :-x

Im Internet habe ich Folgendes gelesen:
- Tag der Aushändigung der Antragspapiere ist Tag der Antragstellung. (soweit, sogut)

Wenn dieses vorher bedeutet vor der Antragstellung, dann heisst das doch, dass ich nun sofort mein Gewerbe beim Finanzamt anmelden kann, meinen Gewerberaum langsam einrichten kann, Werbung vorbereiten kann etc. Parallel dazu wird der Businessplan zu Ende erstellt, der IHK zur Prüfung vorgelegt etc.

Ist das so korrekt?



Ich hoffe sehr auf eure Hilfe.
Danke im Voraus.
Neela

jumbo96
24.11.2005, 09:56
Ich sehe das auch so. Aber das hättest Du ja im Gespräch abklären sollen. Wichtig ist, dass man nicht vorher anfängt. Somit kannst Du meines Erachtens ab jetzt loslegen mit der Vorbereitung.

Andere Frage: wie lange war den bei Dir die Bearbeitungszeit (Antrag, Bewillingung, Bew.Zeitraum etc.)?

ciao

guter Link mit vielen Tipps: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php

neela
24.11.2005, 12:13
Hallo und danke schonmal für deine Antwort :-) ,

also, das konnte ich beim besten Willen nicht mit dem Sachbearbeiter abklären. Er hat mir gesagt, dass er das nicht weiss. Ja, traurig aber wahr...

Bei mir ist noch nichts bewilligt worden, ich habe erst die leeren Papiere mit an die Hand bekommen. Nun sitze ich hier an meinem Businessplan und frage mich, ob ich nicht schon langsam den Gewerbeschein holen kann.

Später, nach der Gutsage der IHK muss man doch mit den Antragspapieren auch den Gewerbeschein bei der AA schon miteinreichen, also gehe ich davon aus, dass man diesen schon vorher holen darf?

Weiss da noch jemand genauer Bescheid?

border
24.11.2005, 12:30
Hallo Neela,


kurze Erklärung:

Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III
Nach § 57 SGB III kann die Agentur für Arbeit Existenzgründern, die durch die Gründung Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, für max. 26 Wochen Überbrückungsgeld zahlen.

Antragsberechtigt Existenzgründer, die vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen haben bzw. hierzu antragsberechtigt waren.

Förderbare Maßnahmen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Art und Höhe der Förderung max. 26 Wochen Überbrückungsgeld. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zuletzt bezogenen bzw. zu beanspruchenden Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe (plus den zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen).

Besonderheiten nicht rückzahlbarer Zuschuss; gutachterliche Stellungnahme von der Handwerkskammer oder einem Steuer- oder Unternehmensberater erforderlich.

Antragstellung vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Ansprechpartner Agentur für Arbeit am Wohnsitz des Antragstellers.

-ich würde an Deiner Stelle auf eine eindeutige Auskunft seitens deines Sachearbeiters zu dieser Frage bestehen, denn das ist seine Aufgabe.

Denn Du bist zwar antragsberechtigt, jedoch kann meines Wissens nach der Antrag auch negativ beschieden werden. - das würde heißen du gehst leer aus und hattest schon Unkosten.



MfG

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jumbo96
24.11.2005, 14:44
Ja, logo zuerst die leeren Papiere... und da steht sogar drauf, dass Du das Gewerbe anmelden musst (kannst starttermin flexibel halten/angeben). Also auf geht's! Beim Businessplan reichen 3-5 Seiten aus.

mfg :-x

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24.11.2005, 18:35
Hallo ihr beiden,

@jumbo69, wieso schreibst du das neela sich ein Gewerbe anmelden muß?

Ich würde ja verstehen sich einen Gewerbeschein schon zu holen, dann aber das Gewerbe erst am Tag der Genehmigung durch das Amt anzumelden.

laut der Seite die du verlinkt hast ist Überbrückungsgeld eine Kann Leistung:

Muss das Arbeitsamt mir Überbrückungsgeld zahlen?

Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erhalt von Überbrückungsgeld


sobald man aber ohne Genehmigung vom AAmt ein Gewerbe anmeldet erhält man meines Wissens nach überhaupt keine Leistungen mehr vom Amt! das ist so als wenn man sich auf eigen Faust selbständig macht.

-falls ich hiermit falsch liege bitte ich um Berichtigung-


MfG

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jumbo96
24.11.2005, 22:28
Hallo ihr beiden,

@jumbo69, wieso schreibst du das neela sich ein Gewerbe anmelden muß?

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Wollte nur sagen dass Sie loslegen kann, ab Antrag bei der Agentur.
Den Rest wird man sehen.

ciao 8)