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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnungsbescheid schriftlich?


waldy
11.12.2006, 15:16
Hallo,

muß die ARGE mir eine schriftliche Bestätigung darüber geben, das ich/wir auf Grund von angeblichen ( weil für mich nicht nachvollziehbar ) Einnahmen über dem ermittelten Gesamtbedarf liegen? Beim einem Vorsprechen und meiner Nachfrage, warum ich trotz stark gesunkenem Einkommen kein ALG II bekomme, zeigte mir die Dame kurz ihren Monitor, auf dem das Ergebnis rot unterlegt war, was bedeutet, das mein Einkommen den Bedarf überschreitet. Ich war aber mittlerweile bei mehreren Institutionen und Selbsthilfegruppen, die alle zu dem gleichen Ergebnis kommen, das ich ALG II erhalten müsste. Leider habe ich nichts schriftliches von der ARGE erhalten, so dass ich deren Berechnung nicht nachprüfen kann.

Gruß
Andreas

Seebarsch
11.12.2006, 19:46
Hallo waldy,
die Ablehnung oder Aufhebung der Leistungen ist ein Verwaltungsakt. Der kann auch mündliche erfolgen. Allerdings kannst Du verlangen, dass dieser schriftlich erstellt wird.
Siehe hierzu auch § 33 SGB X (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Also bei der ARGE schriftlich, gegen Nachweis, einen schriftlichen Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheid anfordern!
Gruß

waldy
11.12.2006, 19:57
Hallo Seebarsch,

danke für den Hinweis.


Gruß
waldy