Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung von ALG 2
Ich beziehe alg2 und habe im september und november von meinen eltern etwas geld bekommen. das eine mal war es für die reparatur meines kaputten fernsehgerätes und das andere mal für ein zeitschriften-abo, welches ich für meinen berufsbereich brauche.
die arge schickte mir jetzt einen aufhebungs-und erstattungsbescheid und fordert mich nun auf die 500€ zurück zu zahlen, da ich eben unterhaltszahlungen von meinen eltern bekommen habe und das als einkommen gerechnet wird.
habe heute mit meinem sachbearteiter telefoniert und im erklärt wie der sachverhalt tatsächlich aussieht. meiner meinung nach handelt es sich nämlich nicht um "unterhaltszahlungen" sondern um zweckgebundene Einnahmen. einen termin hat er im übrigen nicht für mich frei, und am mittwoch geht er in urlaub. er sagte ich solle doch einen widerspruch mit dieser begründung einreichen und dann wird man ja sehen.
meine frage: hat irgendjemand einen besondern tipp bzgl. des widerspruchs, was ich da reinschreiben soll, bzw. weiß jemand, ob es sich bei den zahlungen meiner eltern tatsächlich um zweckgebundene einnahmen handelt? ich habe auch die belege der bezahlten rechnungen natürlich noch...
vielen dank schon mal für die antworten
Hallo Erdbär,
anscheinend wird es Mode das die Sachbearbeiter der Argen alles als Unterhaltszahlungen ansehen was da so aufs Konto kommt.
Ich sehe es so wie DU das diese Zahlungen zweckgebunden waren, dieses kannst Du ja durch deine Beläge, und Die Aussagen deiner Eltern bestätigen.
Da dir hierdurch letzendich keine Geldwerten Vorteile auf dein ALG2 entstanden sondern es schlicht um eine zweckgebundene Sachleistung deiner Elten ging besteht hier keine Rückzahlungspflicht deinerseits.
-meine Meinung
einen Widerspruch einzulegen ist sicher eine gute Idee, du solltest dabei darauf achten das du aufschiebende Wirkung in den Widerspruch mit hineinschreibst, damit du erstmal dein Geld weiterbekommst. Dann noch die Beläge als Kopie, und evtl. eine Stellungnahme deiner Eltern dazu das die Ausgaben dirbezüglich rein zweckgebunden waren.
-andere Vogehensweisen erbeten.
MfG
border
hhm, das mit der aufschiebenden wirkung verstehe ich nicht ganz...
die erwähnten zahlungen betreffen den bewilligungs-zeitraum, der jetzt ende november ausläuft. der neue antrag wurde bereits bewilligt und läuft ab dem 1. dezember.
Hallo Erdbär,
von den zweckgebundene 500€ von deinen Eltern hat die Arge doch bis jetzt noch nichts von dir zurück bekommen oder?
Dann wird die Arge dir doch höchstwahrscheinlich den
jetzigen neu gestellten Antrag um einen monatlichen Rückzahlungsbetrag kürzen, oder etwa nicht? -denn es ist doch klar das du die 500€ nicht in einem Schlag an die Arge bezahlen kannst. (normalerweise jedenfalls)
Und um diese Kürzung zu vermeiden solltest du die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs einfordern. Da du ja wahrscheinlich dein ganzes Alg2 zum Leben brauchst.
oder sehe ich da was falsch? oder haben die mit dir schon eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen?
MfG
border
nein, sie haben noch nichts zurückbekommen. in dem schreiben steht, daß sich die zuständige regionaldirektion bayern sich bzgl. der fälligkeit und zahlungsmodalitäten in verbindung setzt.
kann manso schreiben: "gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGBII bewilligt für den Zeitraum vom .... bis.... lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch mit aufschiebender Wirkung ein." ?
mir ging es eigentlich nur um die formulierung...und wollte wissen, ob das so okay wäre...
hallo border, habe ganz vergessen mich für die antworten zu bedanken...sorry - bin neu hier ... vlg
Hallo Erdbäer,
ich würde es dergestalt formulieren:
Betrifft: Einforderung eines aufschiebenden Widerspruchs gegen den Bescheid vom....
Sehr geehrte ... (wenn du Namen hast bitte einsetzen)
wie ich schon versuchte mit Ihrem Sachbearbeiter Hr. Soundso ( am um uhr) zu klären, ist die von Ihnen fälschlicherweise als Unterhaltsgeld bezeichnete Anweisung in Höhe von 500€ seitens meiner Eltern lediglich eine zweckbestimmte Anweisung gewesen.
Diese Anweisung diente allerdings nur dazu meinen Fernseher zu reparieren, sowie für ein von mir für notwendig erachtetes Abonnement einer Fachzeitschrift zum Fortkommen in meinem Beruf.
Ihre augenscheinlich falsch eingeschätzte Meinung dieses als Unterhaltsgeld zu bezeichnen bestreite ich hiermit, und weise Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, das diese Ausgabe mich in keiner Hinsicht über die Maße des ALG2 finanziell unterstützt hat.
Diese Anweisung diente lediglich einer zweckbestimmten Ausgabe für die ich sogar die Belege beifügen kann.
Belege siehe Anhang
MfG
erdbär
so oder ähnlich würd ich es aufziehen.
MfG
border
vielen dank border für den vorschlag, wie ich das ganze formulieren könnte...
@ Border: Na, mit Mode hat das Anrechnen nichts zu tun. Die ArbeitslosengeldII-/Sozialgeldverordnung und § 11 SGB II schreibt das vor, das ALLE Einnahmen angerechnet werden.
Es sei denn, sie dienen nachgewiesener Maßen einem anderen Zweck oder sind nur geliehen, was ebenfalls schriftlich nachgewiesen sein müßte.
Du könntest auf § 1 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitslosengeld II -/Sozialgeldverordnung hinweisen, die besagt: "Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen, soweit sie die Lage des Hilfebedürftigen nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose nicht gerechtfertigt wären!
Das ist ja bei dir der Fall - zumal du Rechnungen hast, die belegen, wofür das Geld eingesetzt wurde.
Und in Zukunft: lass deine Eltern die Rechnung direkt überweisen und es nicht über den Konto laufen 8)
Hallo Limone :D,
mit anderen Worten:
Wenn meine Mutter mir zu meinem Geburtstag 100 EUR auf mein Konto überweisen würde (also keine regelmässige Zahlung), dann würde dieses "Geschenk" die "Leistungen der Grundsicherung für mich nicht gerechtfertigen" und würde von der Regelleistung abgezogen.
Da fällt mir nur noch ein altes Gechicklichkeitsspiel ein: "Spitz pass auf!"...
Liebe Grüsse
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