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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vom Minijob leben


waldy
12.12.2006, 10:32
Hallo,

ich erhalte zur Zeit kein ALG II, weil meine Partnerin angeblich zuviel verdient ( erhält ALG I ). Das wäre allerings noch zu beweisen, aber die ARGE lässt sich mit der Offenlegung der Berchnugsgrundlage viel Zeit. Wenn ich jetzt einen 400,-€ Job annehme und mich gänzlich vom ALG II - Bezug abmelde, dann muß ich von den 400,-€ meine 114,-€ Krankenversicherung bestreiten, was ich beim gegenwärtigen Stand auch tun muß, momentan allerdings ohne jegliche Einkünfte. Wenn ich meinen Lebensunterhalt jetzt vom 400,-€-Job bestreite, habe ich/wir als BG etwa 280,-€ mehr in der Tasche, als wenn ich meinen ALG-II Antrag aufrecht erhalte und trotzdem nichts ausgezahlt bekomme. Ist das möglich, den Weg so zu gehen, wie oben beschrieben?

Gruß
Andreas

Die Ägypter
12.12.2006, 11:20
Das können wir doch gar nicht beurteilen, anhand der wenigen Angaben...

Wie hoch ist ALG I der Partnerin? Kinder? Miete???

Wenn kein ALGII-Anspruch für euch beide besteht und somit auch keine Freibeträge bei deinem Einkommen zu erzielen sind, klar.. könnte man (!) auf ALG II auch verzichten.... nur was ist, wenn die Partnerin aus dem ALG I-Bezug herausfällt?

waldy
12.12.2006, 11:47
Hier kurz die Daten:

Die BG besteht aus 2 Erwachsenen. Eine 22-jährige Tochter lebt mit in der Wohnung, zählt aber nicht dazu, weil sie studiert und Bafög erhält.

Gesamtbedarf:

954,50€ ( 2 x 311€ + 2 x 166,25€ Wohnkosten )

Einnahmen:

757,20€ ALG I der Partnerin
154,00€ Kindergeld für die Tochter

Wenn ich das zusammen rechne, komme ich auf Einnahmen von 911,20€. Wenn ich noch 30,-€ Versicherungspauschale abziehe, komme ich auf jeden Fall auf einen Auszahlungsbetrag, zumal ich noch 93,-€ Übergangsgeld nach ALG-I- Bezug kriege.
Eine Frage ist für mich aber offen. Die 2 x 166,25€ Wohnkosten sind zwei Drittel der Miete. Laut Aussage ARGE müsste die Tochter das 3. Drittel der Miete tragen. Wenn diese uns den Betrag überweist, zählt des dann wieder als Einnahme oder nicht?

StephanK
12.12.2006, 12:23
Wenn diese uns den Betrag überweist, zählt des dann wieder als Einnahme oder nicht?Nein, aber sie sollte die Überweisungen deutlich kennzeichnen, etwa: ZWECKBINDUNG - MIETANTEIL - AN VERMEITER WEITERLEITEN

waldy
12.12.2006, 12:33
Danke, damit ist eigentlich der letzte, für mich unsichere Punkt bezüglich unserer Einnahmen aus dem Weg geräumt. Jetzt fehlt nur noch die schriftliche Ablehnung meines Bescheides, damit ich dagegen vorgehen kann.

Gruß
Andreas