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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beamtenwillkür???


Alexis
26.11.2005, 15:26
Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgendes:

Ich lebe mit meinen 2 Kindern (6, 8 ) und meinem Lebensgefährten in einer sog. Bedarfsgemeinschaft. Beziehe seit Januar Alg II.
Mein Lebensgefährte ist voll berufstätig und sein Einkommen wurde auch mit eingerechnet. Wir haben damals bei dem 1. Antrag die Einkommensbescheinigung seines Arbeitgebers mit eingereicht. Bei dem Folgeantrag (z. 1.6.) haben wir angegeben, dass sich nichts geändert hat.
Unsere Einkommensteuererklärung von 2004 haben wir ebenfalls eingereicht (Rückerstattung ca. 1000€), die nicht mit berücksichtigt wurde bei dem Folgeantrag. Aus welchen Gründen auch immer.
Zum 15.9. habe ich nun ein 400€ Job gefunden. Also musste neu berechnet werden. Nun wollte die Sachbearbeiterin sämtliche Lohnabrechnungen ( von Jan. an) von meinem Lebensgefährten. Dann, ein paar Tage später, sagte sie uns, dass wir zu viel Geld erhalten haben (in der Zeit vom 1.1.- 31.8.), da wir Zulagen und Urlaubsgeld nicht angegeben hätten. Wir sollen nun 900€ zurückbezahlen.
Wir haben immer sämtliche Bescheide ausfüllen lassen und abgegeben. In der Einkommenbescheinigung die der Arbeitgeber meines LG ausgefüllt hat, war keine Angabe zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstigen Zuschlägen möglich. Das haben wir aber erst im nachhinein sprich vor ein paar Tagen gesehen. Die Sachbearbeiterin sagte daraufhin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung falsch ausgefüllt hätte und vielleicht hätten die ja auch eine Versicherung dafür. Der AG aber sagt, dass die Bescheinigung absolut korrekt ausgefüllt wurde.
Weiterhin sagte die Sachbearbeiterin mir, dass es nur aufgefallen wäre, da unsere Akte einen anderen Sachbearbeiter bekommen sollte. Außerdem sollten wir doch froh sein, dass die Einkommenssteuerrückerstattung nicht mit eingerechnet wurde.
Ich frage mich, ob dass alles so rechtens ist. Jetzt sieht es so aus, als ob das alles unsere Schuld gewesen ist, da wir die Zulagen nicht angegeben haben. Aber wir haben ehrlich gedacht, dass mit den Bescheinigungen alles getan wäre. Bei der Arbeitslosenhilfe war das ja auch so.
Vielen Dank schon mal.

Gruss Alexis

Betroffener
06.12.2005, 21:57
:welcome: Alexis,

Ich lebe mit meinen 2 Kindern (6, 8 ) und meinem Lebensgefährten in einer sog. Bedarfsgemeinschaft. Beziehe seit Januar Alg II. Mein Lebensgefährte ist voll berufstätig und sein Einkommen wurde auch mit eingerechnet.
Jetzt stellt sich natürlich wirklich die Frage, ob das so beabsichtigt war oder sich nur unglücklich so ergeben hat durch ein falsches Kreuz an der falschen Stelle. Denn auch bei gemeinsamen Kindern muss das nicht unbedingt so sein mit der eheähnlichen Gemeinschaft, sondern hätte weiterlaufen können wie vorher bei der Arbeitslosenhilfe.

Wir haben damals bei dem 1. Antrag die Einkommensbescheinigung seines Arbeitgebers mit eingereicht. Bei dem Folgeantrag (z. 1.6.) haben wir angegeben, dass sich nichts geändert hat.
Unsere Einkommensteuererklärung von 2004 haben wir ebenfalls eingereicht (Rückerstattung ca. 1000€), die nicht mit berücksichtigt wurde bei dem Folgeantrag. Aus welchen Gründen auch immer.
Zum 15.9. habe ich nun ein 400€ Job gefunden. Also musste neu berechnet werden. Nun wollte die Sachbearbeiterin sämtliche Lohnabrechnungen ( von Jan. an) von meinem Lebensgefährten.
Wieso seit Januar? Wenn, wäre das ab Deiner Arbeitsaufnahme, aber allenfalls ab dem Start des Folgeantrages rechtmässig gewesen.
Ich denke mal, die hat das gesehen mit der verpassten Einkommensteueranrechnung und versucht nun noch rauszuschinden, was rauszuholen ist.

Dann, ein paar Tage später, sagte sie uns, dass wir zu viel Geld erhalten haben (in der Zeit vom 1.1.- 31.8.), da wir Zulagen und Urlaubsgeld nicht angegeben hätten. Wir sollen nun 900€ zurückbezahlen.
Wir haben immer sämtliche Bescheide ausfüllen lassen und abgegeben. In der Einkommenbescheinigung die der Arbeitgeber meines LG ausgefüllt hat, war keine Angabe zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstigen Zuschlägen möglich. Das haben wir aber erst im nachhinein sprich vor ein paar Tagen gesehen. Die Sachbearbeiterin sagte daraufhin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung falsch ausgefüllt hätte und vielleicht hätten die ja auch eine Versicherung dafür. Der AG aber sagt, dass die Bescheinigung absolut korrekt ausgefüllt wurde.
Das glaube ich dem Arbeitgeber aufs Wort. Allerdings sollte die Arbeitsbescheinigung den vollständigen Lohn inkl. Zulagen und Sonderzahlugen ausweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber das falsch gemacht hat, ist das nicht Eure Schuld.

Weiterhin sagte die Sachbearbeiterin mir, dass es nur aufgefallen wäre, da unsere Akte einen anderen Sachbearbeiter bekommen sollte. Außerdem sollten wir doch froh sein, dass die Einkommenssteuerrückerstattung nicht mit eingerechnet wurde.
Das macht dann der Dritte Sachbearbeiter, wenn die Akte wieder den Sachbearbeiter wechselt.

Ich frage mich, ob dass alles so rechtens ist. Jetzt sieht es so aus, als ob das alles unsere Schuld gewesen ist, da wir die Zulagen nicht angegeben haben. Aber wir haben ehrlich gedacht, dass mit den Bescheinigungen alles getan wäre. Bei der Arbeitslosenhilfe war das ja auch so.
Alexis, da fragst Du Dich zu Recht.
Ihr habt die vom Amt geforderten Belege eingereicht. Das die möglicherweise falsch ausgefüllt waren, dass die Einkommsteuererklärung nicht berücksichtigt wurde, kann nicht auf Euch zurückfallen.

Als Bürger darf man auf amtliche Bescheide vertrauen, wenn sich diese nicht auf den ersten Blick als falsch offenbaren für den Durchschnittsbürger. Vom Amt gemachte Fehler waren für Euch nicht ersichtlich und ihr habt nicht versucht zu betrügen.
Ausserdem ist die Bescheidsperiode inzwischen abgelaufen.

Wenn ihr da mit der Sachbearbeitung nicht weiter kommt, wäre ein Gespräch mit dem Teamleiter oder besser mit dem Chef des Hauses angeraten zwecks abschliessender Klärung.

Ggf. auch ein Beratungsgespräch mit einer Hilfeorganisation in Eurer Nähe.
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Ich wünsche viel Erfolg

Alexis
07.12.2005, 18:58
Vielen Dank erstmal für die Antwort,
die hat uns doch etwas Mut gemacht.
Melde mich, was es letztendlich gegeben hat.