Alexis
26.11.2005, 15:26
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgendes:
Ich lebe mit meinen 2 Kindern (6, 8 ) und meinem Lebensgefährten in einer sog. Bedarfsgemeinschaft. Beziehe seit Januar Alg II.
Mein Lebensgefährte ist voll berufstätig und sein Einkommen wurde auch mit eingerechnet. Wir haben damals bei dem 1. Antrag die Einkommensbescheinigung seines Arbeitgebers mit eingereicht. Bei dem Folgeantrag (z. 1.6.) haben wir angegeben, dass sich nichts geändert hat.
Unsere Einkommensteuererklärung von 2004 haben wir ebenfalls eingereicht (Rückerstattung ca. 1000€), die nicht mit berücksichtigt wurde bei dem Folgeantrag. Aus welchen Gründen auch immer.
Zum 15.9. habe ich nun ein 400€ Job gefunden. Also musste neu berechnet werden. Nun wollte die Sachbearbeiterin sämtliche Lohnabrechnungen ( von Jan. an) von meinem Lebensgefährten. Dann, ein paar Tage später, sagte sie uns, dass wir zu viel Geld erhalten haben (in der Zeit vom 1.1.- 31.8.), da wir Zulagen und Urlaubsgeld nicht angegeben hätten. Wir sollen nun 900€ zurückbezahlen.
Wir haben immer sämtliche Bescheide ausfüllen lassen und abgegeben. In der Einkommenbescheinigung die der Arbeitgeber meines LG ausgefüllt hat, war keine Angabe zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstigen Zuschlägen möglich. Das haben wir aber erst im nachhinein sprich vor ein paar Tagen gesehen. Die Sachbearbeiterin sagte daraufhin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung falsch ausgefüllt hätte und vielleicht hätten die ja auch eine Versicherung dafür. Der AG aber sagt, dass die Bescheinigung absolut korrekt ausgefüllt wurde.
Weiterhin sagte die Sachbearbeiterin mir, dass es nur aufgefallen wäre, da unsere Akte einen anderen Sachbearbeiter bekommen sollte. Außerdem sollten wir doch froh sein, dass die Einkommenssteuerrückerstattung nicht mit eingerechnet wurde.
Ich frage mich, ob dass alles so rechtens ist. Jetzt sieht es so aus, als ob das alles unsere Schuld gewesen ist, da wir die Zulagen nicht angegeben haben. Aber wir haben ehrlich gedacht, dass mit den Bescheinigungen alles getan wäre. Bei der Arbeitslosenhilfe war das ja auch so.
Vielen Dank schon mal.
Gruss Alexis
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgendes:
Ich lebe mit meinen 2 Kindern (6, 8 ) und meinem Lebensgefährten in einer sog. Bedarfsgemeinschaft. Beziehe seit Januar Alg II.
Mein Lebensgefährte ist voll berufstätig und sein Einkommen wurde auch mit eingerechnet. Wir haben damals bei dem 1. Antrag die Einkommensbescheinigung seines Arbeitgebers mit eingereicht. Bei dem Folgeantrag (z. 1.6.) haben wir angegeben, dass sich nichts geändert hat.
Unsere Einkommensteuererklärung von 2004 haben wir ebenfalls eingereicht (Rückerstattung ca. 1000€), die nicht mit berücksichtigt wurde bei dem Folgeantrag. Aus welchen Gründen auch immer.
Zum 15.9. habe ich nun ein 400€ Job gefunden. Also musste neu berechnet werden. Nun wollte die Sachbearbeiterin sämtliche Lohnabrechnungen ( von Jan. an) von meinem Lebensgefährten. Dann, ein paar Tage später, sagte sie uns, dass wir zu viel Geld erhalten haben (in der Zeit vom 1.1.- 31.8.), da wir Zulagen und Urlaubsgeld nicht angegeben hätten. Wir sollen nun 900€ zurückbezahlen.
Wir haben immer sämtliche Bescheide ausfüllen lassen und abgegeben. In der Einkommenbescheinigung die der Arbeitgeber meines LG ausgefüllt hat, war keine Angabe zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstigen Zuschlägen möglich. Das haben wir aber erst im nachhinein sprich vor ein paar Tagen gesehen. Die Sachbearbeiterin sagte daraufhin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung falsch ausgefüllt hätte und vielleicht hätten die ja auch eine Versicherung dafür. Der AG aber sagt, dass die Bescheinigung absolut korrekt ausgefüllt wurde.
Weiterhin sagte die Sachbearbeiterin mir, dass es nur aufgefallen wäre, da unsere Akte einen anderen Sachbearbeiter bekommen sollte. Außerdem sollten wir doch froh sein, dass die Einkommenssteuerrückerstattung nicht mit eingerechnet wurde.
Ich frage mich, ob dass alles so rechtens ist. Jetzt sieht es so aus, als ob das alles unsere Schuld gewesen ist, da wir die Zulagen nicht angegeben haben. Aber wir haben ehrlich gedacht, dass mit den Bescheinigungen alles getan wäre. Bei der Arbeitslosenhilfe war das ja auch so.
Vielen Dank schon mal.
Gruss Alexis