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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 18 Jahre Schwanger und mit Freund zusammen ziehen?


franziska3716
12.12.2006, 15:34
Hallo also ich bin 18 und in der 15Woche Schwanger und arbeitslos musste meine schulische ausbildung leider abbrechen
das ich das Schulgeld von 120€ nicht mehr aufbringen konnte!

Nun meine Frage mein Freund ist arbeitslos und 30Jahre und kriegt seine Wohnung bezahlt!

Nun wollte ich da ich am 31.12 18 werde im Januar zu im ziehen!Geht das wegen dem neuen Gesetz?

Würde es auch als eheähnliche gemeinschaft angeben!Könnte doch nur passieren das ich nur 80% vom Regelbetrag kriege und sie keine Heizkosten übernehmen!Muss ich dann eigentlich angeben was meine mom und mein dad verdienen und wird das dann mit eingerechnet eigentlich nicht oder weil ich doch dann ne bedarfsgemeinschaft mit meinem freund bilde oder?

Meine Mom ist auch arbeitslos seit einem Monat und meine eltern sind getrennt zu meinem dad hab ich keinen Kontakt!

Hoffe könnt mir helfen!
LG Franzi

StephanK
13.12.2006, 09:07
:welcome: Franziska,
Du hast nicht angegeben, ob Du derzeit Alg II erhältst oder wovon sonst Du lebst und ob Du derzeit bei Deiner Mutter oder für Dich wohnst. Weiter wäre es nützlich zu wissen, ob Dein Freund auch der zukünftige Vater ist.
Ohne diese Informationen lässt Deine Frage sich nicht wirklich beantworten.

franziska3716
13.12.2006, 18:04
Nein bekomme derzeit kein AlG II da ich ja erst am 31.12 18 werde und lebe noch bei meiner Mom!Ja mein Freund ist der Kindsvater!

StephanK
16.12.2006, 17:57
Es hat jetzt ziemlich gedauert mit einer Antwort... :cry:

Es gibt zwei Probleme:
(1) Weil Du unter 25 bist, will der Gesetzgeber von Dir, dass Du bei Deiner Mutter wohnen bleibst. Deswegen wird Dir normalerweise keine Wohnung bezahlt, wenn Du ausziehst. Das gilt auch dann, wenn Du selbst Mutter bist.
Davon gibt es eigentlich nur den Ausweg, "schwerwiegende soziale Gründe" geltend zu machen, die das weitere Wohnen bei der Mutter unterträglich machen. Dabei ließe sich in Deiner Konstellation vor allem daran denken, dass Deine Mutter sagt: Ich will in meinem Alter nicht nochmal den Stress mit einem Baby, also zieh gefälligst aus. Diese Aussage müsste sie dann auch gegenüber der Behörde vertreten.

Ein weiteres Argument könnte in der gemeinsamen Kinderpflege und -erziehung liegen, denn die ist nur in einer gemeinsamen Wohnung praktisch durchführbar. Allerdings "zieht" dieses Argument erst dann, wenn das Kind geboren ist oder kurz davor. Dazu wäre es nützlich, wenn Dein Freund und Du die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen. Weil Ihr nicht miteinander verheiratet seit, bist Du nämlich allein sorgeberechtigt, wenn Ihr nicht beim Jugendamt erklärt, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Diese Erklärung kann übrigens schon vor der Geburt abgegeben werden. Allerdings solltest Du Dir das gut überlegen und davon abhängig machen, wie Du Deinen Freund einschätzt, also ob er für viele, viele Jahre "bei der Stange bleiben" wird. Ein gemeinsames Sorgerecht mit einem Vater, der sich aus dem Staub gemacht hat, ist schlicht 'ne Katastrophe, die man sich besser nicht antut.


(2) Du hast es selbst schon angesprochen: Ihr würdet von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. Davon führt bei einem gemeinsamen Kind auch so gut wie kein Weg vorbei. Finanziell würde das bedeuten: Ein gemeinsamer Bedarf (einschließlich Kind) von € 828 + Miete. Mehr isses nich'.

Eigentlich gibt es noch ein drittes Problem, das ich nur mal leise antippen möchte: Deine abgebrochene Ausbildung. In der gegenwärtigen Situation wirst Du das nicht anpacken können, aber Gedanken machen kann man sich immer.
Wenn das Kind erst mal geboren ist, wird es Dich sehr in Anspruch nehmen. Du hast dann eine Aufgabe, die Dich über Jahre beschäftigen wird. Aber das Kind wird immer selbständiger werden, und die Frage nach einer eigenen Berufstätigkeit wird sich für Dich erneut stellen. Mit abgebrochener Ausbildung wirst Du aber wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Deswegen wäre es bestimmt nicht verkehrt, jetzt schon mal zu überlegen, wann und wie Du einen zweiten Anlauf machen könntest.