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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2-Bescheid erhalten - Fragen ???


roli
26.11.2005, 16:43
Heute hab ich meinen ALG 2 -Bescheid erhalten.

Auf dem Berechnungsbogen bin Ich und meine Frau richtig aufgeführt.
Bei meiner Frau (sie bezieht eine EU-Rente) sind in allen Zeilen 0,00 EUR eingetragen. Bei mir ist die Regelleistung 311,-- Euro und bei den KdU richtigerweise die Hälfte unserer Miete incl. aller NK eingetragen. Daraus ergibt sind mein Gesamtbedarf.

unter zu berücksichtigendes Einkommen ist bei meiner Frau ebenfalls 0,00 Euro eingetragen (obwohl sie ja eigentlich EU-Rente bezieht, wie im Antrag angegeben). Jedoch steht dann bei mir (obwohl ich kein Einkommen habe) bei Sonstiges Einkommen ein Wert von ca. 160,-- Euro. Könnte dies möglicherweise der Überhang aus der Rechnung (Brutto-EU-Rente meiner Frau abzügl. Sozialbeiträge, Versicher.pauschale, 311,-- Euro und Hälfte der Miete) sein ? Kann ich von der ARGE die genaue Rechenweise anfordern ? Irgendwie stimmt der Betrag noch nicht ganz, sind evtl. noch andere Aufwendungen berücksichtigt worden?

Da ich bis 10.11. noch ALG 1 bezogen habe ist für November ein separater Berechnungsbogen dabei. Bei diesem ist das ALG1 als Einkommen bei mir mit eingetragen. Jedoch wurde hier bei der Anrechnung offensichtlich der Tagessatz mit dem Wochensatz beim ALG 1 verwechselt und es wurde (zu meinem Gunsten) ein niedrigerer Betrag als Einkommen angesetzt. Soll ich daß jetzt melden ??? Könnte der ARGE daß irgendwann nochmal auffallen ?

Vorab hab ich mal bei diversen Online ALG-2-Rechnern meiner Angaben durchrechnen lassen. Mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Bei meinem Bescheid kommt jetzt überraschenderweise sogar ca, 50 Euro monatlich mehr raus. Kann und darf ich davon ausgehen das die Berechnung der ARGE i.O. sind? Was wäre wenn der ARGE z.B. in einigen Monaten auffällt, daß Sie einen Berechnungsfehler hatten und zuviel gezahlt wurde ? Bin etwas verunsichert!

Grüße

roli

Betroffener
26.11.2005, 20:34
:welcome: Roli,

steht auf Deinem Bescheid irgendwas von §24 drauf?
Da Du offensichtlich relativ frisch von ALG I zu ALG 2 gewechselt wurdest, steht Dir und allen Personen der Bedarfsgemeinschaft jeweils diese 2/3 Differenz zu (max 160 € im ersten Jahr pro Person).

Damit erhöht sich sozusagen der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft. um die Werte aus §24:
§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

begrenzt.
Dies wird gerne "vergessen".

Die angesprochenen 160 € dürften ein Überhang aus der EU-Rente Deiner Frau sein. Ob und wie die Pauschalen eingerechnet wurden, solltest Du Dir detailliert aufs Papier malen lassen. Möglicherweise wäre auch noch ein Anspruch wegen Behinderung als anrechenbarer Bedarfsfaktor vorhanden?

Wenn Du über die anderen beiden Themen mit den Leuten dort sprichst und es denen nicht auffällt, würde ich als "dummer" Bürger, der keine Ahnung hat, die Füsse stillhalten. Wahrscheinlich wird es aber auffallen, wenn die den mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fehlenden befristeten Zuschlag nach §24 berechnen.

Frohes Rechnen