efge
12.12.2006, 20:53
Sand ins Getriebe der Ein-Euro-"Job"-Industrie werfen:
Der Grundgedanke ist, dass1- Euro-Jobber einen Antrag auf Anerkennung des 1 - Euro - Jobs als anwartschaftsbegründend bei Rente und Arbeitslosengeld stellt.
Rentenversicherung und Bundesagentur müssen dann darüber entscheiden und einen Bescheid erlassen, was bereits zu einer ersten Prüfung beim Träger führen dürfte. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann man vor das Sozialgericht gehen.
Zum vollständigen Artikel und Musterantrag (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/erlangen.html)
Der Grundgedanke ist, dass1- Euro-Jobber einen Antrag auf Anerkennung des 1 - Euro - Jobs als anwartschaftsbegründend bei Rente und Arbeitslosengeld stellt.
Rentenversicherung und Bundesagentur müssen dann darüber entscheiden und einen Bescheid erlassen, was bereits zu einer ersten Prüfung beim Träger führen dürfte. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann man vor das Sozialgericht gehen.
Zum vollständigen Artikel und Musterantrag (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/erlangen.html)