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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausbesuch, Geld gestrichen HILFE!!!


heispe36
28.11.2005, 10:27
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich wohne mit dem Vater meines Kindes (15) zusammen. Er hat ein eigenes Haus. Meine Tochter und ich haben ein eigens Bad und ich schlafe im Zimmer meiner Tochter. Küche, Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Wir haben uns vor ca. 5 Jahren getrennt, haben uns aber entschieden, wegen unserer Tochter zusammen wohnen zu bleiben, den dieses haus ist für meine Tochter nicht nur eine Wohnung, sondern unser zu hause!

Wir waren immer stolz, den Schritt von Beziehung zu Freundschaft geschafft zu haben, es läuft auch ganz gut.
Jetzt hatte ich einen hausbesuch und natürlich unterstellt man uns eine eheähnliche Gemeinschaft.
Wir sind beide Eltern, aber kein Paar mehr!
Mir wurde jetzt mein geld komplett gestrichen, und ich soll von ihm die Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate vorlegen.
Was soll ich machen?

Haben wir bei unserer Konstelation überhaupt eine Chance auf Widerspruch oder Klage?
Bitte helft mir!

efge
30.11.2005, 10:01
:welcome:

selbst nach der Heimsuchung durch den Hausbesuch hast Du eine „Chance auf Widerspruch oder Klage“. Hierbei ist jedoch die Widerspruchsfrist von 30 Tagen zu beachten. Da Du z. Zt. auch völlig mittellos bist, rate ich Dir dringend umgehend Kontakt mit einer Beratungsstelle aufzunehmen; diese wird Dir auch ggfs. bei der Suche nach einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für SGB) behilflich sein.

Beratungsstellen für Deine Region kannst Du hier finden:
Tacheles e.V. - Bundesweites Adressverzeichnis (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Gutes Gelingen und Grüsse

heispe36
13.12.2005, 15:17
Hallo,
habe heute Bescheid bekommen, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde!!!

Begründung: Der Hausbesuch hat ergeben, das hier eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.

Da mein ex-Freund auch weiterhin nicht bereit ist, mir seine Verdienstbescheinigungen zu geben oder mich finanziell zu unterstützen, werden mir jetzt alle Leistungen gestrichen. Ich bin auch nicht mehr krankenversichert.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch?

Ich habe jetzt noch genau 14,30 Euro zum Leben auf unbestimmte Zeit, und die Miete habe ich diesen Monat auch noch nicht bezahlt.

Frohes Fest!!!

efge
13.12.2005, 16:01
Hallo,

auch wenn ein Widerspruch abgelehnt wurde besteht immer noch die Möglichkeit mit anderen Mitteln für berechtigte Interessen einzutreten.

Mache Dich zunächst zu den folgenden Themen schlau:
"Eheähnliche Gemeinschaft" muss von Behörde bewiesen werden (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=25441#25441)
und
Bedarfsgemeinschaften bei ALG II SGB II (Eheähnlich, Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=b022aef7c86acfd9439ea2a3d0801246#22)

Auch wenn Du oder Ihr die "Ermittler" ins Haus gelassen habt (wozu es übrigens keine Verplichtung gab) so ist das "Kind noch nicht in den Brunnen gefallen".

Gegen die Ablehnung des Widerspruchs ist nun der Gang zum Sozialgericht erforderlich. Sie haben es nicht anders gewollt und Dir bleibt auch keine andere Möglichkeit.
Nehme umgehend und möglichst heute noch Kontakt zu einer Beratungsstelle auf. Hier wirst Du sicherlich auch eine in Deiner Nähe finden und diese werden Dir auch einen Rechtsanwalt (Schwerpunkt SGB II) nennen können: Tacheles e.V. - Bundesweites Adressverzeichnis (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Nicht zögern und gutes Gelingen.