saschaberlin
28.11.2005, 14:00
Hallo!
Mein erster ALG2- Bescheid galt bis Mai.
Von Mai bis ende Aug. konnte ich vier Monate voll arbeiten (kein Fortsetzungsantrag)
In dieser Zeit erhielt ich die Lohnsteuer für 2004 zurück.
Ab September neuer ALG2 -Antrag.
Hätte ich diese RückZahlung mit angeben müssen?
Immerhin sind das ja auch eingezahlte Beträge aus dem Zeitraum vor Hartz IV , die nun ("wegen Fälschlicherweise zu hohen Abzügen") zurückgegeeben werden, oder?
Mein erster ALG2- Bescheid galt bis Mai.
Von Mai bis ende Aug. konnte ich vier Monate voll arbeiten (kein Fortsetzungsantrag)
In dieser Zeit erhielt ich die Lohnsteuer für 2004 zurück.
Ab September neuer ALG2 -Antrag.
Hätte ich diese RückZahlung mit angeben müssen?
Immerhin sind das ja auch eingezahlte Beträge aus dem Zeitraum vor Hartz IV , die nun ("wegen Fälschlicherweise zu hohen Abzügen") zurückgegeeben werden, oder?