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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnsteuer- Rückzahlung während befr. Arbeit --Anrechnung


saschaberlin
28.11.2005, 14:00
Hallo!

Mein erster ALG2- Bescheid galt bis Mai.
Von Mai bis ende Aug. konnte ich vier Monate voll arbeiten (kein Fortsetzungsantrag)
In dieser Zeit erhielt ich die Lohnsteuer für 2004 zurück.

Ab September neuer ALG2 -Antrag.

Hätte ich diese RückZahlung mit angeben müssen?
Immerhin sind das ja auch eingezahlte Beträge aus dem Zeitraum vor Hartz IV , die nun ("wegen Fälschlicherweise zu hohen Abzügen") zurückgegeeben werden, oder?

efge
28.11.2005, 19:22
:welcome: Sascha aus Berlin,

wärest Du zu dem Zeitpunkt, als die Erstattung vom Finanzamt auf Dein Konto eingetrudelt ist, ALG II-Empfänger gewesen, dann wäre dieses eingetreten:

Einmalige Einnahmen (u.a. Steuererstattungen) sind vom Beginn des Monats an als Einkommen zu berücksichtigen, in dem sie zufließen und sollen für einen angemessenen Zeitraum berücksichtigt werden. Und dieses „Einkommen“ aus der Steuerrückerstattung wäre dann mit der Regelleistung vom ALG II verrechnet geworden.

Da Du Dich jedoch zum Zeitpunkt der Steuerrückerstattung in einem Arbeitsverhältnis befunden hast, somit auch nicht Bezieher von ALG II warst, kann Dir dieses nicht als Einkommen, auch für den Zeitraum nach Deiner Antragstellung, auf ALG II angerechnet werden.
Nach wie vor zählt, dass „Einnahmen“ erst als „Einkommen“ anzusehen sind, wenn Du Leistungen nach dem SGB II „empfängst“.

Da hat die Steuerrückerstattung eine punkt- und zeitgenaue Landung auf Deinem Konto gemacht. :D

saschaberlin
29.11.2005, 14:29
Na das liest man doch gern!
Hoffentlich sehen das die Gestalten im Amt genauso. Irgendwann werden sie ja sicherlich fragen....


Danke!!