Markus
29.11.2005, 07:12
Hallo und guten Tag an alle hier, ggf. kann mir einer weiterhelfen. In unserem Betrieb sieht es leider ehr düster aus, die Geschäftsleitung plant eine Löhnkürzung (als Zulage auf dem Lohnzettel ausgewiesen) um ca. 7 % ( im gegen seitigen Einverständniss :-() .
Wie ist es nun bei einer möglichen Schließung des Betriebs, schließlich müsste ja dann das Arbeitslosengeld von dem neuen 7& geringeren Lohn berechnet werden, dann wären wir auch noch die Dummen beim Versuch zu helfen.
Wer kann da mal Rat geben , gibt es eine Möglichkeit mit dem Arbeitsamt das vorher zu regeln, so das man doch wieder vom vorherigen Lohn berechnet werden würde?
Das im allgemeinen Lohnverzicht nichts wirklich ändert steht ausser frage.
Gruß Markus
Wie ist es nun bei einer möglichen Schließung des Betriebs, schließlich müsste ja dann das Arbeitslosengeld von dem neuen 7& geringeren Lohn berechnet werden, dann wären wir auch noch die Dummen beim Versuch zu helfen.
Wer kann da mal Rat geben , gibt es eine Möglichkeit mit dem Arbeitsamt das vorher zu regeln, so das man doch wieder vom vorherigen Lohn berechnet werden würde?
Das im allgemeinen Lohnverzicht nichts wirklich ändert steht ausser frage.
Gruß Markus