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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld-berechnung bei 7% Lohnverzicht


Markus
29.11.2005, 07:12
Hallo und guten Tag an alle hier, ggf. kann mir einer weiterhelfen. In unserem Betrieb sieht es leider ehr düster aus, die Geschäftsleitung plant eine Löhnkürzung (als Zulage auf dem Lohnzettel ausgewiesen) um ca. 7 % ( im gegen seitigen Einverständniss :-() .
Wie ist es nun bei einer möglichen Schließung des Betriebs, schließlich müsste ja dann das Arbeitslosengeld von dem neuen 7& geringeren Lohn berechnet werden, dann wären wir auch noch die Dummen beim Versuch zu helfen.
Wer kann da mal Rat geben , gibt es eine Möglichkeit mit dem Arbeitsamt das vorher zu regeln, so das man doch wieder vom vorherigen Lohn berechnet werden würde?

Das im allgemeinen Lohnverzicht nichts wirklich ändert steht ausser frage.
Gruß Markus

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29.11.2005, 08:16
Hallo Markus,

meines Wissens nach wird das Amt darauf keine Rücksicht nehmen können da es sich ja auch bei der Berechnung des ALG Satzes an Regeln halten muß.

-und hier wird nun einmal vom Lohn ausgegegangen.

Aber vielleicht gibt es dort Ausnahmefälle, weil eigentlich erhaltet Ihr durch Euren Lohnverzicht ja Arbeitsplätze,-was das Amt andererseits wieder freuen dürfte.

Ich würde empfehlen in so einem Spezialfall wie dem Euren mal selber beim Amt vorzusprechen, und nachzuhaken, denn
falls es wirklich zu Entlassungen kommt betrifft es ja mehrere.

Aber vielleicht weiß jemand anderes genaueres.

MfG

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