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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studium - Arbeitslosengeld


schneisper
29.11.2005, 19:00
Um Arbeitslosengeld zu beziehen darf man in der Regel nicht an einer Universität eingeschrieben sein. Mich würde interessieren, ob die Arbeitsagentur Möglichkeiten hat dies zu überprüfen bzw. ob sie das tut. Für Eure Erfahrungen wäre ich dankbar.

Betroffener
29.11.2005, 20:20
:welcome: schneisper,

bislang gibt es nur Datenabgleichungen mit den Meldestellen, Banken, Kranken- und Rentenversicherern - soweit ich weiss.

Aber auch wenn kein Datenabgleich stattfindet, wäre das dann echter Leistungsmißbrauch, wenn studierende sich als arbeitslos melden und ALG II beziehen statt BAFög oder dies gar zusätzlich dazu.

Mit etwas Phantasie könnten Menschen jetzt auf Ideen kommen, warum die Anzahl der ALG II Empfänger so hoch ist ...

schneisper
30.11.2005, 11:48
Keine Panik! Ich beziehe weder BaföG noch andere Leistungen und habe einen echten Anspruch auf Arbeitslosengeld (nicht ALG II). Ich studiere auch nicht wirklich, sondern stehe dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung und bemühe mich um eine Arbeitsstelle. Angesichts meiner miserablen Finanzlage habe ich mich ausschließlich zu dem Zwecke an einer Uni einschreiben lassen, um das (kostenpflichtige, aber günstige)Semesterticket nutzen zu können und somit günstig Bus und Bahn fahren zu können.

BFly435
05.12.2005, 11:43
Hallo,

dieses Thema hat mich auch schon beschäftigt. Ich habe 5 Jahre Berufstätigkeit hinter mir und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil ich ja fleissig eingezahlt habe. Vor drei Jahren fing ich parallel zu meiner Arbeit ein Studium an, was bis jetzt andauert. Es ist so,daß man dem Arbeitsamt das melden muß und dann dementsprechend diverse Formalien ausfüllen muß, in denen klar ersichtlich ist, daß das Studium einer erneuten Arbeitsaufnahme nicht im Weg steht. D.h. Du brauchst dann von irgendeinem an der Uni einen Schrieb, daß Du das Studium nicht im vollen Umfang (also als Vollzeitstudium) verbringst. Theoretisch zahlen sie Dir dann Arbeitslosengeld, vorallem, wenn Du während der vorhergehenden Beruftstätigkeit schon beweisen hast, daß Du arbeiten und studieren kannst. Hängt dann auch vom Sachbearbeiter ab und wie Du das ganze erklärst. grundsätzlich gilt wohl, wer eingezahlt hat, hat auch ein Anrecht auf Leistung. Alles andere wird dann gesondert geregelt.

Ich hoffe, Dir hilft das.