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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag Einstiegsgeld und Gewerbe anmelden


Markus1980Nrw
14.12.2006, 09:17
Hallo,

ich habe vorgestern den Antrag für das Einsteigsgeld erhalten. Nun kann ich mich beim Gewerbeamt anmelden.

Zu meine Frage:

Ich bin bei der Arge in Moers gemeldet, aber das Unternehmen wird in Dortmund gegründet. Das Gewerbeamt meldet alle zuständige Ämter wie IHK, Finanzamt und etc.

Aber welcher Finanzamt wird zuständig für mich dann sein, die in Dortmund oder Moers. Wie sieht es mit dem rest aus ?

Weiss das jemand ?

Upsala
14.12.2006, 09:49
Servus Markus!

Es muß grundsätzlich jeder Gewerbetrieb beim zuständigen Gewerbeamt/ Bürgermeisteramt einer Gemeinde angemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen ganz unabhängig von der Rechtsform.
Welche Nachweise du erbringen mußt, die können je nach Gewerbe recht unterschiedlich sein, erfährst du am besten bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Ruf da mal an!

Mike46
14.12.2006, 09:56
Hallo,

also mal als Erstes. Welches Unernehmen ? Du gründest gleich eine GmbH ? Welche Rechtsform hat denn Dein Unternehmen ?

Ich vermute mal Du machst Dich schlicht und ergreifend selbständig. Das nennt man dann Einzelfirma. Du und nur Du bist quasi die Firma.

Du und nur Du haftest mit Deinem gesammten Privatvermögen für Deine 'Firma' Du bist also die Firma, eine eigenständige Firma gibt es nicht.

Das verpflichtet Dich natürlich auch im Geschäftsverkehr Deinen Namen zu verwenden. Also z.B. 'Paul Müller Internetreisen' falls Du das nicht machst und z.B. 'Internetreisen Globus' ohen Deinen Namen verwendest, bist Du schneller abgemahnt als Du gucken kannst. Willkommen in der grausamen Realität. Du bist nämlich soeben ins Haifischbecken geplummst, ohne jegliche Absicherung und ohne das jemand Verantwortung für Dich übernimmt. Damit hast Du alle Vorteile einer Selbständigkeit, aber auch alle Risiken und das sind mehr als du ahnst.

So, da es sich also um Dich persönlich handelt ist natürlich auch Dein Finanzamt zuständig. Also das Finanzamt Deines Wohnortes.

Melde dich dort und laß Dir eine Steuernummer geben. Die erklären Dir gerne auch den Rest von wegen Umsatzsteuervoranmeldung usw. Geh da hin und mach Dich schlau.

Viel Erfolg, Mike

StephanK
14.12.2006, 10:02
Aber welcher Finanzamt wird zuständig für mich dann sein, die in Dortmund oder Moers. Im Prinzip das für Deinen Wohnsitz zuständige, § 19 der Abgabenordnung (AO) (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html), jedenfalls für die Einkommensteuer. Hinsichtlich Umsatzsteuer sieht's aber unter Umständen schon anders aus, siehe § 21 AO (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__21.html).

Ich denke aber, dass Du solche Fragen besser an anderer Stelle klärst.
Es gibt viele Beratungsangebote für startup-Unternehmen.
Zum Beispiel HEUTE, JETZT bei GO NRW (http://www.callnrw.de/go_special.php).

Mike46
14.12.2006, 10:03
Zu Stupido,

es ist nicht so ganz richtig. Du mußt zu Anfang nicht sofort Dein Gewerbe anmelden, dafür hast Du durchaus Zeit bis Du entsprechende Umsätz errreichst. Du kannst ohne Weiteres zuerst als Kleingewerbetreibender mit pauschalierter Umsatzsteuer anfangen und erst bei Übersteigen eines Mindestgewinnes die Anmeldung vornehmen. Dafür hast Du ein Jahr Zeit.

Ein jeder der sich selbständig machen will, sollte sich zuerst mal die Abgabenordnung AO besorgen (Taschenbuch) und die wichtigen Kapitel auch lesen.

Also Vorsicht bei solchen Informationen....


Gruß Mike

StephanK
14.12.2006, 10:14
es ist nicht so ganz richtig. Du mußt zu Anfang nicht sofort Dein Gewerbe anmelden, dafür hast Du durchaus Zeit bis Du entsprechende Umsätz errreichst. Vielleicht meinst Du damit die steuerliche Seite; dazu kann ich mich nicht äußern.
Im Hinblick auf die Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung ist das aber schlicht falsch, siehe § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Mike46
14.12.2006, 10:24
Natürlich die steuerliche Seite, was sonst, mit dem Gewerbeschein kannst Du dir ansonsten die Fenster putzen.

Und vergiss mal die meisten IHK's. Da habe ich bisher ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht was die Qualtität der Auskünfte betraf. Am besten bin ich merkwürdigerweise immernoch mit dem Finanzamt gefahren.

Gruss Mike

Upsala
14.12.2006, 11:11
@Mike

Natürlich die steuerliche Seite, was sonst,
Super, das hilft.:wut:

Lies dir doch bitte die Frage noch mal durch, die Markus gestellt hat. Er will ein Gewerbe anmelden und will etwas zum Finanzamt und „Rest“ wissen! Und in der Gewerbeordnung kannst du den § 14 Anzeigepflicht (http://bundesrecht.juris.de/gewo/__14.html) tatsächlich mal studieren.
Gute Infos bekommte er schon bei der IHK, bzw. wenn er StephanK`s Links folgt.

Mike46
14.12.2006, 14:12
Hallo Kienzle, hallo Hauser,

so, hier mal Step by Step,

Gewerbeanmeldung

Frage: Wer muß ein Gewerbe anmelden?

Jeder, der in irgendeiner Form gewerblich tätig wird, muß
ein Gewerbe bei der zuständigen Dienststelle seiner Gemeinde/Stadt
anmelden, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Als Gewerbe
zählt jede Art von Tätigkeit, die auf selbständiger Basis zur
Erzielung von Einkünften ausgeübt wird und die nicht ausdrücklich
als "freiberufliche" Tätigkeit anerkannt ist. Insbesondere zählt
jede Form von Handel, Handwerk, Produktion oder Dienstleistung als
Gewerbe.

Nicht als Gewerbe zählt die "private Vermögensverwaltung", daher
darf z.B. jedermann seinen eigenen Hausrat auf dem Flohmarkt
verkaufen, ohne daß er deshalb gleich ein Gewerbe anmelden muß.

Auch "Hobbies" zählen nicht zum Gewerbe, solange mit dem Hobby
regelmäßig mehr Ausgaben als Einnahmen erwirtschaftet werden.
Wer z.B. als Besitzer einer Segelyacht diese für wenige Wochen
pro Jahr zu einem Freundschaftspreis an Bekannte verchartert,
der wird deshalb nicht gleich zum Gewerbetreibenden und braucht
daher auch kein Gewerbe anzumelden. Auch ein "Sharewareautor",
der sich eine teure PC-Ausrüstung anschafft und dann drei
Programme für eine geringe Registrierungsgebühr an Endkunden
verkauft, wird dadurch nicht gleich zum Gewerbetreibenden.

Aber vorsicht: Dies gilt nur, solange keine
"Gewinnerzielungsabsicht" vorliegt. Sobald auch nur die Absicht
besteht, mit einer ausgeübten Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen,
ist die Gewerbeanmeldung erforderlich! Selbst wenn zu Anfang nur
Verluste erwirtschaftet werden! Es gilt übrigens der
Anscheinsbeweis: Wer am Markt wie ein Softwarehändler auftritt
und Softwareprogramme gegen Geld anbietet, der stellt seine
Gewinnerzielungsabsicht offensichtlich unter Beweis und müßte
diesen Anscheinsbeweis im Zweifelsfall widerlegen.


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Frage: Was ist die Gewerbeanmeldung und wo muß man sich anmelden?

Antwort: Die "Gewerbe-Anmeldung" ist ein Formular, das bei jeder
Gemeinde erhältlich ist. Erfahrungsgemäß bestehen beim Ausfüllen
dieses Formulars gerade bei denjenigen, die erstmalig ein Gewerbe
anmelden, einige Unsicherheiten. Im folgenden beschreibe ich,
worauf zu achten ist.

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Frage: Wie füllt man als Sharewareautor eine Gewerbeanmeldung aus?

Antwort: Ich gehe vom kleinstmöglichen Gewerbebetrieb aus, das ist
eine Person, die von zuhause aus arbeitet. Es könnte beispielsweise
auch ein Handelsvertreter sein, ein selbständiger Taxifahrer, ein
Versicherungsvertreter, ein selbständiger Programmierer, ein
Buchführungshelfer oder eine Schreibkraft mit einem Büroservice.
Oder eben ein Sharewareautor.

Folgende Felder der Gewerbe-Anmeldung sind auszufüllen:

1. Im Handelsregister eingetragener Name:
==> bleibt frei (wird nur für GmbHs, OHGs, KGs etc. verwendet)

2. Ort und Nr. der Eintragung: bleibt frei (siehe 1.)

3.-10. Name und Anschrift

11. Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter: bleibt frei (siehe 1.)

12. Anschrift der Betriebsstätte: Siehe 3.-10. wenn von zuhause aus betrieben.

13. Anschrift der Hauptniederlassung: Freilassen

14. Anschrift der früheren Betriebsstätte: Wenn das Gewerbe nach
einem Umzug umgemeldet wird, hier die alte Anschrift eintragen.

15. Angemeldete Tätigkeit: Hier wird die Tätigkeit mit
einer nicht zu eng gefaßten Formulierung umschrieben, z.B.:
"Versandhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art" oder
"Versandhandel mit selbstgeschriebenen Computerprogrammen" oder
"Softwareentwicklung und -vertrieb" oder
"Softwareentwicklung und Versandhandel" oder
"Erstellung von und Handel mit Computersoftware" oder
"Handel mit Computerhard- und -software"
Das Tätigkeitsfeld sollte dabei ruhig sehr weit gefaßt sein.
Auch Tätigkeiten, die zwar im Moment noch nicht relevant sind,
es aber werden könnten, sollte man gleich mit hineinschreiben.
Dann braucht man später nicht unbedingt gleich eine
"Gewerbe-Ummeldung" zu machen und muß erneut eine Gebühr
bezahlen, nur weil sich eine Kleinigkeit geändert hat.

17. Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit:
Achtung, hier darf frühestens das Datum des Antrags drinstehen
oder ein in der Zukunft liegendes Datum!!! Wer ein Gewerbe
nachträglich anmeldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit!

18. Art des angemeldeten Betriebs: Ankreuzen bei "Handel"

19. Anzahl der Beschäftigten: 0. Der selbstarbeitende Inhaber
zählt nicht als Beschäftigter. Mitgezählt werden nur die Arbeiter
und Angestellten, denen Lohn ausbezahlt wird.

20. Kreuz setzen bei "einen selbständigen Betrieb"

23. Bei Neuanmeldung "Neuerrichtung des Betriebs"

28. Liegt eine Erlaubnis vor: Nein.
Eine Erlaubnis wird regelmäßig nur für ganz bestimmte Tätigkeiten
gefordert, z.B. Handel mit Betäubungsmitteln oder Waffen, aber
auch Personenbeförderung (Taxifahrer) fällt darunter. Im Regelfall
darf ein Gewerbe frei ausgeübt werden (Gewerbefreiheit lt. Grundgesetz).

29. Liegt eine Handwerkskarte vor: Eine Handwerkskarte wird nur
von Handwerksbetrieben (Kfz-Werkstatt, Bauunternehmen, Friseur etc.)
gefordert.

30.-31. Aufenthaltserlaubnis brauchen nur Ausländer

Wenn das Gewerbe dann gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr
angemeldet ist, werden alle relevanten Behörden und Ämter
automatisch mit einer Durchschrift benachrichtigt.

- Finanzamt ==> der stille Teilhaber in jedem Unternehmen

- IHK ==> gesetzliche Zwangsmitgliedschaft bei der Handelskammer
(ca. 90,-DM pro Jahr)

- Eichamt ==> Die melden sich nur, wenn lose Waren nach Gewicht
oder Volumen verkauft werden sollen. Dann ist die Eichung der
verwendeten Meßgeräte notwendig.

- Statistisches Landesamt: In regelmäßigen Abständen von
einigen Jahren werden statistische Daten erhoben.

- Berufsgenossenschaft: Das im Unternehmen beschäftigte Personal
muß bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Der
selbstarbeitende Unternehmer ist in den meisten Branchen nicht
pflichtversichert und braucht daher auch keine Beiträge zu zahlen.
In der Branche "Handel" besteht keine Versicherungspflicht, daher
besteht für den Sharewareautoren auch keine Beitragspflicht.

- Gewerbeaufsicht: Solange sich niemand über den angemeldeten
Betrieb beschwert (Lärm, Umweltbelastung etc.) hat man mit
diesem Amt kaum etwas zu tun.

Übrigens: Für die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung wird eine von
Ort zu Ort unterschiedliche Bearbeitungsgebühr erboben.

Upsala
14.12.2006, 14:36
@Meistermike

Ja und…?:confused:
Nichmal eine seriöse Quellenangabe!:?