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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jahresabrechnung Stromkosten


Phiber
30.11.2005, 14:55
Hallo,

ich hab zur Zeit ein sehr großes Problem, da ich Hartz IV Empfänger bin. Letzte Woche habe ich meine Jahresrechnung über den Stromverbrauch von der EVH bekommen und soll 97€ nachzahlen. Leider beteiligt sich die ARGE in Halle mit keinem Cent an meinem monatlichen Stromkosten und verweist darauf, das ich es von meinem regulären Hartz IV - "Einkommen" bezahlen soll.

Ich möchte nun wissen, in wie weit die ARGE mir die Stromkosten erstatten muss, da auch mein Abschlag auf 30€ angehoben wurde.

Ich lebe in keiner Bedarfsgemeinschaft, habe eine 34qm² 1 1/2 Zimmerwohnung und bezahle 303,75€ Miete, wovon mir 297€ bezahlt werden.

Danke schon für die kommenden Antworten.

Kris

efge
30.11.2005, 15:27
:welcome: Phiber,

ich gehe jetzt davon aus, dass Du keine E-Heizung oder Nachtspeicherheizung hast.

Leider ist so, dass die Kosten für Warmwasser und Haushaltstrom aus der Regelleistung zu zahlen sind und nicht Bestandteil der Kosten für die Unterkunft sind.
Versuche mit der EVH eine für Dich verträgliche Ratenzahlung zu vereinbaren. Ich bin sicher, dass Dir dies gelingen wird.

Gruss

Phiber
30.11.2005, 15:52
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mit der EVH gesprochen und sie sind mir mit 2 Raten entgegengekommen.
Dann werde ich wohl ab jetzt ein wenig drauf achten, wie ich mit dem Strom umgehe und meinen Verbrauch mal ein wenig beobachten.

Kris

Betroffener
30.11.2005, 21:26
Phiber,

erst Mal meinen Glückwunsch zur erfolgreichen Verhandlung mit dem Energieversorger.

Vor allem solltest Du auch mit Deiner ArGe auch mal darüber reden, dass es ein Urteil aus Mannheim gibt, wonach einem ALG II EMpfänger nicht mehr für Warmwasser angerechnet werden können, als im Regelsatz dafür tatsächlich vorgesehen ist - nämlich 6,22 € auf Basis Regelsatz West. Das dürften dann beim Regelsatz Ost 5% weniger sein - also 5,91 €

Sozialgericht Freiburg
Aktenzeichen: S 9 AS 1456/05
Datum der Entscheidung: 12.08.05
Paragraph: § 22 Abs. 1 SGB II
Entscheidungsart: Urteil
Überschrift: Die Kosten für Warmwasserbereitung für Alleinstehende betragen 6,22 EUR, den Sozialhilferichtlinien ist zu widersprechen
Entscheidung: Sozialgericht Freiburg S 9 AS 1456/05

Dann müsstest Du auch noch klären, warum Dir 6,75 € von der Miete abgeknapst werden - oder ist das der Warmwasseranteil - oder bezieht sich dieser Abzug auf etwas ganz anderes?

Das Sozialgericht Mannheim geht sogar noch weiter und geht davon aus, dass alle Kosten der Wohnung inkl. Warmwasser und ggf. Strom dafür in die Kosten der Unterkunft gehören. Dieses Urteil wird aber noch einen langen Instanzenweg vor sich haben, bis es rechtskräftig wird.