Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie bekomme ich Rückzahlungsfreie Eingliederungshilfe
Hallo,
vielleicht habt Ihr eine Idee, wie wir in unserer Situation weiterkommen können? :confused:
Mein Freund (wir können wegen Hartz IV nicht zusammenziehen, da ich ihn nicht unterstützen kann :() ist zu Beginn diesen Jahres aus der Selbständigkeit direkt in Hartz IV gerutscht. Von der ARGE hat er bisher ein Jobangebot bekommen, auf das er sich erfolgreich beworben hat. Der interessierte Arbeitgeber, ein Einzelunternehmer, hätte ihn gern eingestellt - unbefristet und mit einer guten Dotierung - und hat daraufhin mit der zuständigen ARGE Kontakt aufgenommen wegen einer Eingliederungshilfe. Das Einzige, was der Arbeitgeber bekommen hat, sind ein paar dumme Sprüche und eine ziemlich unverschämte Abfuhr des Arbeits'vermittlers'. Damit hatte sich die Arbeitsaufnahme für meinen Freund erledigt.
Als nächstes hat mein Freund ein Bewerbungstraining mit anschließendem Praktikum bekommen. Das Praktikum ist mittlerweile vorbei und der Chef möchte meinen Freund gerne weiterbeschäftigen - ohne Hilfe der ARGE für 3 Monate, mit Hilfe der ARGE für zunächst 12 Monate. Nun steht also wieder die Frage nach der Eingliederungshilfe für den Arbeitgeber im Raum. Und wieder bekommen sowohl der Chef als auch mein Freund nur fadenscheinige Ausreden und blöde Sprüche zu hören, aber keine Hilfe.
Kann es sein, dass die ARGE aus finanziellen Gründen so ziemlich mit allen Mitteln versucht, ihre 'Bestände' aufrecht zu erhalten?
Gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren? Oder ist der Arbeitsvermittler sogar im Recht???
Vielleicht noch wichtig zu wissen, die für meinen Freund zuständige ARGE ist in Niedersachsen.
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Micky
StephanK
14.12.2006, 10:34
Moin Micky und :welcome:
Eingliederungszuschüsse gibt's unter zwei Aspekten (vorausgesetzt, Du bist nicht schwerbehindert), nämlich
- wenn die einzustellende Person "Vermittlungshemmnisse" hat; dazu gehört Langzeitarbeitslosigkeit (also arbeitnehmerbezogen) oder
- wenn das einstellende Unternehmen eine Neugründung (jünger als zwei Jahre) ist und ein Arbeitsplatz neu geschaffen wird (also unternehmensbezogen).
In beiden Fällen sind das Kann-Leistungen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ kannleistungen). Es besteht also kein Rechtsanspruch auf die Leistung selbst, sondern nur auf eine Entscheidung, die frei von Ermessensfehlern ist. Man kann sich also dagegen wehren, aber NUR mit dem Argument, dass die ARGE entweder ihr Ermessen überhaupt nicht oder aber anhand sachfremder Kriterien ausgeübt habe. Für letzteres scheint Deine Schilderung zumindest Anhaltspunkte zu bieten.
Allerdings ist der Rechtsweg im konkreten Zusammenhang mit großer Skepsis zu sehen, und zwar einfach, weil sein Beschreiten zu lange dauert. Es könnte effizienter sein, sich mal mit dem oder der Vorgesetzten des betreffenden Sachbearbeiters zu unterhalten. Am besten dürfte es sein, wenn der Arbeitgeber sich selbst in dieser Sache engagiert und der ARGE ganz klar sagt: Ich möchte Herrn X einstellen, kann es aber nur unter der Voraussetzung, dass gefördert wird.
Hallo StephanK,
vielen Dank für Deine Antwort.
Eine Sache hatte ich bei meiner Schilderung noch vergessen, die für eine Beurteilung wahrscheinlich nicht ganz unwichtig ist und die von dem SB der ARGE u. a. auch als Hinderungsgrund genannt wurde: Mein Freund hat eine abgeschlossene Ausbildung, hat aber nach seiner Gesellenprüfung nur noch 2 Jahre in seinem gelernten Beruf gearbeitet, was jetzt auch schon ca. 15 Jahre her ist.
Du hast das Kriterium 'Langzeitarbeitslose' genannt. Ab wann gilt man als langzeitarbeitslos?
Welche nächsthöhere Stelle gibt es, an man sich wenden kann, wenn die getätigten Aussagen vom Dienststellenleiter stammen?
LG Micky
StephanK
14.12.2006, 12:11
Mein Freund hat eine abgeschlossene Ausbildung, hat aber nach seiner Gesellenprüfung nur noch 2 Jahre in seinem gelernten Beruf gearbeitet, was jetzt auch schon ca. 15 Jahre her ist.Natürlich ist er aus seinem erlernten Beruf ziemlich raus. Aber wenn ein Arbeitgeber ihm dennoch den Wiedereinstieg zutraut, sehe ich das eigentlich nicht als Hinderungsgrund.
Es ist zudem nicht Aufgabe der ARGE, sich über Dinge den Kopf zu zerbrechen, über die der Arbeitgeber selbst sich den Kopf anscheinend nicht zerbricht.
Könnte es sein, dass die ARGE eine Art "abgekartetes Spiel" zwischen Arbeitgeber und Bewerber wittert und deswegen "mauert"?
Langzeitarbeitslos ist man nach einem Jahr Arbeitslosigkeit.
Innerhalb einer ARGE ist der Geschäftsführer oberste Instanz.
Ansonsten gibt es nur die staatliche Aufsichtsbehörde; in Hamburg dürfte das der/die für Arbeit zuständige Senator/in sein.
Hallo StephanK,
ein abgekatertes Spiel kann die ARGE da nicht wittern, weil die Branchen zwei völlig unterschiedliche sind. Das heißt, mein Freund hat einen ganz anderen Beruf gelernt, als der, für den er sich jetzt beworben hat. In seinem gelernten Beruf findet mein Freund keine Arbeit mehr, eben weil er zu lange raus ist.
Bei beiden Versuchen war es ein Einzelunternehmer, der einfach nicht in Vorleistung treten kann, um Gehalt und vor allem Sozialversicherungen zu bezahlen. D. h. der Umsatz, um einen Mitarbeiter bezahlen zu können, muß von diesem erst einmal erwirtschaftet werden.
Mir ist inzwischen ein ganz anderer Gedanke gekommen, der sicher noch schwerer zu beurteilen ist. Aber das Menschliche spielt beim Ermessensspielraum ja auch eine Rolle - auch wenn es das nicht sollte.
Der Bruder meines Freundes (ein sehr unangenehmer Mensch und notorischer Arbeitsverweigerer) wird von der gleichen Geschäftsstelle betreut. Ich vermute schon fast so etwas wie 'Sippenhaft'.
Kann es außerdem sein, dass bei der Entscheidung Ländergrenzen auch eine Rolle spielen? Mein Freund wohnt in Niedersachsen, die Arbeitsstelle liegt in Bremen.
LG Micky
StephanK
14.12.2006, 15:17
Wir begeben uns jetzt auch hochspekulatives Gebiet, und streng genommen kann ich nur sagen: Keine Ahnung.
"Sippenhaft" darf natürlich nicht sein, aber in der ARGE arbeiten Menschen, die wie alle Menschen nicht perfekt sind. Vielleicht wäre es nützlich, mal "auf den Busch zu klopfen" und wirklich ganz freundlich darauf hinzuweisen, dass man nicht mit seinem Bruder in einen Topf geworfen werden möchte. Vieleicht geht so etwas aber auch "nach hinten los". Das hängt ganz und gar davon ab, was für ein Mensch auf der anderen Seite des Schreibtischs sitzt. In solchen Situationen ist man auf seine eigene Witterung und die richtige Mischung von Beherztheit und Taktgefühl angewiesen.
Ob die Ländergrenzen dabei eine Rolle spielen, weiss ich leider nicht. Eine niedersächsische ARGE wird wohl kaum etwas dagegen haben, dass jemand sich einen Job in Bremen sucht. Natürlich würde sie durch den Eingliederungszuschuss auch indirekt Wirtschaftsförderung für das konkurrierende Bremen leisten, aber da es da wie dort Geld der Bundesagentur ist, sollte das meiner Meinung nach keine Rolle spielen.
Es könnte auch noch etwas ganz anderes dahinter stecken: Wir sind nämlich kurz vor Jahresende. Für Eingliederungsmittel hat jede ARGE einen bestimmten Jahresetat, und es ist denkbar, dass dieser bereits erschöpft ist. Auch in diese Richtung könnte mal nachgefragt werden. Es würde mich etwas wundern, weil im letzten Jahr die meisten ARGEn ihre Eingliederungsmittel nur teilweise aufgebraucht haben und dafür heftig kritisiert wurden, so dass man annehmen sollte, dass sie in diesem Jahr nicht so auf Geld sitzen, das am Jahresende sowieso wieder einkassiert wird, wenn es nicht ausgegeben wurde..
Hallo StephanK,
nochmal vielen Dank für Deine Antworten.
Wir werden jetzt mal versuchen, den Sachbearbeitern gut zuzureden, so nach dem Motto, er möge doch froh sein, einen Arbeitslosen weniger zu haben.
Der Arbeitgeber meines Freundes signalisierte heute, dass er bereit ist, wenn die Umsätze weiter so laufen, er eventuell den Arbeitsvertrag verlängert. Also mal bitte bitte Daumen drücken.
:danke:
Rolf_Ruhrgebiet
02.01.2007, 05:05
Moin Moin zusammen,
ich habe folgendes PRoblem. Ich war 12 Monate Arbeitslos, habe dann bei einer Maßnahme 4 Monate erfolgreich mitgemacht, habe nun nach 16 Monaten einen Teilzeit Job bekommen. Beim Amt habe ich eine Eingliederungshilfe weil ich wenihger als Arbeitslosengeld verdienen würde angefragt. Dort bekam ich ein Formular für Überbrückungsgeld als Darlehn.
Was kann ich tun das ich die Rückzahlungsfreie Eingliederungshilfe bekomme...???
Ich danke für Eure Hilfe und wünsche ein Erfolgreiches 2007er Jahr....
Gruß Rolf
Seebarsch
02.01.2007, 19:00
Hallo Rolf Ruhrgebiet,
:welcome:
also so richtig schlau werde ich aus deiner Anfrage nicht.
Wenn Du arbeitest und mit dem Lohn deinen Lebensunterhalt nicht voll bestreiten kannst, dann musst Du bei deiner zuständigen ARGE ergänzend
Alg 2 = Hartz IV beantragen.
Ein Überbrückungszuschuss von der Agentur ist nur dafür gedacht, den Zeitraum bis zur ersten Lohnzahlung zu überbrücken. Der Zuschuss muss aber vollständig zurückgezahlt werden. Damit wäre dir dann auch nicht geholfen.
Du solltest dich umgehend bei deiner zuständigen Alg 2 Stelle melden und dort einen Antrag stellen!
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