rocky_x
30.11.2005, 19:15
hallo,
heute kam mir ein brief ins haus, in dem ich aufgefordert werde nächsten montag (also innerhalb der nächsten 4-5 tage), einer infoveranstaltung über arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen, mit dem hinweis der §§59 sgb II und 309 sgbIII (also dem nachkommen der meldepflicht).
der momentane sachverhalt ist aber, dass ich bis zum ende des jahres noch arbeite und dann durch vertragsende, evt. arbeitslos werde.
in der jetzigen einrichtung habe ich knapp über 18 monate gearbeitet und damit, meiner kenntnis nach einen anspruch auf alg I erworben.
vor dieser zeit war ich 6 jahre studentin.
nun meine fragen:
handelt es sich bei dem wort 'arbeitsgelegenheiten' im amtsdeutsch immer um 1-euro-jobs?
muss ich einen solchen auch annehmen, solange ich alg 1 erhalten werde?
--> wenn dies nicht der fall ist, kann man mich dann trotzdem zu einer solchen veranstaltung nötigen?
was passiert wenn mein arbeitslosengeld geringer ausfällt als hartz 4, und ich einen aufstockenden anspruch habe, ändert das was in bezug auf 1-euro-jobs?
und wenn ich einen solchen 1-euro job annehme, wie ist es dann mit der freistellung für weitere bewerbungsgespräche bestellt?
(da ich erstmal davon ausgehe, mit meiner qualifikation und in meiner branche, was zu finden (wenn auch nicht punkt 01.01.2006) fürchte ich bei einer verpflichtung durch einen 1-euro-job zu wenig zeit und kraft für weitere bewerbugen zu finden.)
vielen dank fürs lesen, zeit nehmen und atworten,
die rocky_x
heute kam mir ein brief ins haus, in dem ich aufgefordert werde nächsten montag (also innerhalb der nächsten 4-5 tage), einer infoveranstaltung über arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen, mit dem hinweis der §§59 sgb II und 309 sgbIII (also dem nachkommen der meldepflicht).
der momentane sachverhalt ist aber, dass ich bis zum ende des jahres noch arbeite und dann durch vertragsende, evt. arbeitslos werde.
in der jetzigen einrichtung habe ich knapp über 18 monate gearbeitet und damit, meiner kenntnis nach einen anspruch auf alg I erworben.
vor dieser zeit war ich 6 jahre studentin.
nun meine fragen:
handelt es sich bei dem wort 'arbeitsgelegenheiten' im amtsdeutsch immer um 1-euro-jobs?
muss ich einen solchen auch annehmen, solange ich alg 1 erhalten werde?
--> wenn dies nicht der fall ist, kann man mich dann trotzdem zu einer solchen veranstaltung nötigen?
was passiert wenn mein arbeitslosengeld geringer ausfällt als hartz 4, und ich einen aufstockenden anspruch habe, ändert das was in bezug auf 1-euro-jobs?
und wenn ich einen solchen 1-euro job annehme, wie ist es dann mit der freistellung für weitere bewerbungsgespräche bestellt?
(da ich erstmal davon ausgehe, mit meiner qualifikation und in meiner branche, was zu finden (wenn auch nicht punkt 01.01.2006) fürchte ich bei einer verpflichtung durch einen 1-euro-job zu wenig zeit und kraft für weitere bewerbugen zu finden.)
vielen dank fürs lesen, zeit nehmen und atworten,
die rocky_x