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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Antrag Falsch berechnet und seither im Stich gelassen


gautami
02.12.2005, 00:16
hallo,

das ganze Martyrium fing im August 2005 an und hat bis heute noch kein Ende gefunden.Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Minderjährigen Kindern und einer Volljährigen Tochter die nicht mehr in meinem Haushalt,aber im gleichen Haus wohnt.Am 30.06.05 wurde ich arbeitslos .Ich hatte ienen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr und habe mich ca 4 wochen vor Ablauf arbeitslos gemeldet,was zur folge hatte das ich eine Mindreung des Arbeitslosengeldes von 50% nach sich zog,aufgrund eines § der mir jetzt eigentlich auch wurscht geworden ist.Habe natürlich sofort widerspruch eingelegt,von dem ich auch bis heute noch keine Antwort erhalten habe (4 Monate).Aufgrund der einnahme von 360€ plus Kindergeld,konnte ich im August meine Miete nicht zahlen.ich habe Wohngeld beantragt,was mir auch ab 01.09 bewilligt wurde.Ich merkte das ich aufgrund meiner hohen Miete trotzdem nicht genug zum >Leben hatte und habe zusätzlich hartzIV beantragt.Nach 2 Monaten bekam ich einen Bewilligubgsbescheid,das ich nun einen Anspruch auf 22,48€ hätte,aber meine Wohngeld in Höhe von 187€ fiel weg und wurde sogar für 2 Monate zurückgefordert.Ich fragte beim Amt was das denn solle..ich habe 187€ gegen 22,48€ sozialhilfe eingetauscht.Man sagte mir,das hätte ich mir ja eher überlegen können.IOch merkte das der Antrag falsch berechnet wurde.Mir wurde das Kindergeld für meine Volljährige Tochter welches ich ihr monatlich auszahle (das sagte ich auch bei Antragsstellung) und Ebay einnahmen von 130€ die ich vor Antragstellung laut Kontoauszug vom Juli 05 hatte monatlich als Einkommen angerechent.
Ich legte Widerspruch ein,bekam auch Antwort und sollte doch die Kontoauszuüge von September 05 -dato einreichen,aber nicht die onlineausdrucke,sondern die originale.....die Septemberauszuüge hatte ich im original der ARGE eingereicht,diese wurden aber wohl dort verschlampt.Die auszüge der anderen Monate habe ich in Kopie an den Widerspruch geheftet.Eine beratungsstelle ahtte mir ausgerechent,das mir von der Arge über 300€ monatlich zustehen,nicht 22,48€.leider habe ich niemanden der mich unterstützt und ich weiß nciht mehr wovon wir hier leben sollen.Wie lang kann denn sowas dauern?ich brauche jetzt dringend Geld..was soll ich denn tun?Mein Widerspruch liegt in der Rechtsabteilung,kann mir bitte jemand einen Tip geben,ich bin nämlich mit meinen Nerven am Ende,denn es sind noch soviele ander sachen passiert,alles Nachwirkungen der letzten Monate.Kann diesen Monat auch nicht meinen Strom bezahlen,bin schon so im Verzug mit den ganzen Zahlungen,das die Stadwerke den Strom abstellen will.

liebe grüße
gautami

malawi
02.12.2005, 09:19
Ich hatte ienen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr und habe mich ca 4 wochen vor Ablauf arbeitslos gemeldet,was zur folge hatte das ich eine Mindreung des Arbeitslosengeldes von 50% nach sich zog,aufgrund eines § der mir jetzt eigentlich auch wurscht geworden ist.

Bei befristeten Arbeitsverträgen muss man sich 3 Monate vor Ablauf bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Von daher ist die Kürzung gerechtfertigt und dein Widerspruch wird wohl nichts bringen.

Nach 2 Monaten bekam ich einen Bewilligubgsbescheid,das ich nun einen Anspruch auf 22,48€ hätte,aber meine Wohngeld in Höhe von 187€ fiel weg und wurde sogar für 2 Monate zurückgefordert.Ich fragte beim Amt was das denn solle..ich habe 187€ gegen 22,48€ sozialhilfe eingetauscht.

Man kann entweder nur Wohngeld oder ALG II bekommen. Wobei Wohngeld vor ALG II gilt. D. h. da du Wohngeld bekommen hast, hättest du vom ALG II nen Ablehnungsbescheid bekommen müssen. Aussuchen kann man sich da nichts. Nur wenn man kein Wohngeld bekommen kann, bekommt man ALG II.

Was das Kindergeld an deine Tochter angeht ist es natürlich falsch, dass man es dir anrechnet. Vielmehr ist es so, dass du ja das Geld weiterleitest und so darf es dir nicht angerechnet werden, da ihr ja nicht im selben Haushalt wohnt. Sollte deine Tochter aber ALG II bekommen, wird ihr das Geld dann angerechnet.
Das andere Kindergeld wird dir auf jeden Fall angerechnet.

Geh nochmal zur Beratungsstelle und erkundige dich. In der Regel hilft dir die Beratungsstelle auch dabei um deine Ansprüche durchzusetzen.

gautami
02.12.2005, 15:57
erstmal vielen dank für die Antwort,hab echt die Nase voll von den Ämtern :sad:
gautami

saschaberlin
03.12.2005, 14:24
Um meinem Vorredner eine ergänzung einzufügen:

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist es strittig, ob und wie die 3monatsfrist greift und vom Bundessozialgericht ist eine Klage zu diesm Thema in nächster Zeit zu entscheiden.

Prinzipiell unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der "Arbeitssuchendmeldung" (die soll so früh wie möglich passieren, daher diese 3Monatsfrist) und die "Arbeitslosmeldung". das ist der Antrag, der die Leistungen ins Rollen bringt.

Was ist nun aber, wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit abmeldet für eine befristete tätigkeit und dem Amt dabei schon das Ende der Tätigkeit mitteilt ?

(Ich z.B. habe es schriftlich getan mit dem Formular "Veränderungsmitteilung". Sie hätten es gern mündlich gehabt mitten während meiner Beschäftigungszeit--die ich 500 km von zu Hause getätigt habe.)

Wenn du also persönlich hingegangen bist und gesagt hast, daß du bis dann und dann Arbeit hast, hast du eine frühzeitige Meldung getan, die der ARGE signalisiert : weitere Arbeitslosigkeit droht, bitte vermitteln.
Wenn sie sich daraufhin aus der Vermittlung genommen haben, ist das ihr Fehler, nicht deiner, finde ich.
Und: kann man eine "Arbeitssuchendmeldung" zu früh (also vor den 3 Monaten) machen? Ich finde nicht. Wenn deren Computer eine solche Meldung nach 3 Monaten aus Gründen der Automatik rausschmeißen, ist das deren Fehler und nicht deiner, finde ich.

Dieser §37b in Verbindung mit §140 (Minderung, befristete Tätigkeit) ist bös am Wackeln. Surf mal zu bundessozialgericht.de und schau mal auf die entsprechenden Entscheidungen des Senates 7 und 11a.

Natürlich ist das alles vage, aber ein Funken Hoffnung besteht.