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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mini Job 400 Euro trotzdem ehr als 15 Stunden in der Woche ?


Omega216
02.12.2005, 16:15
Habe ein Jobangebot bekommen ( Stundenlohn sage und schreibe 5,11 Euro ) ich soll in der Woche ca. 20 Stunden arbeiten....

Aber es heißt doch ich muß unter 15 Stunden bleiben sonst ist es kein Mini Job mehr, oder ??

Wenn ich dann Monatsende die Arbeitsbescheinigung beim Arbeitsamt einreiche sehen die doch wieviele Stunden ich gearbeitet habe....

Betroffener
02.12.2005, 17:26
Schau mal hier:

Vorteile für Arbeitnehmer.
Die Höchstgrenze für den monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt bei 400 Euro statt bisher bei 325 Euro.

Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise Ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro. Auch die zeitliche Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche entfällt.

Und neben Ihrer Hauptbeschäftigung können Sie jetzt einen Minijob versicherungsfrei ausüben.

Wie das jetzt aber ausschaut, wenn man ALG I bekommt (max 15 Monatsstunden, sonst ist man nicht mehr arbeitslos), entzeiht sich meiner Kenntnis.

Am Besten anrufen bei der Minijobzentrale: 01801 200 504 (Ortstarif Telekom)

Omega216
03.12.2005, 07:36
Also ich bekomme ja Harzt IV... Vor einigen Wochen hat mir mein Fallmanager gesagt das der Mini Job auf alle Fälle unter 15 Atunden / Woche bleiben sollte. Sonst würde ich nicht mehr als Arbeitssuchend gelten.

Danach habe ich mal bei der Hotline beim Arbeitsamt angerufen, die Dame meinte : ähh hmm ne das ist glaube ich egal.

Bei der Hotline für Minijobs direkt sagte man mir, die 15 Stundenregel gilt nicht mehr aber wohl nur für welche die nicht arbeitslos sind. Bei Arbeitslosen muß man halt sich dem Amt und deren bedingungen fügen.

TJA WAS IST NUN RICHTIG ??

mima
03.12.2005, 18:28
Richtig ist, dass Du ab einer Wochenarbeitszeit von 15h nicht mehr als arbeitslos, sondern nur noch als arbeitssuchend gilts. Der AlgII-Bezug läuft (unter Anrechnung des Einkommens abzüglich Freibeträgen) aber weiter.

Gruss Michael

efge
03.12.2005, 18:59
Da ALG II als „bedarfsabhängige Leistung“ definiert wurde, wird diese nicht von der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt mit mehr als 15 Std./wöchentl. abhängig gemacht.

ALG II bei Vollzeitarbeit? Die Leistung nennt sich zwar Arbeitslosengeld II sie ist aber nicht nur für Arbeitslose vorgesehen, sondern auch für Beschäftigte, deren Einkommen nicht reicht, um einen angemessenen Lebensunterhalt für sich selbst und ihre Familie zu sichern. Bei der Arbeitslosenhilfe galt bislang: Sobald ein Bezieher dieser Leistung 15 Stunden oder länger in der Woche beschäftigt war, wurde die Leistung gestrichen. Das ist beim ALG II anders. Hier spielt die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit keine Rolle mehr. Auch für Vollzeit-Beschäftigte mit geringem Lohn kann sich ein Antrag auf ALG II lohnen. Übrigens: Bisher war das bei der Sozialhilfe schon ganz ähnlich.

Kompletter Artikel unter: http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.extra10.startseite_75717.php

Und trotzdem: Bei der zuständigen Behörde nachhaken und Dir dies bestätigen lassen, denn man sieht überall "Pferde ...".

Omega216
04.12.2005, 11:26
Danke ich werde trotzdem versuchen unter 15 Std. / Woche zu bleiben. Bei 5,11 Stundenlohn ( ist sowas normal für ne Aushilfe ?? ) habe ich wenigstens nicht zuviel Anrechnungen an mein ALG II