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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGI rückwirkend für 1 Monat?


Jolina2005
15.12.2006, 12:20
Hallo,

ich bin nun seit fast einem Jahr arbeitslos gemeldet.
Im Oktober diesen Jahres bin ich umgezogen, somit ist nun auch eine andere STelle für meine Zahlung von ALG I zuständig. Das vorherige zuständige Amt sagte mir, dass meine Unterlagen automatisch an das neu zuständige Amt geschickt werden und ich dann von dort einen Vorsprachetermin erhalten werde.

Nun hatte ich einen Termin am 24.11.06. Dort wurde mir mündlich zugesagt, dass ich rückwirkend für Oktober die Leistung erhalten werde.
Bisher ist dies aber nicht passiert. Heute habe ich erneut dort vorgesprochen und nachgefragt, wie es mit der Oktoberzahlung aussieht. Von einer anderen Mitarbeiterin wurde mir gesagt, ich hätte keinen ANspruch auf diese Zahlung, da ich mich erst im November dort gemeldet habe, ich könnte jedoch dagegen widerspruch einlegen.

Mir liegt keine schriftliche Zusage oder Ablehnung zur Zahlung dieser Leistung vor, kann ich trotzdem WIderspruch einlegen, wenn ja, auf welcher Gesetztesgrundlage beziehend??

Seebarsch
15.12.2006, 13:17
Hallo jolina2005,
:welcome:
da scheint ja einiges schief gelaufen zu sein.
Zunächst musst Du zusehen, so schnell wie möglich den Bewilligungsbescheid der nunmehr zuständigen Agentur zu erhalten.
Grundsätzlich hat sich bei einem Umzug der Arbeitslose gem. § 310 SGB III umgehend bei der neuen Agentur persönlich arbeitslos zu melden.
In deinem Fall hat allerdings die Agentur ihre eigene Weisungen nicht beachtet.
Deine alte Agentur hätte dich schriftlich auffordern müssen bis zu einem bestimmten Termin (innerhalb einer Woche) bei der neuen Agentur vorzusprechen.
Wenn sie das nicht schriftlich getan haben, kann dir Unwissenheit unterstellt werden.
Wenn Du also den neuen Bescheid erhältst und der nicht nahtlos an den alten Bezug angepasst ist, solltest Du sofort gegen den Bescheid einen Widerspruch einlegen.
Die entsprechenden Weisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-323-324-325-SGB-III-Antragstellung.pdf)findest Du in der DA unter der Randziffer 327/310.15 !

Wenn Du den neuen Bescheid hast, solltest Du dich hier noch mal melden!