Jolina2005
15.12.2006, 12:20
Hallo,
ich bin nun seit fast einem Jahr arbeitslos gemeldet.
Im Oktober diesen Jahres bin ich umgezogen, somit ist nun auch eine andere STelle für meine Zahlung von ALG I zuständig. Das vorherige zuständige Amt sagte mir, dass meine Unterlagen automatisch an das neu zuständige Amt geschickt werden und ich dann von dort einen Vorsprachetermin erhalten werde.
Nun hatte ich einen Termin am 24.11.06. Dort wurde mir mündlich zugesagt, dass ich rückwirkend für Oktober die Leistung erhalten werde.
Bisher ist dies aber nicht passiert. Heute habe ich erneut dort vorgesprochen und nachgefragt, wie es mit der Oktoberzahlung aussieht. Von einer anderen Mitarbeiterin wurde mir gesagt, ich hätte keinen ANspruch auf diese Zahlung, da ich mich erst im November dort gemeldet habe, ich könnte jedoch dagegen widerspruch einlegen.
Mir liegt keine schriftliche Zusage oder Ablehnung zur Zahlung dieser Leistung vor, kann ich trotzdem WIderspruch einlegen, wenn ja, auf welcher Gesetztesgrundlage beziehend??
ich bin nun seit fast einem Jahr arbeitslos gemeldet.
Im Oktober diesen Jahres bin ich umgezogen, somit ist nun auch eine andere STelle für meine Zahlung von ALG I zuständig. Das vorherige zuständige Amt sagte mir, dass meine Unterlagen automatisch an das neu zuständige Amt geschickt werden und ich dann von dort einen Vorsprachetermin erhalten werde.
Nun hatte ich einen Termin am 24.11.06. Dort wurde mir mündlich zugesagt, dass ich rückwirkend für Oktober die Leistung erhalten werde.
Bisher ist dies aber nicht passiert. Heute habe ich erneut dort vorgesprochen und nachgefragt, wie es mit der Oktoberzahlung aussieht. Von einer anderen Mitarbeiterin wurde mir gesagt, ich hätte keinen ANspruch auf diese Zahlung, da ich mich erst im November dort gemeldet habe, ich könnte jedoch dagegen widerspruch einlegen.
Mir liegt keine schriftliche Zusage oder Ablehnung zur Zahlung dieser Leistung vor, kann ich trotzdem WIderspruch einlegen, wenn ja, auf welcher Gesetztesgrundlage beziehend??