Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietkosten Hannover ?
Hallo ins Forum ;-)
Fragen über Fragen tun sich mir irgendwie auf .
gibt es vielleicht irgendwo mal etwas schriftliches ..über die angemessenen mieten in hannover zu finden ? bis jetzt war meine suche erfolglos .
bin partner einer bedarfsgemeinschaft , unsere wohnung hat knapp 69qm .. hannover oststadt . kaltmiete 381.- € nk 50.- € + kabeltv selbstzahler 17,50 ..stadtwerke ( strom-gas ) abschlag alt 99.-€ ab dez. neu 117.- € ! .
von der miete werden insgesamt 470.-€ von der arge übernommen kommt das eigetnlich so hin ? da ich immer lese .., dass bei der 1.antragsstellung , die tatsächlichen kosten übernommen werden ? und das ist nie passiert .
vielleicht sollte ich auch noch erwähnen , das wir eine altbauwohnung bewohnen , 3,70m hohe Räume und auch dementsprechend alte Fenster haben , nix Doppel- oder Thermopenverglasung . Heizen , Kochen , Warmwasser alles mit Gas .
Die Stadtwerke habe mich auch schön erwischt mit fast 350.- € :wut: Nachzahlung :-( kann ich mir da von der ARGE helfen lassen ?
wenn ich sehe , das mich die Wohnung warm ab Dez. gute 565.- € kostet werden wir wohl doch aber sicher ausziehn müssen .
Nur dann ist wieder das Problem a ) passende Wohung zu finden , b ) passender Preis c ) ... als Hartz IV Bezieher diese Wohung zu bekommen .
Vielleicht kann mir ja jemand Infos geben , wie das mit den "angemessenen / tatsächlichen " Kosten in Hannover läuft .
Danke schon mal :-)
Betroffener
02.12.2005, 23:41
:welcome: Mulder,
bezüglich der Mieten guckst Du bitte hier:
KdU Bremen und weitere Städte in Niedersachsen (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Bremen.pdf)
Auch KabelTV muss übernommen werden. Hierzu gibt es Urteile.
Auch das Thema Anrechnung Warmwasser aus der KdU zum Regelsatz ist inzwischen geklärt. Max 6,22 € sind lt. SG Freiburg erlaubt pro Person und nicht die bekannten unterschiedlich deutlich höheren Werte.
Das SG Mannheim geht sogar noch weiter und meint, dass auch die Strom- und Warmwasserkosten mit in die KdU gehören. Leider ist dieses Urteil noch auf einem längeren Instanzenweg wohl bis zum Bundesverfassungsgericht unterwegs wegen der Grunsätzlichkeit dieser Entscheidung.
Mit der Nachzahlung kannst Du Dir von der ArGe helfen lassen - auch wenn die fürchterlich maulen wird. Gerne wird sowas als Darlehen gewährt (10% Rückzahlung monatlich - was aber mit etwas Nachdruck und Verhandlungsgeschick nicht unbedingt sein muss. Bei einer Rückzahlung hätte die ArGe ja auch alles kassiert.
Ansonsten gilt - in den ersten 6 Monaten müssen die tatsächlichen Kosten übernommen werden!
Wenn die sich weigern, hilft nur der Gang zum Sozialgericht mit dem Antrag auf eine Einstweilige Anordnung und ggf. späterer Klage.
Sozialgericht - Hinweise zum Verfahren (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=42d9c0b8fd01befb09621b22295514bd#47)
P.s. Wie ist das mit der Bedarfsgemeinschaft? Seid ihr richtig verheiratet oder zwangsweise wg. "eheähnliche Gemeinschaft" in einer Bedarfsgemeinschaft? Bei letzterem sollte etwas dagegen unternommen werden.
Da es wohl die erste Bescheidphase ist mit ALG II, stellt sich noch die Frage ob der Befristeter Zuschlag nach §24 auch dabei war:
§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.
(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind
begrenzt.
Viel Erfolg
Forumadmin
03.12.2005, 02:18
Schau auch mal hier:
KdU Sammlung in den Downloads im Arbeitslosen NETZ Portal (http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=Downloads&d_op=viewdownload&cid=45)
:welcome: Mulder,
bezüglich der Mieten guckst Du bitte hier:
KdU Bremen und weitere Städte in Niedersachsen (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Bremen.pdf)
Auch KabelTV muss übernommen werden. Hierzu gibt es Urteile.
Auch das Thema Anrechnung Warmwasser aus der KdU zum Regelsatz ist inzwischen geklärt. Max 6,22 € sind lt. SG Freiburg erlaubt pro Person und nicht die bekannten unterschiedlich deutlich höheren Werte.
Das SG Mannheim geht sogar noch weiter und meint, dass auch die Strom- und Warmwasserkosten mit in die KdU gehören. Leider ist dieses Urteil noch auf einem längeren Instanzenweg wohl bis zum Bundesverfassungsgericht unterwegs wegen der Grunsätzlichkeit dieser Entscheidung.
Mit der Nachzahlung kannst Du Dir von der ArGe helfen lassen - auch wenn die fürchterlich maulen wird. Gerne wird sowas als Darlehen gewährt (10% Rückzahlung monatlich - was aber mit etwas Nachdruck und Verhandlungsgeschick nicht unbedingt sein muss. Bei einer Rückzahlung hätte die ArGe ja auch alles kassiert.
Ansonsten gilt - in den ersten 6 Monaten müssen die tatsächlichen Kosten übernommen werden!
Wenn die sich weigern, hilft nur der Gang zum Sozialgericht mit dem Antrag auf eine Einstweilige Anordnung und ggf. späterer Klage.
Sozialgericht - Hinweise zum Verfahren (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=42d9c0b8fd01befb09621b22295514bd#47)
P.s. Wie ist das mit der Bedarfsgemeinschaft? Seid ihr richtig verheiratet oder zwangsweise wg. "eheähnliche Gemeinschaft" in einer Bedarfsgemeinschaft? Bei letzterem sollte etwas dagegen unternommen werden.
Da es wohl die erste Bescheidphase ist mit ALG II, stellt sich noch die Frage ob der Befristeter Zuschlag nach §24 auch dabei war:
§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.
(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind
begrenzt.
Viel Erfolg
Hallo ,
erstmal es ist leider nicht der 1. Bescheid .
Ich bin zufällig mal auf das Forum hier gestoßen und wollte doch mal schauen ob das alles so hinkommt was die Arge das so anordnet , von denen bekommt man ja nicht so wirklich brauchbare Infos . Die Miete wurde im Erstbescheid , nicht tatsächlich übernommen .
Heisst das ...die hätten die KM 381.- + NK 50.- + Stadtwerke 99.-+ Kabel TV 17,50 in voller Höhe übernehmen müssen ? 547,50.- eur ?
Das ist definitiv jedenfalls nicht passiert im 1. Antrag .
Den befristeten Zuschlag für mich ..haben sie gezahlt . Bekomme jetzt allerdings keinen Zuschlag mehr ;-( .... ist das richtig ?
zuschlag 01.06.05- 31.08.05 160.- monatlich
09.2005 133,33 .- monatlich
und seit 10-2005 nix mehr mit Zuschlag ..
Thema Stadtwerke tippe ich hier mal auszugweise das Schreiben rein :
...Im Abrechnungszeitraum vom 12.10.04-17.10.05 sind insgesamt Kosten von 1354,15€ entstanden . Hiervon entfallen 400,12€ an Stromkosten ( Haushaltsenergie ) , die bereits mit der Regelleistung abgegolten sind .
Weiterhin sind 954,05€ Gaskosten entstanden . Heirvon entfallen 667,84€ auf die reinen Gaskosten . Die restlichen Kosten sind für Warmwasserbereitung und Kochgas angefallen , die ebenfalls bereits mit der Regelleistung abgegolten sind .
Bei der Gegenüberstellung zu den tatsächlich gezahlten Heizkosten ergibt sich ein Betrag von 546,70€ ( 49,70€ monatlich ) , so dass hier ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 121,14€ zur Verfügung steht .
Eine Darlehensweise Übernahme des Restbeitrages ( knapp 230,. Rest )
ist leider nicht möglich .
Bitte vereinbaren sie ggf. mit den Stadtwerken bezüglich der noch ausstehenden Kosten Ratenzahlung , sofern sie den Restbetrag nicht in einer Summe begleichen können .
Sollte dieses nicht möglich sein , besteht ggf. die Möglichkeit ein Darlehen gem. §34 SGB XII zu erhalten . Hierzu wenden sie sich bitte an den Fachbereich Soziales ...... Stadt Hannover .
Eine Erklärung der Stadtwerke , dass Ratenzahlung nicht möglich ist , wäre dort vorzulegen .
Soll mann da Widerspruch einlegen ?
P.S zum Thema Bedarfsgemeinschaft .. wir sind nicht verheiratet , werden mehr oder weniger vom Amt in diese Ecke gedrängt bzw. so behandelt. Bekommen jeder die 311.- Regelleistung .
Können wir die BG in eine Zweckgemeinschaft ändern ?
[/i]
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