Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1/2 KG für den Vater
Die_Verarschte
15.12.2006, 14:13
Hallo...
ich bin etwas ratlos... ich bin seit März diesen Jahres von meinem Partner getrennt und arbeitslos... im august habe ich entbunden... mein ex zahlt auch den unterhalt, den er selber folgendermaßen errechnet hat:
netteinkommen: 2300 - 2500 Euro = 290 Euro Unterhalt
290 Unterhalt - 1/2 Kindergeld = 213 Euro...
das amt aber zieht mir doch die vollen 154 € kindergeld ab... wie geht denn sowas bitte???
die lieben leute auf dem amt sind alle angekotzt weil sie arbeiten müssen und telefonisch nicht erreichbar... entweder wird man weg gedrückt, es ist besetzt, pause oder feierabend...
und bevor ich einen termin in naher zukunft bekomme wird der papst moslem...
muss mein ex den vollen unterhalt (sprich 290 €) zahlen, oder kann das amt mir nur die 77€ anrechnen???????????????????????
Servus!
Schau mal auf diese Seite (http://www.lilienkelch.de/alleinerziehendinfo21.html), dort sind auch die verschiedenen Einkommensgruppen aufgeführt.
Vielleicht hilfts.:)
Die_Verarschte
17.12.2006, 21:00
Ja nee.... so direkt hilft mir das nicht...
es war ja die Frage, warum das Amt mir das volle Kindergeld anrechnet, obwohl der Vater die Hälfte davon bekommt... normalerweise können die mir doch nur die 77 € anrechnen...
StephanK
17.12.2006, 21:51
Ich nehme an, dass das Kindergeld in voller Höhe an Dich ausgezahlt wird. Dann ist die Anrechnung auch korrekt. Die fiktive Anrechnung des halben Kindergeldes auf den vom Vater gezahlten Unterhalt ist ebenfalls korrekt (siehe § 1612b Abs. 1 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612b.html). Das liegt daran, dass das Kindergeld beiden Eltern zusteht und ihm sozusagen seine Hälfte entgeht, so dass er sie von seinem Unterhaltsbetrag abziehen darf.
Das Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen, wenn er/sie Unterhalt mindestens in Höhe des Regelbetrages zahlt.
Das entspricht genau der Rechnung die du oben aufgeführt hast.
Du bekommst 154 Euro KG, die dir voll angerechnet werden von der ARGE. Hinzu kommen der Unterhalt, abzüglich 50% Kindergeldanteil von deinem Ex, eben die 213 Euro. Weil du volles Kindergeld bekommst, kann dein Mann etwas vom Unterhalt abziehen.
Die Ägypter
18.12.2006, 03:18
Sie meint die Anrechnung ALG II - nehme ich an....
Das kannst du einfach errechnen:
1/2 der Kdu/Miete + 207 Euro = Bedarf des Kindes (Sozialgeld)
davon ziehst du ab, was du tatsächlich an Kindergeld und Unterhalt beziehst.
Dann bleibt ein Betrag übrig und da kommen dann deine 345 Euro Regelsatz hinzu, die andere Hälfte der Miete + Mehrbedarf Alleinerziehung.
Diese Summe sollte dann analog ALG II-Bescheid - Auszahlsumme sein!
Fiktives Rechenbeispiel: 207 Euro Sozialgeld Kind + 200 Euro 1/2 Miete = 407 Euro Gesamt-Sozialgedbedarf Kind - Kindergeld: 154 Euro - Unterhalt (Beispiel) 200 Euro = Restbedarf des Kindes: 53 Euro
+ 345 Euro Regelsatz
+ 200 Euro andere Hälfte der Miete
+ 124 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung
________________________________
722 Euro erg. ALG II (Auzahlbetrag)
hier hinzuzurechnen: Kindergeld 154 Euro
und Unterhalt 200 Euro = Lebensbedarf: 1076 Euro
Die_Verarschte
01.01.2007, 18:43
Na erstmal danke für die Antworten... das der Vater das 1/2 KG anrechnen kann weiß ich ja :-o ...
Aber meine Frage war ja, warum das Amt mir das volle KG anrechnet, wo doch der Vater die Hälfte davon bekommt... es wurde jetzt nochmal berechnet, die bewilligung liegt aber nicht vor...
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