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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzung ALG II Regelleistung wegen Krankenhaus


Mulder
02.12.2005, 20:13
Hallo folgendes ,

meine Partnerin befand sich für 3 Monate in einer stationären Therapie .
Am WE bekam sie allerdings immer nachhause ... Heimaturlaub sozusagen .
Nichtsahnend habe ich die KH-Bescheinigung beim JobCenter eingereicht , paar Tage später bekamen wir Post .

Sehr geehrte ,

bla bla hiermit zeigen wir an das die Regelleistung um 35 v. H. gekürzt wird etc.
Hallo .. gehts noch ?

Wir haben daraufhin ..mit der Sozialarbeiterin der Klinik zusammen , einen Widerspruch verfasst , wonach uns die gesetzliche Grundlage dieser Kürzung genannt werden sollte , bis dato noch keine Antwort ..mittlerweile 8 Wochen her .
Da für 2 Monate gekürzt wurde , fehlen mal locker gute 170.- € .
Wir haben doch nicht tatsächlich weniger Kosten , nur weil ein Partner der BG im Krankenhaus ist ??...und außerdem handelt es sich ja nicht um Sicherheitsverwahrung... so das man natürlich auch in irgend einer Art und Weise in der Klinik am Leben teilnimmt ..wie es eben so geht .

In einem Telefonat bekam ich jedenfalls die Auskunft ... " ja ist ja wie Vollpension im KH " , da bin ich ja bald durch den Hörer gesprungen .

Ich sagte nur ... " und wennn ich meine Partnerin in der Klinik besuche würde das nicht unser Budget ausser der Reihe belasten ?
Ist doch nur eine Umverteilung der Kosten A hat vielleicht weniger ..und B mehr .

Lohnt es sich darum zu kämpfen , das die Streichung / Kürzung , rückwirkend .. nicht vorgenommen wird ?

Bin für jede Info dankbar

Betroffener
03.12.2005, 00:14
Hallo Mulder,

erst Mal das Grundsätzliche:
auch wenn es bitter klingen wird, aber die Kürzung der Regelleistung wegen der Vollverpflegung im Krankenhaus ist richtig (Abzug nach Sachbezugsverordnung). Die Zuzahlung spielt dabei keine Rolle. Allerdings könnte damit die Belastungsgrenze (2 % des Einkommens, hier der Regelleistung pro Jahr) überschritten sein, d.h. Befreiung Zuzahlung durch die Krankenkasse und Rückerstattung der überzahlten Zuzahlung durch die KK.
Üblicherweise lassen die ArGen die Anrechnung weg, solange die Zuzahlung im Krankenhaus zu leisten ist (max 28 Tage), sodass das Thema Belastungsgrenze hier nicht zum Tragen käme.

Da Deine Partnerin aber nur wochentags stationär untergebracht war und sicherlich am Freitag und Monat auch zu Hause zu Abend gegessen bzw. gefrühstückt hat, muss dieses natürlich auch rausgrerechnet werden. Weiterhin ist ja auch Mehrbedarf entstanden durch die Hin-/Rückfahrten. Da ihr in einer Bedarfsgemeinschaft seid, dürfte auch nur der maximale Anteil von 311 € als Basisansatz für einen Abzug in Frage kommen.

Hier mal der Basisregelsatz als Hilfe:

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif

Global bei 35% von 311 € wären 108,85 € / 30 x 20 Tage = 72,56 x 2 = 145,12 € (wenn das mit den Wochenenden passt - musst Du selber rechnen). Allerdings kommen mir die 35 % als Anrechnung schon sehr heftig vor - 30% hielte ich für angemessener unter Berücksichtigung der anteiligen Montage und Freitage ohne volle Verpflegungsleistung.

Aber hier gilt es zu verhandeln (du konntest ja den preiswerten "Vorteil" des Zusammenlebens nicht nutzen und hättest in der Zeit eigentlich die vollen 345 € bekommen müssen wie ein Alleinstehender :-)

Viel Erfolg bei der ArGe Hannover. Und wenn es mit den Sachbearbeitern nicht klappt - sofort auf zum Chef - und nicht abwimmeln lassen.
Es geht immer was.

Mulder
03.12.2005, 09:41
Hallo ,

Danke für die Info ;-)

...auch wenn die sich natürlich nicht so doll liest :cry:

- wir bekommen beide regelsatz 311.- und von ihrem wurden die 35 v.H abgezogen

das tollste ... das was die arge von der regeleistung abgezogen hat , habe die in der neuberechnung ...als sonstiges einkommen angerechnet :-x
..dann fehlt das geld ja eigentlich doppelt !
die haben uns im november insgesamt 181,80 eur ( für okt u. nov. ) abgezogen ....und das auch noch als sonsitges einkommen auf uns beide verteilt ! macht für jeden 90,90 eur :patsch:

höhere kosten habe ich auf alle fälle gehabt ..im schnitt 3x die woche besuche , 15 km hin und 15 km zurück mit dem auto macht gute 900km die nicht geplant waren . wesentlich höhere kosten für mich ..aus einer regelleistung von 311.- eur . wenn ich den mit den öffis gefahren wäre ... wärs ja unbezahlbar für mich geworden . sollte ich tatsäschlich schreiben an bzw. vorsprechen bei der arge .. das sie mir für die zeit 345.- berechnen ?

muss ich als hartz IV beziehr eigentlich ein wandelndes SGB sein ? wir haben doch von dieser regelung nix gewußt .

Betroffener
04.12.2005, 17:25
Hallo Mulder,

Anrechnung als "sonstiges Einkommen" ist definitiv falsch, denn es handelt sich um einen Sogenannten Sachbezug. Aber vielleicht lässt sich das in der A2LL Software nicht darstellen.

Diese Anrechnung darf jedoch nicht bei Dir erfolgen, sondern ausschliesslich bei Deiner Frau (da es sich aber um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, ist das möglicherweise egal).

Hast Du denn nun mal ausgerechnet, ob das anhand der wochentäglichen 3 vollen Tage und 2 anteiligen Tagen in etwa wertmässig hinkommt?

Natürlich sollst Du denen das mit den 345 € nicht schreiben - das war mehr als virtuelle Vergleichsinformation gedacht.

Aber wenn Du denen da auf dem Amt auf die Pelle rückst, kannst Du natürlich alle diese Aspekte dabei auf den Tisch packen - insbesonder die 900 km - was ja wohl gut 2 Tankfüllungen sind.
Vielleicht lässt sich ja der Teamleiter da erweichen. Auf der Sachbearbeiterebene sehe ich jedenfalls keine Chance.

Da die Behörden vielfach bewusst, vorsätzlich und teilweise unter Strafandrohung gegenüber den eigenen Mitarbeitern ihren Beratungsauftrag nicht wahrnehmen, muss man sich selber informieren und kümmern.