Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Herz4 Geld wurde gestoppt, ohne Bescheid, was tun ?!
mariolka
04.12.2005, 13:55
Hallo, wer kann mir helfen?!
lebe mit meine Tochter und meinem Lebenspartner zusammen. Bin aber noch verheiratet. Beziehe seit einem halben Jahr Harz4. Die Zahlung wurde jetzt gestoppt, da anhand der monatlichen Auswertungen meines Partners(er ist selbständig)er auf dem PAPIER zu viel verdient(ca.1500 € im Monat). Tatsächlich sind es nur ca.1000 €.Soll ich gegen das "stoppen" der Zahlung ein Widerspruch einlegen oder warten bis der schriftliche Bescheid kommt?!
Grüße
Mariolka :-x
Seit wann lebst du mit deinem Lebenspartner zusammen? Habt ihr ein gemeinsames Konto?
Betroffener
04.12.2005, 18:16
@Mariolka,
ich nehme mal an, da wurde dem Amt mal wieder die typische Steilvorlage angeliefert:
- Kreuz bei eheähnlich statt Alleinstehend.
- alle Unterlagen vom Partner freiwillig mitgeliefert.
Damit habt ihr sozusagen der Unterstellung des Amtes stattgegeben und "zugestimmt", dass Dein Freund Dich unterhält.
Jetzt gilt es da raus zu kommen aus der unterstellten "eheähnlichen Gemeinschaft", die zur gemeinschaftlichen Veranlagung als Bedarfsgemeinschaft und Einkommensanrechnung führt.
Dein Freund muss sich jetzt auf die Hinterbeine stellen und schriftlich erklären, dass er Dich eben nicht unterhält (und Du, dass Du keinen Unterhalt bekommst von ihm).
Grundlage dafür wäre das folgende Urteil des BVerG mit folgendem Inhalt (Auszug):
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992, in dem es heißt:
"Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr".
Dieses Urteil wurde am 2.9.2004 nochmals bestätigt. Wie alle Entscheidungen des BVerfG hat es laut Grundgesetz Gesetzescharakter.
Dann wärst Du mit Deiner Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft und Dein Freund ist vollkommen aussen vor. Es wird einzig die Miete nach einem festzulegenden Schlüssel sinnvoll aufgeteilt.
Weiterhin interessant:
Hartz IV Bedarfsgemeinschaften: Ist das Konzept hinfällig? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=2984&sid=443daa6e82e72c005a1aedc160d92166#2984)
Ansonsten gilt die Definition der Arbeitsagentur (die aber eben versucht, die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu ignorieren):
ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.
Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:
Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Alles klar?
mariolka
04.12.2005, 20:15
Seit wann lebst du mit deinem Lebenspartner zusammen? Habt ihr ein gemeinsames Konto?
wir leben seid februar 2003 zusammen,
kein gemeinsames konto.
gruß
mariolka
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