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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachfolgeantrag zu spät/ frohe Weihnachten


Haidi
16.12.2006, 06:20
bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente und mein Mann anteilig ALG 2 ca. 195 Euro .....wissen manchmal gar nicht wohin mit dem Geld zuerst
War mehrfach dort wegen irgendwelcher Dinge und habe schon mal nachgefragt wann der ALG2 gestellt werden müsste um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen aber Mensch beruhigte mich ..machen Sie sich keine Sorgen 1 Monat vorher bekämen sie Bescheid ...und nun ......
Zu spät erkannten wir das wir uns doch schon hätten Sorgen machen müssen genau 14 Tage zu spät mit dem Resultat das ca. 82 Euro ausgezahlt wurde ....
Ich meinte ich habe 4 Kinder ...der jüngste ist 9 und Weihnachten steht vor der Tür aber das berührte sie nicht in keinster Weise
Soll ich nun ein paar Schuhe und den Kugelschreiber ...Weihnachtsbraten etc. stricken ?
Wir haben unsere Vorschriften hieß es
Na Dann .....frohe Weihnachten

Die Ägypter
18.12.2006, 01:01
Hallo,

der Erstantrag wirkt fort, wenn sich die Anspruchslage nicht verändert hat, muss die ArGe weiterhin leisten, auch wenn der Folgeantrag ggf. mit Verspätung eintrifft.


(3) Die Antragstellung hat konstitutive (anspruchsbegründende)
Wirkung. Leistungen stehen daher auch grundsätzlich
erst ab Antragstellung zu (Ausnahme siehe Rz. 37.7).Die
Antragstellung wirkt – unabhängig vom Bewilligungsabschnitt -
solange fort, wie die Hilfebedürftigkeit andauert.



(5) Vier Wochen vor Ablauf des Bewillungsabschnitts werden
den Leistungsbeziehern zentral mit einem
Beendigungsschreiben (Anlage) folgende Unterlagen
übersandt...



(6) Geht der Fortzahlungsantrag erst nach Ablauf des
Bewilligungsabschnitts beim zuständigen Träger ein, ist für
den Zeitraum zwischen Ablauf des Bewilligungsabschnitts und
Eingang des Fortzahlungsantrags zu prüfen, ob
Hilfebedürftigkeit durchgehend vorgelegen hat. Ist dies der
Fall, sind wegen der Fortwirkung des Erstantrags (siehe
Rz 37.3) die Leistungen nahtlos weiter zu bewilligen.


Druck es dir aus - halte es der ArGe unter die Nase und geh dort nicht eher weg, bis du einen Vorschuss hast.

Quelle (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf)