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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückforderung bei Nebeneinkommen


passat2204
16.12.2006, 11:03
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Nach einer befristeten Vollzeitbeschäftigung habe ich von meinem Arbeitgeber für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 28.02.2006 einen sogenannten Abrufvertrag bekommen. Da weis man vorher nicht, wieviel gearbeitet werden soll. Ab 01.03.2006 war ich wieder befristet in Vollzeit beschäftigt.
Ich habe ALG I bezogen. Das Nebeneinkommen wurde angemeldet. Im Januar habe ich insgesamt 11 Stunden und im Februar 3 Stunden gearbeitet.
Jetzt bekomme ich eine Anhörung wegen Rückzahlung. Mir war nicht aufgefallen, dass in der Bescheinigung über Nebeneinkommen von meinem Arbeitgeber mehr als kurzzeitiger Umfang (15 Stunden und mehr) und Krankenversicherungspflicht angekreuzt war.
Es war keine geringfügige Beschäftigung; ich habe weiter Beiträge und Steuern gezahlt.
Wie komme ich jetzt daraus?
Macht es Sinn, den Arbeitgeber aufzufordern, die Beschäftigung rückwirkend als geringfügig anzumelden und die Bescheinigung zu korrigieren?
Vielen Dank im Voraus für hoffentlich kompetente Antworten!

Gruß

Peter

StephanK
16.12.2006, 12:49
:welcome: Peter,
ich denke, Du solltest in diesem Fall "zweigleisig fahren":

(1) Der Arbeitsagentur solltest Du den Fehler des Arbeitgebers genau so schildern, wie Du es hier getan hast und hinzufügen, dass Du einer Rückzahlungsforderung ausdrücklich entgegentrittst. Das solltest Du schriftlich und nachweisbar tun, d.h. am besten persönlich abgeben und die Entgegennahme auf einer von Dir mitgebrachten Kopie (oder einem Zweitausdruck) bestätigen lassen. Bei dieser Gelegenheit solltest Du erklären, dass Du den Arbeitgeber aufgefordert hast, eine berichtigte Nebeneinkommensbescheinigung vorzulegen.

(2) Die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Nebeneinkommen korrekt zu bescheinigen, besteht Dir gegenüber, nicht im Verhältnis Arbeitgeber zur Arbeitsagentur, siehe § 313 Abs,. 1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__313.html). Deswegen ist es Deine Aufgabe, den Arbeitgeber aufzufordern, eine neue, korrigierte Nebeneinkommensbescheinigung auszustellen. Sinnvollerweise sollte in das Leerfeld oben in der Mitte auffällig eingetragen werden "Berichtigte Fassung der Nebeneinkommensbescheinigung vom ....2006".
Das Formular steht im Internet (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Nebeneinkommen.pdf) zur Verfügung und kann direkt am PC ausgefüllt werden.