passat2204
16.12.2006, 11:03
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Nach einer befristeten Vollzeitbeschäftigung habe ich von meinem Arbeitgeber für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 28.02.2006 einen sogenannten Abrufvertrag bekommen. Da weis man vorher nicht, wieviel gearbeitet werden soll. Ab 01.03.2006 war ich wieder befristet in Vollzeit beschäftigt.
Ich habe ALG I bezogen. Das Nebeneinkommen wurde angemeldet. Im Januar habe ich insgesamt 11 Stunden und im Februar 3 Stunden gearbeitet.
Jetzt bekomme ich eine Anhörung wegen Rückzahlung. Mir war nicht aufgefallen, dass in der Bescheinigung über Nebeneinkommen von meinem Arbeitgeber mehr als kurzzeitiger Umfang (15 Stunden und mehr) und Krankenversicherungspflicht angekreuzt war.
Es war keine geringfügige Beschäftigung; ich habe weiter Beiträge und Steuern gezahlt.
Wie komme ich jetzt daraus?
Macht es Sinn, den Arbeitgeber aufzufordern, die Beschäftigung rückwirkend als geringfügig anzumelden und die Bescheinigung zu korrigieren?
Vielen Dank im Voraus für hoffentlich kompetente Antworten!
Gruß
Peter
ich habe folgendes Problem:
Nach einer befristeten Vollzeitbeschäftigung habe ich von meinem Arbeitgeber für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 28.02.2006 einen sogenannten Abrufvertrag bekommen. Da weis man vorher nicht, wieviel gearbeitet werden soll. Ab 01.03.2006 war ich wieder befristet in Vollzeit beschäftigt.
Ich habe ALG I bezogen. Das Nebeneinkommen wurde angemeldet. Im Januar habe ich insgesamt 11 Stunden und im Februar 3 Stunden gearbeitet.
Jetzt bekomme ich eine Anhörung wegen Rückzahlung. Mir war nicht aufgefallen, dass in der Bescheinigung über Nebeneinkommen von meinem Arbeitgeber mehr als kurzzeitiger Umfang (15 Stunden und mehr) und Krankenversicherungspflicht angekreuzt war.
Es war keine geringfügige Beschäftigung; ich habe weiter Beiträge und Steuern gezahlt.
Wie komme ich jetzt daraus?
Macht es Sinn, den Arbeitgeber aufzufordern, die Beschäftigung rückwirkend als geringfügig anzumelden und die Bescheinigung zu korrigieren?
Vielen Dank im Voraus für hoffentlich kompetente Antworten!
Gruß
Peter