Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Wohnungsgröße...jetzt versteh ich garnichts mehr!
Hallo
Ich bin Alleinerziehend mit zwei Kindern (4J.+8J.) Habe mich im Oktober von meinem Mann getrennt. Bekomme seitdem ALG II. Unsere derzeitige Wohnung: 96qm, 732€ Miete + 128 Strom (mit Nachtspeicher) zu teuer...So...
Nun sagte man mir, das mir eine ca. 75qm große Wohnung zu stände. Also maximal 540€ warm mit Heizung. Aber so etwas gibt es hier nur sehr schwer zu finden. Höchstens im "Ghetto"
Nun habe ich einen WBS beantragt und bekommen. Da steht drauf, das ich berechtigt bin eine Whg bis zu max 90qm zu beziehen.
Was darf ich denn nun? 75qm oder 90qm? Oder heißt das das die 90qm auch nur 540€ kosten darf oder gehe ich dann von 90qm mit 648€ aus???
Wer kann mir da weiter helfen? Habe leider noch keinerlei Kontakt mit so einem Casemanager...
Und gleich noch eine Frage
Wie ist das beim Auszug hier mit der Kaution (Höhe ca. 1250€) wird das als "Einkommen/Einnahmen" angerechnet oder kann ich das so normal behalten?
Betroffener
06.12.2005, 21:04
:welcome: Tajak,
unter ALG II Bedingeungen gelten in der Tat die max. 75 m² als angemessene Wohnungsgrösse für 3 Personen.
Ansonsten brauchst Du einen Untermieter.
Leider ist zu Mühlheim nicht zu den Kosten der Unterkunft im Netz zu finden.
Aber immerhin gibt es einen Mietspiegel und vielleicht erkundigst Du Dich da mal bei den auf der Seite angegebenenen Damen und Herren nach den entsprechenden Sozialwohnungen und was die kosten:
Mietspiegel Mühlheim und Ansprechpartner (http://www.muelheim-ruhr.de/neuer_mietspiegel_fuer_muelheim1.html)
Online Wohungsvermittlung Mühlheim (http://www.muelheim-ruhr.de/online-wohnungsvermittlung1.html)
Ansonsten gilt: Wenn Du nachweisen kannst, dass zu dem Preis kein angemessener Wohnraum verfügbar ist, muss die ArGe nach den ersten 6 Monaten weiter die tatsächliche volle Miete bezahlen - was ggf. aber auch den Gang zum Gericht erfordert.
Dazu Bedarf es allerdings auch einiger Klimmzüge, die hier beschrieben sind.
Hartz IV: Amt fordert Umzug - Was ist zu beachten? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=13278&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=)
Ansonsten wäre natürlich auch noch eine andere Überlegung möglicherweise sinnvoll.
Wenn Dein Mann ausgezogen ist, dürfte er weiterhin unterhaltspflichtig für Dich und die Kinder sein. Wenn Du dazu Wohngeld beantragst, ggf. einen Untermieter findest und einen kleinen Nebenjob könntest Du möglicherweise ohne die Hartz IV ALG II + KdU Mühlen auskommen.
P.s. Die Kaution sollte in diesem Fall kein Einkommen sein sondern ein durchlaufender Posten. Die wird ja auch wieder für die nächste Wohnung gebraucht. Es wäre schon mehr als schofelig, Dir Deine bestehende Kaution als Einkommen anzurechnen und Dir dann eine Kaution auf Darlehensbasis vom Amt anzubieten, wenn Du danach fragst, die Du vom ALG II Regelsatz abstottern sollst.
Die könnten allerdings argumentieren, dass vielleicht für die neue Wohnung keine Kaution benötigt wird.... oder?
Betroffener
07.12.2005, 11:50
Viele "kanns" und "könnten".
Mensch "könnte" auch mit seinem alten Vermieter eine nettes Gespräch führen ...
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