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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zur Sperre


KaterCarlo
17.12.2006, 19:14
Hallo Ihr,
ich habe da mal eine Frage:

Und zwar ich bin vor 5 Jahren wegen einer Beziehung von Niedersachsen nach Rheinland Pfalz gezogen.

Und dann kam, was kommen musste:

Beziehung im A*sch, Inzwischen-Ex rausgeworfen (bzw eingebuchtet), egal.. jedenfalls getrennt.

Soweit sogut.. Dazu muss ich sagen, dass ich in meiner Heimat einen Sohn von inzwischen 11 Jahren und auch wieder eine neue Partnerin in meinen "heimischen Gefilden" gefunden habe.

Nach ein paar Monaten hin- und hergependele (ca. 600km :? ) habe ich mich entschlossen, wieder nach Norddeutschland zu ziehen.
Also neue Wohnung gesucht, Perle geschnappt und Job gekündigt...

Nun musste ich mich arbeitslos melden und bekam schon mal den ersten anranzer wieso ich mich "jetzt erst" melde. Gekündigt habe ich zum 31.10.06 und bin am 30.10.06 vorstellig geworden. Also habe ich schon mal gelernt, dass nicht der Eitritt der Arbeitslosigkeit entscheidend ist, sondern das Bekanntwerden... :wut:

Nun habe ich den Bescheid zum Eintritt einer Sperrzeit vom 01.11.06 bis zum 23.01.07 bekommen.

Ich möchte gerne Widerspruch einlegen, denn ich finde es liegen für mich wichtige Gründe der Kündigung vor (Aufrechterhaltung der Beziehung, Kontakt zu meinem Sohn, meine ganze Famile, etc.)

Also meine Frage: Was kann ich tun?? Bzw was soll ich in den Widerspruch schreiben, denn solangsam weiss ich nicht, wie ich die Sperre weiterhin finanziell verkraften kann (Lebenshaltung, Unterhalt, etc.).

Meine Jobsuche läuft auf hochtouren aber irgendwie wolln die alle nich so wie ich...

Bin für jede Hilfe dankbar.

Liebe Grüße

Carlo

Seebarsch
17.12.2006, 20:17
KaterCarlo,
:welcome:
meiner Meinung nach besteht da keinerlei Erfolg.
Bei einer Eigenkündigung tritt eine Sperrzeit dann nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt.
Der Zuzug zur Partnerin reicht da nicht aus, es sei denn mit der Partnerin hat man gemeinsam ein Kind. Das ist ja hier wohl nicht der Fall.
Ein Umzug mit dem Ziel deinen Sohn in den eigenen Haushalt aufzunehmen, könnte einen wichtigen Grund darstellen. Das scheint ja aber auch nicht der Fall zu sein.
Lediglich die Absicht, die "Beziehung" zu Sohn und Familie aufrecht zu erhalten, wird da für einen Widerspruch nicht reichen.
Schau mal in die Weisungen der BA zur Sperrzeit! (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-144-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-Spe.pdf)
:confused:

KaterCarlo
17.12.2006, 21:58
WOW danke für die schnelle Antwort. :sensationell:

zum Thema: na toll..

und bezüglich meiner Unterhaltsverpflichtungen machen die auch nichts oder wie? Für meine Finanzen ist der Tatbestand der besonderen Härte erfüllt...

Im Klartext: ich hätte zum Arzt gehen müssen und mir "Heimweh" bescheinigen lassen..

Und es gibt auch nichts, was ich nun im Nachhinein tun könnte, oder??

:( :(

Lieben Gruß

Carlo

P.S. Was würdest Du an meiner Stelle nun tun??

StephanK
18.12.2006, 00:04
Der Zuzug zur Partnerin reicht da nicht aus, es sei denn mit der Partnerin hat man gemeinsam ein Kind. Das ist ja hier wohl nicht der Fall.Es ist zwar kein gemeinsames, aber - wenn ich die Familienverhältnisse richtig verstanden habe - sein Kind, und zudem scheint dessen Mutter inhaftiert zu sein. (Wer kümmert sich denn derzeit um das Kind?)
Jedenfalls macht das eine "Teilfamilien-Zusammenführung" notwendig, die freilich auch so hätte erfolgen können, dass der Sohn zu Kater Carlo zieht, falls Carlo das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn hat. In dieser Richtung müsste man also noch nach Argumenten suchen.
Mir scheint, dass insofern schon ein wichtiger Grund gegeben sein könnte, der die Eigenkündigung rechtfertigt und damit eine Sperrzeit rechtswidrig erscheinen ließe.
Auf der Basis der vorhandenen Informationen ist das aber nicht zuverlässig einzuschätzen. Die neue Freundin hingegen liefert keinen Kündigungsgrund - es sei denn, sie würden heiraten.