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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nutzung eigener PKW bei 1 Euro Job


KarinLa
07.12.2005, 13:56
Hallo,

ich bekam im Oktober einen 1 Euro Job. Von der KOBA wurde mir zugesichert das dieser am Wohnort sei. Also Vorsprache beim Träger. Es stellte sich heraus, dass kein Einsatz am Wohnort möglich sei, weil mir der Übungsleiterschein fehlte. Der Träger frug mich ob ich 14 km fahren würde wenn er die Benzinkosten übernehme und ich noch einen Kollegen aus meinem Wohnort mit nehmen würde. Ich sagte zu, war froh etwas tun zu dürfen. Auf Grund fehlender Fahrpraxis natürlich mangels Geld und steigender Spritkosten sowie Wartungskosten meines PKW verursachte ich selbst mehrere Schäden an meinem PKW. Die Reparaturkosten kann ich jetzt nicht mehr aufbringen. Ich bat den Träger mich aus der Maßnahme zu nehmem. Als Antwort bekam ich, ich würde dann 30% Kürzung Hartz4 bekommen.
Hat jemand eine Ahnung wie ich mich dagegen wehren kann?
Danke im vorraus

Betroffener
07.12.2005, 14:38
:welcome: Karin,

was es nicht alles gibt und worauf sich manche Menschen so einlassen.
Insgesamt eine sehr unerfreuliche und für Dich blöde Situation.

Da es sich bei einer "Arbeitsgelegenheit" nicht um eine wirkliche Arbeit handelt, greift auch keine der für Arbeitnehmer geltenden Rechte für den Arbeitsweg (z.B. steuerliches Absetzen der KFZ-Kosten). Normalerweise wäre auch mit der Mehraufwandsentschädigung (die soll genau zu diesem Zweck dienen) auch die Anreise abgegolten.

De Fakto hast Du Dir also auf einer Privatfahrt (D)ein Auto zerschossen - wofür Dir niemand auch nur einen Cent Erstattung geben wird. Das gehört zu den normalen Risiken des Lebens.

Mit etwas Glück könntest Du immerhin die 30% Sperre mit der Begründung abwenden, dass die Arbeitsgelegenheit für Dich nun nicht mehr erreichbar ist (keine Ahnung, ob es da Öffentliche Verkehrsmittel gibt). Viele Chancen rechne ich mir da aber nicht aus.

KarinLa
08.12.2005, 13:02
Das Maß ist voll, die Leute sind nicht kooperativ, aber es gibt Gesetze an denen auch die nicht vorbei können.

Betroffener
08.12.2005, 14:32
Hallo Karin,

falls Du da mehr weisst, als ich, bitte ich um Aufklärung.
Gerade an dieser Stelle besteht weitgehende Rechtlosigkeit.
Auf welches Gesetz willst Du Dich beziehen?