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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rentenversicherung, Sozialversicherung, Krankenkasse???


BFly435
07.12.2005, 17:04
Hey,

mich beschäftigt wieder was...
Wie ist das eigentlich, wenn man arbeitslos wird, den Studentenstatus innehat und auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verzichtet und sich irgendwie so finanziert mit Mini, oder Midijobs? Also die Krankenkassengeschichte mit freiwilliger Versicherung kenne ich, aber zahlt man Renten- oder Sozialbeiträge? Und Steuern?

Wieso ist das bloß alles so kompliziert?

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10.12.2005, 20:04
Hallo Buttterfly,

habe hier mal was zu dem Thema gefunden:


Bis 400 Euro bleibt der Verdienst für den Arbeitnehmer abgabenfrei, er bekommt sein Geld wieder auf
die Hand. Der Arbeitgeber entrichtet auf den Lohn pauschal 25% Abgaben, zusammengesetzt aus 12%
Beitrag zur Rentenversicherung, 11% Krankenversicherung und 2%Pauschalsteuer.

Besonderheiten
Für bestimmte Personenkreise gelten Einschränkungen: Arbeitslose müssen z.B. weiterhin die Höchstarbeitszeit von 15 Stunden/Woche beachten, da sie sonst nicht mehr als arbeitslos gelten. Ihr
Hinzuverdienst wird - bis auf einen Freibetrag von 20% des monatlichen Arbeitslosengeldes - teilweise angerechnet. Rentner unter 65 Jahre dürfen ebenfalls nur begrenzt hinzuverdienen - für sie liegt die rentenunschädliche Verdienstobergrenze bei 340 Euro (ein Siebtel der Bezugsgröße).

Auch Studenten, die Bafög-Leistungen erhalten, sollten weiter die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 4 305 Euro/Jahr im Auge behalten - rund 360 Euro pro Monat können hinzuverdient werden, bevor der
Verdienst teilweise auf das monatliche Bafög angerechnet wird.

Gleitzone
In der Verdienstspanne zwischen 400 und 800 Euro liegt die so genannte Gleitzone, in der die Arbeitnehmer ebenfalls Abgaben entrichten müssen. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst und steigt stufenweise von 4% des Bruttoverdienstes bei 401 Euro auf 21% bei 800 Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn der Minijob als einzige Tätigkeit ausgeübt wird. Handelt es sich um einen Nebenjob, errechnet sich der Steuersatz anhand des Gesamteinkommens aus Haupt- und Nebentätigkeit. Ebenso, wenn mehrere 400 Euro-Minijobs ausgeübt werden. Auf der Arbeitgeberseite fallen in der Gleitzone stets pauschal 21% Sozialbeiträge an.


also heißt das daß bei 400 € Jobs Renten und Sozialbeiträge vom Arbeitgeber eingezahlt werden.

Ab 400 € tritt dann die Gleitzone in Kraft, in der dann auch die Arbeitnehmer Abgaben entrichten müssen.

MfG

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