Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnsteuerrückzahlung und Harz4?!
mariolka
07.12.2005, 22:40
Halli, Hallo
muß man eine Lohnsteuerrückzahlung bei der Agentur für Arbeit angeben angeben wenn man Harz4 bezieht?
Grüße
Mariolka :?
Hallo mariolka,
Lohnsteuerrückerstattungen werde auf das Alg2 angerechnet, müssen also angegeben werden.
Falls man sie nicht angibt, und es bei einem Kontoabgleich herauskommt muß man zurückzahlen.
-meines Wissens nach
mfg
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Betroffener
08.12.2005, 00:45
Hallo Mariolka,
der Agentur für Arbeit ist es sicher ziemlich schnuppe - aber der ArGe oder Optionskommune nicht, die Dich bei Hartz IV als "Kunden" betreuen.
Für die ist das Einkommen, das angegeben werden muss zwecks Anrechnung. Da jetzt schon die ersten Kontrolläufe gegen Daten aus Finanzämtern, Krankenkassen, Rentenversicherungen und Meldestellen durchgelaufen sind und diese regelmässig wiederholt werden, wäre ein Verschweigen nicht unbedingt zu empfehlen.
Das ist auch der Grund weshalb ich immer wieder predige, alle möglichen Rückzahlungen so rechtzeitig anzustossen, dass diese eben nicht in eine ALG II Bescheidperiode fallen, sondern vorher eintreffen (insbesondere wenn es vorher eine Abfindung gab). Die Bedarfsgemeinschaften in sogenannter "eheähnlicher Gemeinschaft" trifft das vielfach besonders hart, wenn zumindest einer noch was verdient.
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