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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub und Sperrfrist nach Zeitvertrag


fratres
18.12.2006, 19:41
Hallo,
bin gerade auf dieses tolle Forum gestoßen und habe mich gleich mal registriert, um Eure Hilfe bei folgender Entscheidung zu erbitten:

ab Februar werde ich einen Zeitvertrag im kommunalen öffentlichen Dienst bekommen, der drei Jahre laufen soll und eine Urlaubsvertretung ist. Ursprünglich sollte es nur ein Jahr sein, mein Vorgänger hat aber jetzt drei Jahre Urlaub beantragt, daher wurde ich gefragt, ob es mir was ausmacht, wenn ich einen Dreijahresvertrag bekomme.
Jetzt hatte ich aber eigentlich vor, nach dem einen Jahr für ein knappes halbes Jahr Auslandsurlaub zu machen. Der lässt sich wohl auch nicht großartig verschieben.
Nun meine Frage: wäre es sinnvoller, nur einen Einjahresvertrag zu unterschreiben, damit keine Verkürzung der Anspruchsdauer durch eine Kündigung des 3-Jahresvertrages entsteht, und könnte ich den Anspruch ohne Kürzung der Leistungen auch erst nach meiner Rückkehr nach 6 Monaten wahrnehmen (z.B. mit Abmeldung des Wohnsitzes o.ä.?), oder wäre es besser, den 3-Jahresvertrag nach einem Jahr zu kündigen, Sperrfrist und Kürzung in Kauf zu nehmen, dann aber wenigstens durch die Sperrfrist ein bisschen Puffer für den Urlaub zu bekommen?
Oder ist es gar kein Problem, erst nach dem Urlaub ALG zu beantragen?

Hm, ist das einigermaßen verständlich? Sorry für den verwirrenden Text, falls unklar, besser ich das gerne noch mal auf.

Seebarsch
18.12.2006, 19:46
Hallo fratres,
:welcome:
Du musst zusehen, dass Du innerhalb des Zeitraumes von zwei Jahren vor Deiner erneuten Arbeitslosmeldung, mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Zudem kannst Du deinen eventuellen Restanspruch aus dem jetzigen Alg-Anspruch noch innerhalb von 4 Jahren nach seinem Entstehen geltend machen!

fratres
18.12.2006, 19:56
Hi Seebarsch,
danke für Deine rasante Antwort, aber mir scheint, ich habe mich tatsächlich nicht deutlich ausgedrückt. Oder ich bin einfach zu blöd, um Deine Antwort zu verstehen.
Zur Klarstellung: derzeit habe ich noch gar keinen ALG-Anspruch, der entsteht erst durch die Arbeit ab Februar, und das wären bei einem Einjahresvertrag ja genau 12 versicherungspflichtige Monate.
Heißt das aber trotzdem, dass ich den Anspruch bis zu vier Jahre nach Eintritt der Arbeitslosigkeit unschädlich geltend machen kann?

Seebarsch
18.12.2006, 20:43
Ne, die Regelung mit den 4 Jahren gilt nur, wenn jetzt schon ein Anspruch besteht.
Für Dich würde das etwa so aussehen:

01.02.07 - 31.01.08 Arbeit
01.02.08 - 31.07.08 Auslandsaufenthalt
Alo ab 01.08.2008

Rahmenfrist = 01.08.06 - 31.07.08
Darin Beschäftigung 01.02.07-31.01.08 = 12 Monate = Anspruch auf Alg für 6 Monate !

Alle Angaben ohne Gewähr hinsichtlich von Gesetzesänderungen!
:-P

fratres
18.12.2006, 22:03
Hey, das ist ja wunderbar! Danke Seebarsch!

Ich kann also ohne Probleme erstmal wegfahren und danach beantragen? Wer hätte das gedacht. Ich dachte, da handele ich mir Ärger ein, wenn ich nicht 3 Monate vor Vertragsende Bescheid sage. Muss ich denen nicht bei meiner Rückkehr erklären, was ich vom Ende des Vertrages bis zum Antragstag gemacht habe?
Dann spricht ja auch einiges für den Einjahresvertrag, denn wenn ich es richtig einschätze, würde die Kündigung eines Dreijahresvertrages 1,5 Monate ALG 1-Zahlungen kosten?

Jedenfalls schon mal ganz herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!

ratsuchende
19.12.2006, 10:49
Hallo!
Ich bin mir nicht so sicher, ob es eine gute Idee ist, nahtlos vom befristeten Arbeitsvertrag gleich ohne Lücke ins Ausland zu gehen. Was machst Du dort, Praktikum, sprachkurs oder nur Urlaub?
Ich habe konkret wegen Arbeitsaufnahme im Ausland gekündigt (in D), dann bzw. vorher Antrag auf ALG1 gestellt, war dann 2 Wochen arbeitslos (bis zum Abflug), d.h. der Anspruch war nicht nur entstanden, sondern auch bereits "festgestellt", das heißt, ich hatte den fertigen Bewilligungsbescheid in der Hand, so daß nach meinem Auslandsaufenthalt es nur eine "Wiederbewilligung" war, der bewilligte Anspruch lebte also nach meiner Rückkehr wieder auf. Das war, als ich wieder nach Hause kam, wesentlich stressfreier und ich war vom ersten Tag an wieder krankenversichert.
Diese Methode hat den Vorteil, daß man den Antrag nicht bei Rückkehr erst neu stellen muß, sondern alles bereits erledigt ist. Falls Du im Ausland arbeitest oder ein berufsförderliches Praktikum machst, kannst Du bei guter Argumentation auch die Sperre vermeiden.
Viele Grüße