fratres
18.12.2006, 19:41
Hallo,
bin gerade auf dieses tolle Forum gestoßen und habe mich gleich mal registriert, um Eure Hilfe bei folgender Entscheidung zu erbitten:
ab Februar werde ich einen Zeitvertrag im kommunalen öffentlichen Dienst bekommen, der drei Jahre laufen soll und eine Urlaubsvertretung ist. Ursprünglich sollte es nur ein Jahr sein, mein Vorgänger hat aber jetzt drei Jahre Urlaub beantragt, daher wurde ich gefragt, ob es mir was ausmacht, wenn ich einen Dreijahresvertrag bekomme.
Jetzt hatte ich aber eigentlich vor, nach dem einen Jahr für ein knappes halbes Jahr Auslandsurlaub zu machen. Der lässt sich wohl auch nicht großartig verschieben.
Nun meine Frage: wäre es sinnvoller, nur einen Einjahresvertrag zu unterschreiben, damit keine Verkürzung der Anspruchsdauer durch eine Kündigung des 3-Jahresvertrages entsteht, und könnte ich den Anspruch ohne Kürzung der Leistungen auch erst nach meiner Rückkehr nach 6 Monaten wahrnehmen (z.B. mit Abmeldung des Wohnsitzes o.ä.?), oder wäre es besser, den 3-Jahresvertrag nach einem Jahr zu kündigen, Sperrfrist und Kürzung in Kauf zu nehmen, dann aber wenigstens durch die Sperrfrist ein bisschen Puffer für den Urlaub zu bekommen?
Oder ist es gar kein Problem, erst nach dem Urlaub ALG zu beantragen?
Hm, ist das einigermaßen verständlich? Sorry für den verwirrenden Text, falls unklar, besser ich das gerne noch mal auf.
bin gerade auf dieses tolle Forum gestoßen und habe mich gleich mal registriert, um Eure Hilfe bei folgender Entscheidung zu erbitten:
ab Februar werde ich einen Zeitvertrag im kommunalen öffentlichen Dienst bekommen, der drei Jahre laufen soll und eine Urlaubsvertretung ist. Ursprünglich sollte es nur ein Jahr sein, mein Vorgänger hat aber jetzt drei Jahre Urlaub beantragt, daher wurde ich gefragt, ob es mir was ausmacht, wenn ich einen Dreijahresvertrag bekomme.
Jetzt hatte ich aber eigentlich vor, nach dem einen Jahr für ein knappes halbes Jahr Auslandsurlaub zu machen. Der lässt sich wohl auch nicht großartig verschieben.
Nun meine Frage: wäre es sinnvoller, nur einen Einjahresvertrag zu unterschreiben, damit keine Verkürzung der Anspruchsdauer durch eine Kündigung des 3-Jahresvertrages entsteht, und könnte ich den Anspruch ohne Kürzung der Leistungen auch erst nach meiner Rückkehr nach 6 Monaten wahrnehmen (z.B. mit Abmeldung des Wohnsitzes o.ä.?), oder wäre es besser, den 3-Jahresvertrag nach einem Jahr zu kündigen, Sperrfrist und Kürzung in Kauf zu nehmen, dann aber wenigstens durch die Sperrfrist ein bisschen Puffer für den Urlaub zu bekommen?
Oder ist es gar kein Problem, erst nach dem Urlaub ALG zu beantragen?
Hm, ist das einigermaßen verständlich? Sorry für den verwirrenden Text, falls unklar, besser ich das gerne noch mal auf.